Großes Landessiegel Nordrhein-Westfalens
Dieses Bild stellt das Siegel einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Siegel gemeinfrei („public domain“).
Siegel sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Dienstsiegel. |
Anlage zur Verordnung über die Führung des Landeswappens vom 16. Mai 1956
- 2012-06-26 von ludger1961 (talk) aus PDF extrahiert
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