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Feuchtgebiete um Bad SchussenriedDas Gebiet Feuchtgebiete um Bad Schussenried ist ein 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Landes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Pfrunger Ried und Seen bei IllmenseeDas Gebiet Pfrunger Ried und Seen bei Illmensee ist ein mit Verordnung vom 1. Januar 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgewiesenes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Landes Baden-Württemberg. .. weiterlesen
Gebiete zwischen Bisingen, Haigerloch und RosenfeldDas Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) Gebiete zwischen Bisingen, Haigerloch und Rosenfeld in Baden-Württemberg wurde 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen angemeldet. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Großer Heuberg und DonautalDas FFH-Gebiet Großer Heuberg und Donautal liegt im Süden von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2015 durch die Zusammenlegung von drei bereits bestehenden FFH-Gebieten durch das Regierungspräsidium Freiburg ausgewiesen. .. weiterlesen
Feuchtgebiete bei Waldburg und KißleggDas Gebiet Feuchtgebiete bei Waldburg und Kißlegg ist ein 2015 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Landes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet förmlich ausgewiesen. .. weiterlesen
Feuchtgebietskomplexe nördlich IsnyDas FFH-Gebiet Feuchtgebietskomplexe nördlich Isny liegt im Südosten von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen angemeldet. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Feuchtgebiete um AltshausenDas Gebiet Feuchtgebiete um Altshausen ist ein 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Landes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen