Umleitung

Umleitung wegen Straßenarbeiten

Eine Umleitung ist eine Maßnahme der Verkehrslenkung zur Ermöglichung oder zur Herstellung der Leichtigkeit des Verkehrs. Wenn ein vorhandener Verkehrsweg nicht den erwarteten oder tatsächlichen Verkehr aufnehmen kann, ist eine Umleitung einzurichten. Eine Ableitung hingegen wird bei Verkehrswegen eingerichtet, die gesperrt sind; hier findet keine weitere Verkehrslenkung statt.

Allgemein

Bei Bahnen kann eine Umleitung durch andere Linienwege oder Schienenersatzverkehr geschehen.

Im Binnenschiffsverkehr bestehen meistens keine Umleitungsmöglichkeiten, es sei denn über die seltene Interaktion miteinander vernetzter Flüsse und Kanäle. Auch im Wasserbau kann es zwecks Trockenlegung einer Baustelle im Verkehrsweg zu Umleitung durch Umlenkungsstollen kommen; in Weilburg an der Lahn gibt es den einzigen deutschen Wassertunnel zwecks Umleitung von (Paddel-)Booten an einer Staustufe vorbei.

Im Flugverkehr kann es zu Umleitungen zu einem Ausweichflughafen kommen, den Transport zum ursprünglichen Zielflughafen hat die Fluggesellschaft mit anderen Verkehrsmitteln bzw. anderen Verkehrsträgern als Erfüllungsgehilfen sicherzustellen. Bei Straßen muss eine Umleitung durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen werden.

Der aus dem Verkehrswesen allgemein bekannte Begriff der Umleitung findet inzwischen auch Anwendung in anderen Fächern, etwa der Informatik. Auf anderen Gebieten wie der Psychoanalyse wird er schon seit längerem verwendet.

Straßenverkehr

Deutschland

Bedarfsumleitung

Eine Bedarfsumleitung ist eine spezielle Umleitung für Autobahnen, die durch das Zeichen Nr. 460 der StVO angezeigt wird.

Bedarfsumleitungen werden immer dann genutzt, wenn eine Autobahn gesperrt oder sich wegen eines Unfalls, bzw. wegen Überfüllung ein Stau bildet. Im Allgemeinen werden staugefährdete Strecken durch Bedarfsumleitungen entlastet.

Auszug aus der StVO:

  • „Das Zeichen [460] kennzeichnet eine alternative Streckenführung im nachgeordneten Straßennetz zwischen Autobahnanschlussstellen.“

Der Verwaltungsvorschrift zur StVO ist zu entnehmen:

  • „Für den Autobahnverkehr in nördlicher oder östlicher Richtung sind die Bedarfsumleitungen mit ungeraden Nummern und für den Autobahnverkehr in südlicher oder westlicher Richtung mit geraden Nummern zu bezeichnen. Die Nummern sollen so gewählt werden, dass sie in Fahrtrichtung zunehmen. Jedem Land stehen die Nummern 1 bis 99 zur Verfügung. Für eine sinnvolle Koordinierung sorgen die Länder.“

Jedoch gibt es einige Ausnahmen von der Regel: In Sachsen-Anhalt sind die älteren Autobahnen (z. B. die A 2 und A 9) durchgehend nummeriert. In Sachsen erfolgt die Nummerierung für die geraden Zahlen in Fahrtrichtung absteigend. In der Umgebung von Hamburg gibt es auch Nummern größer als 99.

Weiterführende Bedarfsumleitung

Kann der umgeleitete Verkehr an der nach Zeichen 460 vorgesehenen Anschlussstelle noch nicht auf die Autobahn zurückgeleitet werden, wird er durch das Zeichen 466 über die nächste Bedarfsumleitung weitergeführt.

Umleitung

Die Umleitung wird durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Durch die Beschilderung nach StVO werden die Verkehrsteilnehmer auf die entsprechenden Straßen geleitet. Die entsprechenden Schilder sind Richtzeichen: die Nichtbeachtung stellt keinen Verstoß dar. Für den Verkehrsteilnehmer stellt sich die Verkehrsführung unübersichtlich dar, wenn sich mehrere Umleitungen verschiedener Baumaßnahmen überlagern. Für die Koordinierung der Baumaßnahmen und damit der erforderlichen Umleitungen gibt es in Großstädten spezielle Planungsgruppen.

Die durch die Baustelle betroffenen Anwohner müssen möglichst weiter erreichbar sein, ohne die Umleitung zu befahren. Dabei sind insbesondere die Belange der Müllabfuhr, der Feuerwehr und der Buslinien zu beachten.

Die Umleitung sollte im Zusammenhang mit der Vorbereitung der geplanten Störung (Baustellen, Volksfeste usw.) geplant werden. Dabei ist die Leistungsfähigkeit der Umleitungsstrecke besonders zu beachten.

Bei längerfristigen Umleitungen kann es zu Schäden an der Straße kommen, die dann der Baulastträger der gesperrten Strecke zu tragen hat. Desgleichen sind oft Umbauten an Signalanlagen oder spezielle Verkehrsregelungen (Einbahnstraßen oder Aufhebung von Parkständen) erforderlich.

