Zeichen 278-90 - Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, StVO 2017


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Nach den amtlichen Vorgaben digital umgesetzt durch: Mediatus
Größe:
601 x 601 Pixel (4190 Bytes)
Beschreibung:
Zeichen 278-90: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Unternummer ändert sich seit Einführung der StVO 2013/2017 mit dem angegebenen Zahlenwert. Das Zeichen wurde in dieser Form erstmals mit der Neunten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 22. März 1988 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und am 1. Oktober 1988 rechtsgültig. Quelle: Bundesgesetzblatt, 1988, Teil 1, Nr. 12, S. 420. Das Zeichen wurde ebenfalls 1988 im Verkehrsblatt Heft 7, 1988, S. 238, vorgestellt. Die Bemaßung ohne Ziffer erscheint bereits im Verkehrsblatt, Heft 18, 1972, S. 479. Nenngröße: 600 x 600 mm; Lichtkantenbreite: 10 mm, schwarze Umrandung: 15 mm. Die fünf Streifen haben zusammen eine Breite von 100 mm.
Lizenz:
Public domain
Credit:
Straßenverkehrs-Ordnung, DIN-Normen und Verkehrsblatt
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Mon, 18 Aug 2025 08:22:08 GMT

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