Muenchner Reinheitsgebot
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Münchner BierDer Begriff Münchner Bier mit der jeweils abgestellten Sorte ist eine seit 1998 geschützte geografische Angabe für bestimmte Biere, das innerhalb der Stadtgrenzen der Stadt München gebraut wird. Es ist sozusagen die Produktbezeichnung. Münchner Bier mit der jeweils abgestellten Sorte wird insbesondere von den zum Verein Münchener Brauereien zusammengeschlossenen Brauereien Augustiner-Bräu, Hofbräu, Löwenbräu, Paulaner produziert. Außer diesen vier Brauereien kann aktuell nur noch die Brauerei Giesinger Münchner Bier nach g.g.A. produzieren. Die Münchner Kindl Bräu hat mit Tiefbohrung nach Wasser begonnen, um künftig als sechste Münchner Brauerei zu gelten, welche diese Produktbezeichnung verwenden darf. .. weiterlesen
ReinheitsgebotAls Reinheitsgebot wird in Deutschland seit dem 20. Jahrhundert die Vorstellung bezeichnet, dass Bier nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser hergestellt werden soll. Dabei wird auf verschiedene, zum Teil jahrhundertealte, Regelungen und Vorschriften Bezug genommen. Dies wird bis zum heutigen Tag teilweise als deutsches Kulturgut wahrgenommen und dahingehend vermarktet. .. weiterlesen