Flag of Weimar Republic (defence minister 1921)
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Eigenes Werk
- Verordnung über die deutschen Flaggen. Vom 11. April 1921.
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