Umlenkung

Umlenkungspfeile dienen dazu, den Verkehr bei Stau oder stockendem Verkehr auf in der Regel weniger befahrene parallel verlaufende Autobahnstrecken umzuleiten. Die Voraussetzung dafür ist ein regional hinreichend dichtes Autobahnnetz. Dies ist beispielsweise in der Metropolregion Rhein-Ruhr der Fall, wo sich der Umlenkungspfeil in großer Zahl finden lässt. Auch im Rhein-Main-Gebiet sowie in manchen Gebieten des Saarlandes finden sich einige Umlenkpfeile.

Luxemburg

Verkehrszeichen E,22b „Strecke gesperrt – Umleitung“ des Luxemburger Code de la Route

Das Verkehrszeichen E,22b und das Verkehrszeichen E,22ba sind Warnzeichen der luxemburgischen Straßenverkehrsordnung, die eine Umleitung ankündigen. Das Zeichen E,22ba kann auch ein Ortsziel oder den Namen einer Straße anzeigen.[1]

Einzelnachweise

  1. MINISTÈRE DE LA MOBILITÉ ET DES TRAVAUX PUBLICS: PLAN GÉNÉRAL DU CODE DE LA ROUTE. (PDF) GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG, abgerufen am 1. November 2022 (französisch, Originaltext aus dem Code de la Route).

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Zeichen 467.2 - Umlenkungspfeil Ende (Ende einer Streckenempfehlung), StVO 2013.svg
Zeichen 467.2: Umlenkungspfeil – Das 2500 x 1600 mm große Zeichen kennzeichnet das Ende einer Streckenempfehlung. Das Zeichen war zunächst nur in der RWVZ enthalten und wurde später in die neue Straßenverkehrs-Ordnung eingeführt, die am 1. April 2013 in Kraft trat.
Zeichen 467.1-20 - Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) rechtsweisend, StVO 2013.svg
Zeichen 467.1-20: Umlenkungspfeil. Streckenempfehlungen auf Autobahnen können durch den Umlenkungs-Pfeil gekennzeichnet werden. Ab dem 01.07.1992 wurde das Zeichen unter der Nummer 467 gültig. Grundlage war die Elfte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 1992. Nach der vollständigen Neufassung der StVO, die am 1. April 2013 in Kraft trat, erhielt das 1600 x 2500 mm große Zeichen die Nummer 467.1-20. Korrekte Umsetzung mit dem digitalen RAL-Farbton Tieforange (Farbcode: #EC7C25).
Zeichen 454-20 – Umleitungswegweiser (rechtsweisend), StVO 1992.svg
Zeichen 454-20: Umleitungswegweiser (rechtsweisend); Ausführung nach RUB. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Verkehrszeichenkatalog 1992 und 2013. Die Größe des Pfeilschildes war 350 x 1400 mm. Die Lichtkantenbreite sowie die Breite des Rahmens waren bereits mit Veröffentlichung im Verkehrsblatt 1972, Heft 14, festgelegt worden. Die Lichtkantenbreite betrug demnach 10 mm; der schwarze Rahmen war 15 mm breit. Ausnahmsweise konnte das Zeichen auch 500 mm hoch sein. Folgende Längen waren möglich: 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm; jeweils einschließlich der Spitze. Je nach Größe der Wegweiser kann die Lichtkante bei profilverstärkten Ausführungen 14 mm oder 19 mm betragen. Die Maße des Innenfeldes ändern sich dann entsprechend.
Zeichen 460-30 - Bedarfsumleitung geradeaus, StVO 1992.svg
Zeichen 460-30: Bedarfsumleitung geradeausweisend. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von 1992. Die Ausführung folgt den Richtlinien für Umleitungsbeschilderung (RUB). Das Zeichen ist in den Größen 630x420 mm, 900x600 mm sowie 1260x840 mm erhältlich. Die Lichtkantenbreite beträgt 15 mm. Auch nach der StVO-Neufassung 2013 gültig. Seit 2017 heißt das Zeichen Bedarfsumleitung, Vorankündigung geradeaus.
Zeichen 455.1-30 - Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung geradeaus, StVO 2013.svg
Zeichen 455.1-30: Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung geradeaus. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Verkehrszeichenkatalog 2013
Zeichen 458 - Planskizze, StVO 2013.svg
Zeichen 458: Planskizze. Deutsches Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrs-Ordnung von 2013. Ausführung nach den Richtlinien für Umleitungsbeschilderung (RUB). Die Entfernungsangabe ist variabel.
Umleitungsumleitung.jpg
Autor/Urheber: Ikar.us, Lizenz: CC BY 3.0 de
weiterführende Bedarfsumleitung
auf der B10 zwischen den Autobahnanschlussstellen Karlsruhe-Durlach und Karlsruhe-Nord der A5
E,22b route barrée - déviation.jpg
Autor/Urheber: GilPe, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Verkéiersschëld E,22b "Route barrée - Déviation" aus dem lëtzebuerger Code de la Route.
Zeichen 466 - Bedarfsumleitungstafel, StVO 1970.svg
Zeichen 466: Bedarfsumleitungstafel; Größe: 1600 x 1250 mm. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1604. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Die Ausführung folgt den Richtlinien für Umleitungsbeschilderung (RUB). Mit Einführung der Straßenverkehrs-Ordnung 2013 erhielt das Zeichen eine neue Bezeichnung: Weiterführende Bedarfsumleitung.
Umleitung Sackgasse Anlieger Frei Baustelle Pullach im Isartal.JPG
Autor/Urheber: Usien, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Baustelle in Pullach im Isartal bei Straßenarbeiten. Beschilderung für Umleitung.