Zeichen 460-30 - Bedarfsumleitung geradeaus, StVO 1992


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Zeichen 460-30: Bedarfsumleitung geradeausweisend. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von 1992. Die Ausführung folgt den Richtlinien für Umleitungsbeschilderung (RUB). Das Zeichen ist in den Größen 630x420 mm, 900x600 mm sowie 1260x840 mm erhältlich. Die Lichtkantenbreite beträgt 15 mm. Auch nach der StVO-Neufassung 2013 gültig. Seit 2017 heißt das Zeichen Bedarfsumleitung, Vorankündigung geradeaus.
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