Иллюстрация к статье «Аудиторы» № 1. Военная энциклопедия Сытина (Санкт-Петербург, 1911-1915)
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WirtschaftsprüferWirtschaftsprüfer ist ein freier Beruf der als solcher in der Bundesrepublik Deutschland nach § 15 WPO ein öffentliches Amt bestellt wurde um Jahresabschlüsse und konsolidierte Abschlüsse zu prüfen. Die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer setzt den Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung im Prüfungsverfahren (Wirtschaftsprüferexamen) voraus. Zu den Aufgaben von Wirtschaftsprüfern gehören unter anderem die Wirtschaftsprüfung über die ordnungsmäßige Buchführung eines Unternehmens und die Prüfung eines den einschlägigen Vorschriften entsprechenden Jahresabschlusses und Konzernabschlusses sowie des (Konzern-)Lageberichts. Ein festgestellter, der gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegender Jahresabschluss, der nicht vom bestellten Wirtschaftsprüfer geprüft wurde, ist bei Aktiengesellschaften bzw. Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach § 256 I Nr. 3 AktG bzw. § 42a GmbH nichtig. .. weiterlesen