Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1938 bis 1945

Die Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1938 bis 1945 zeigt die Verkehrszeichen im Deutschen Reich, wie sie durch die Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung vom 13. November 1937 beschlossen worden sind. Diese StVO trat am 1. Januar 1938 in Kraft.[1] Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (abgekürzte Bezeichnung: Betriebsordnung, BO) eingegangen. Auf Grundlage des Erlasses über Verkehrszeichen und Einrichtungen an Reichsautobahnen vom 15. April 1938 werden hier auch die Autobahn-Verkehrszeichen behandelt.

Die StVO von 1937 war eine vollständige Neufassung, die mit vielen Ergänzungen und Änderungen bis in die 1970er Jahre gültig blieb. In der Bundesrepublik Deutschland wurde sie zum 1. März 1971 durch eine neue Ordnung ersetzt,[2] in der Deutschen Demokratischen Republik bereits zum 1. Januar 1957.[3] Erstmals gehörte 1937 zur Straßenverkehrs-Ordnung auch eine Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).[4]

Bereits am 28. Mai 1934 war eine neue Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung erlassen und verordnet worden.[5] Die wesentlich umfassendere Neufassung von 1937 war zum einen den schnellen straßenverkehrstechnischen Fortschritten und dem Anwachsen des Verkehrs geschuldet, zum anderen wurden nun auch die Kompetenzverlagerungen und Strukturveränderungen innerhalb des inzwischen gefestigten nationalsozialistischen Staates deutlich. Zeichnete für die StVO von 1934 noch der aus der Weimarer Republik übernommene Verkehrsminister Paul von Eltz-Rübenach verantwortlich, traten 1937 anstelle eines Verkehrsministers der Innenminister Wilhelm Frick, der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Innenministerium Heinrich Himmler sowie Fritz Todt als Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen als Herausgeber der Verkehrsordnung auf.

Erneut wurde betont, dass Wirtschaftswerbung in Verbindung mit Verkehrszeichen unzulässig sei.[6] Diese Art der Werbung hatte im Kaiserreich und insbesondere während der Weimarer Republik noch zum Straßenalltag gehört. Wie die 1937 verwirklichten Zeichen zeigen, orientierte sich die StVO sehr nahe an den internationalen Richtlinien für Verkehrszeichen und musterte viele ältere deutsche Zeichen, die einen Sonderweg beschritten, aus.

Farben

Den Verkehrszeichen wurde 1937 die Farbenkarte für Fahrzeuganstriche RAL 840 B 2 zugrunde gelegt,[7] die seit Juni 1932 eingeführt worden war.[8] Diese Farbkarte wurde 1940, während des Zweiten Weltkriegs, durch das Farbtonregister 840 R ersetzt, das insbesondere auch auf die Farben für Kriegsgerät einging. Dieses Register behielt bis 1971 seine Gültigkeit und wurde mit der damaligen StVO-Neufassung durch neue RAL-Systeme ersetzt.[9][10]

Folgende Farbtöne wurden im Farbtonregister 840 B 2 für die Verkehrszeichen festgelegt. Nach dem Gedankenstrich folgen die heutigen RAL-Nummern, die bereits im Register 840 R bestanden:[8]

  • RAL 1 (weiß) – RAL 9002 (Grauweiß)
  • RAL 5 (schwarz) – RAL 9005 (Tiefschwarz)
  • RAL 6 (rot) – RAL 2002 (Blutorange)
  • RAL 24 (gelb) – RAL 2007 (Leuchthellorange)
  • RAL 32 h (blau) – RAL 5002 (Ultramarinblau)

Für Schwarz und Weiß wurde zwar keine Norm festgelegt, doch zur Orientierung darauf hingewiesen, dass die Normfarbe für Weiß RAL 1 und für Schwarz RAL 5 ist. Festgelegt war zudem ein weißer Anstrich für die Pfosten der Verkehrszeichen,[7] bei Ortstafeln und Wegweisern sollte dieser gelb sein.[11]

Da eine Vielzahl der damaligen Zeichen in emaillierten Ausführungen erschienen, konnte es zu erheblichen Farbabweichungen kommen, da Email erst ab 1940 nach RAL definiert wurde.[12] Die produzierenden Firmen wählten daher oftmals Näherungswerte. Insbesondere während der zweiten Phase des Krieges mussten Farben vielfach gestreckt werden, da beispielsweise Farbpigmente nicht mehr lieferbar waren. Oftmals wurde dann als Zuschlagsstoff auf billige Weißpigmente zurückgegriffen, was die vorgeschriebenen Farbwerte erheblich verändern konnte.

