Flag of Liechtenstein (1719–1852)
Zu beachten: Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Die Verwendung der Landesfarben, Wappen, Siegel und Embleme ist durch das liechtensteinische Wappengesetz vom 30. Juni 1982 geregelt (vgl. Volltext).
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