Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang - Reichsbahn-Verordnung 1935


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Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Das rote Licht blinkte schnell und bedeutete: Halt! Der Übergang ist für den Straßenverkehr gesperrt. Das weiße Licht blinkte langsam und bedeutete: Der Übergang ist für den Straßenverkehr frei. Die rot-weiße Umrandung am Tragschild sowie die Arme des Warnkreuzes waren mit runden Reflektoren besetzt. Quellen: Das Stellwerk, Januar 1936; Kurt Albrecht: „Kraftfahrtechnischer Leitfaden.“ 8. Auflage, Elbe Verlag, Dresden 1943. S. 293.
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