Typographie

Beispiel mit der Fetten Mittelschrift DIN 1451

Die typographische Grundlage bildete das Normblatt DIN Vornorm 1451. Als Empfehlung wurde festgelegt, dass die dort enthaltenen Schriften eine Mindeststrichstärke von sieben Millimeter einhalten sollten. Die auf den Verkehrsschildern erscheinenden Zahlen sollten die Höhe der Versalien besitzen. Große Buchstaben hatten dabei nicht unter 50 Millimeter und Kleinbuchstaben nicht unter 35 Millimeter hoch abgebildet zu werden. Ausnahmen von diesen Regelungen wurden auf eigenen Musterblättern dargelegt.[7]

Trotz eindeutig festgelegter DIN-Schriften fallen die zahlreichen Abweichungen und Varianten zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Schriftsystem deutlich auf. Die typographische Zeichen, die zur damaligen Zeit vielfach von Schildermalern oder in Emaillierwerken erstellt wurden, weisen daher eine fast unerschöpfliche Bandbreite an Varianten im Schriftbild und der Ausprägung einzelner Buchstaben in den festgelegten Schriftschnitten – Eng-, Mittel- und Breitschrift – auf. Selbst die Darstellung von Ziffern auf den im Reichsgesetzblatt reproduzierten Verkehrszeichen weicht stark von der DIN 1451 ab.

Herstellung

Die aufzustellenden Zeichen mussten licht- und wetterbeständig sein. Insbesondere bei Warnzeichen war es erwünscht, diese rückstrahlend, leuchtend oder beleuchtet auszuführen. In der StVO wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „kleine Abweichungen von den Maßen, die keine auffällige Veränderung des Schildes bewirken, bei allen Verkehrszeichen aus besonderen Gründen zulässig“ sind.[7] Die Baken an Bahnübergängen besaßen in den rot gestrichenen Bereichen entsprechend gefärbte Reflektoren.

Signalschau

Ab 1936 mussten dann alle amtlichen Verkehrsschilder durch die zuständigen Behörden regelmäßig überprüft werden. Notwendig war diese als „Signalschau“ bezeichnete Kontrolle durch die stetige Zunahme des Kraftverkehrs geworden. Festgestellt wurden bei dieser Schau die Notwendigkeit, Vorschriftsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und der Zustand der Schilder. Neben den lokalen Polizeibehörden hatten bei dieser Untersuchung die Straßenunterhaltspflichtigen sowie die Vertreter der Verkehrsteilnehmer und damit das Nationalsozialistische Kraftfahrkorps (NSKK) und Der Deutsche Automobil-Club (DDAC) anwesend zu sein.[13]

I. Warnzeichen

(Bilder 1 bis 10)

Das Zeichen Gefahrenstelle wurde 150 Meter vor der Gefahrenstelle aufgestellt.[14]

II. Gebots- und Verbotszeichen

(Bilder 11 bis 31)

III. Hinweiszeichen

(Bilder 32 bis 52)

Zeichen für Laternen, die nicht die ganze Nacht über brennen

(Bilder 35 bis 36)

Ortstafel

(Bilder 37 bis 38)

Anstelle des Verwaltungsbezirk konnte in den Grenzräumen seit Einführung der am 1. Januar 1938 gültig gewordenen StVO gegebenenfalls der Begriff „Zollgrenzbezirk“ angegeben werden. Hierzu gab es kein eigenes Bild in der Vorschrift.[17]

Wegweiser für Reichsstraßen

(Bilder 39 bis 41)

Wegweiser für sonstige befestigte Straßen

Wegweiser für unbefestigte Straßen

Reichsstraßen-Nummernschild

Zeichen für Ring- oder Sammelstraßen für Fernverkehr

Vor-Wegweiser

(Bilder 46 bis 51)

Zeichen für Hauptverkehrsstraßen

IV. Zeichen zur Leitung des Verkehrs bei Straßensperrungen

(Bilder 53 bis 58)

Signalscheiben auf Drehgestellen zur Verkehrsregelung bei halbseitigen Sperrungen

(Bilder 53 bis 54)

Wegweiser für Umleitungen

(Bilder 55 bis 56)

Tafel für Umleitung des Verkehrs auf Reichsstraßen

(Bilder 57 bis 58)

V. Die wichtigsten der nach § 50 bis zum 31. März 1939 zu ersetzenden älteren Zeichen

(Bilder 59 bis 73)

Sperrschilder für dauernde Sperrungen

(Bilder 59 bis 64)

Sperrschilder für Sperrungen an Sonn- und Feiertagen

(Bilder 65 bis 69)

Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen

(70 bis 72)

Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkung vor Schulen

Unnummerierte, aber ab 1. Januar 1938 ebenfalls gültig gewordene Zeichen

Zusatztafeln

Die Abbildungen der weißen, rechteckigen Zusatztafeln mit schwarzer Aufschrift unterschieden sich in den verschiedenen damaligen Druckwerken in den typographischen Details. Dies spiegelte auch die Realität auf der Straße wider. Zudem gibt das Reichsgesetzblatt lediglich für die Zusatztafeln der Bilder 22 und 23 Größenangaben vor. Das Reichsgesetzblatt bot auch keine Abbildung der damals noch nicht nummerierten Zusatztafeln, sondern nur eine kurze Beschreibung mit einer Größenangabe für einige Tafeln. Zeitliche Beschränkungen wurden durch weiße Aufschriften auf dem Rand der Gebots- und Verbotszeichen deutlich gemacht.[15]

