Zeichen 151 - Unbeschrankter Bahnübergang, StVO 1992


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Zeichen 151: Unbeschrankter Bahnübergang, Aufstellung rechts. Mit der StVO-Novelle von 1992 eingeführtes Sinnbild. Wie im Verkehrsblatt festgelegt, muß das Zeichen eine Seitenlänge von 900 mm besitzen. Die Lichtkantenbreite beträgt 10 mm, der rote Rahmen ist 80 mm breit. Mit Einführung der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung von 2013 bedeutet das Zeichen allgemein „Bahnübergang“.
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Public domain
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Straßenverkehrs-Ordnung 1992, DIN-Normen und Verkehrsblatt
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Sun, 13 Apr 2025 14:49:58 GMT

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