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Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der UkraineDas Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits ist das erste Abkommen eines neuen Typs im Rahmen der Östlichen Partnerschaft der Nachbarschaftspolitik der EU. Es unterscheidet sich von den Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen in den früheren Phasen der Erweiterung der EU, insofern es nicht die ausdrückliche Zielbestimmung einer zukünftigen Vollmitgliedschaft in der EU enthält und die Rechtsübernahme aus der EU auf Einzelbereiche beschränkt. Auch der Binnenmarkt wird nur teilweise geöffnet. .. weiterlesen
Delegation der Europäischen Union für die UkraineDie Delegation der Europäischen Union für die Ukraine ist die Vertretung der Europäischen Union in der Ukraine und besitzt den Status einer diplomatischen Mission. Sie vertritt offiziell die Europäische Union in der Ukraine und befindet sich in der ukrainischen Hauptstadt Kiew. .. weiterlesen
Ukraine und die Europäische UnionDie Ukraine ist ein Nachbarland der Europäischen Union (EU) und gehört zu deren Beitrittskandidaten. Bereits 2004 hatte der damalige ukrainische Präsident Wiktor Juschtschenko bekundet, dass sein Land eine baldige EU-Mitgliedschaft anstrebe. Am 9. September 2008 trafen die Ukraine und die EU in Paris eine Vereinbarung für ein Assoziierungsabkommen. Im Gegensatz zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) gilt dieses Abkommen allerdings nicht zwingend als erster Schritt zu einem EU-Beitritt. .. weiterlesen
Beitrittsverhandlungen der Ukraine mit der Europäischen UnionAm 28. Februar 2022, kurz nach dem Einmarsch Russlands, beantragte die Ukraine die Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU). Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj beantragte die sofortige Aufnahme in einem „neuen Sonderverfahren“, und die Präsidenten von acht EU-Staaten forderten einen beschleunigten Beitrittsprozess. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte, dass sie den Beitritt der Ukraine unterstütze, aber dass der Prozess Zeit brauche. Am 1. März 2022 empfahl das Europäische Parlament, die Ukraine zum offiziellen Beitrittskandidaten zu machen, und am 10. März 2022 bat der Rat der Europäischen Union die Kommission um Stellungnahme zu dem Antrag. Am 8. April 2022 überreichte von der Leyen Selenskyj einen Gesetzgebungsfragebogen, den die Ukraine am 17. April beantwortete. .. weiterlesen