Haltestellenzeichen für Kraftpostlinien

Die mit dem republikanischen Reichsadler unterlegten Schilder der Reichspost wurden bis 1933 produziert und blieben oft auch nach Einführung neuerer Schilder an ihren Standorten, zumeist Hauswände öffentlicher Gebäude an den ländlichen Hauptstraßen hängen. Nach 1933 wurden jedoch auch neue Schilder hergestellt, nun in den neuen (alten) Farben des Reiches schwarz-weiß-rot. Beide Schilder wurden mit den am 28. Juli 1939 verkündeten Haltestellenzeichen hinfällig.[22]

Kennzeichen für Wegübergänge in Schienenhöhe

Diese Zeichen für Wegübergänge in Schienenhöhe standen nicht in der Straßenverkehrsordnung, sondern ab 1934 in der Sechsten Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 20. November 1934. Diese Verordnung erschien im Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Teil II, S. 1051–1054 und war seit dem 10. Dezember 1934 rechtsgültig.

Warnkreuze

Warnlichtanlagen

Ein langsam blinkendes weißes Licht (45 Blinken pro Minute) bedeutete: Der Übergang ist für den Straßenverkehr frei. Ein schnell blinkendes rotes Licht (90 Blinken pro Minute) bedeutete: Halt! Der Übergang ist für den Straßenverkehr gesperrt.[23] Zur Sicherung der unbeschrankten Bahnübergängen waren mehrere Warnlichtanlagemodelle im Einsatz. Die technisch anspruchsvollste Ausführung war für mehrgleisige unbeschrankte Bahnübergänge vorgesehen. Wenn sich zwei Züge aus beiden Richtungen dem Übergang näherten schaltete sich neben dem obligatorischen roten Warnlicht die Aufschrift „Zwei Züge“ ein und ein Wecker ertönte. Die Paragraphen 79 (1) und 82 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung regelten den Umgang mit der Signalanlage. Sowohl die Arme des Warnkreuzes, als auch die weiß-rote Umrandung des Tragschildes waren mit runden Rückstrahlern versehen, um die Zeichen bei Dunkelheit für Kraftfahrer noch besser erkennbar zu machen. Die Warnlichtanlagen wurden elektrisch oder bei fehlender Stromversorgungsmöglichkeit mit Azetylen betrieben.[24]

Frühe Warnlichtanlagen, die nicht Teil der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung wurden:

Bis 1945 nachträglich verordnete Bilder sowie zusätzliche Neuerungen

1938

April

Der Generalinspekteur für das deutsche Straßenwesen, Fritz Todt, gab am 15. April 1938 einen Erlaß über Verkehrszeichen und Einrichtungen an Reichsautobahnen[25] heraus. Dieser Erlass galt gemäß § 3 der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen vom 3. Juli 1951 (Bundesanzeiger Nr. 132) in Westdeutschland als Bundesrecht weiter.[26]

Juni

Am 5. Juni war der Autobahn-Reiseruf eingeführt worden, für den eine mit Kreide zu beschriftende schwarze Tafel im Mittelstreifen der Autobahnen aufgestellt wurde. Mit Kriegsbeginn, am 1. September 1939, wurde diese Serviceleistung von Post und Reichsbahn für die Allgemeinheit wieder eingestellt.[27] In der Zeitschrift Deutsche Verwaltung, dem 1933 gegründeten Organ für das Verwaltungsrecht, wurde 1941 über den Reiseruf auf den Reichsautobahnen noch folgendes berichtet: „durch Tafeln, auf denen durch große, nachts erleuchtete Schrift der anzuhaltende Wagen bezeichnet wird, können jederzeit Nachrichten übermittelt werden.“[28] Ob beleuchtete Tafeln während der Bombennächte im Zuge der allgemeinen Verdunkelung jedoch je zum Einsatz kamen, ist nicht bekannt.

Ein weiterer Erlass vom 16. Juni betraf die einheitliche Beschriftung der Ortstafeln, welche bisher unklare Details klären sollte.[25]

November

Am 1. November trat eine erneute Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung in Kraft, zu der zwei neue Bilder (Bild 30a, 30b) gehörten.[29]

1939

Juli

Im Juli 1939 erging eine Anordnung des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen (GI), Fritz Todt, dass die bereits genutzten und noch im Bau befindlichen Autobahnen wie im Eisenbahnwesen zu Betriebsstrecken zusammengefasst werden sollten. In diesem Zusammenhang war bis spätestens 1. August 1939 eine durchgehende Kilometerabsteckung sowie eine Vereinheitlichung der Beschilderung für die Fernziele zu gewährleisten. Als wichtiger Anhaltspunkt für diese Kilometrierung an den Strecken wurden von einem jeweils festgelegten Autobahn-Nullpunkt aus, alle 25 Kilometer sogenannte „Große Steine“ in den Mittelstreifen gestellt. Dazwischen sollten alle 500 Meter kleinere Steine für eine noch differenziertere Kilometerangabe stehen. Die Steine wurden sowohl aus Kunst- als auch Naturstein hergestellt. Die „Großen Steine“ waren über der Geländeoberkante 950 Millimeter hoch und 720 Millimeter breit, die dazwischenliegenden Steine über der Geländeoberkante 460 Millimeter hoch und 460 Millimeter breit. Die eintiefte Beschriftung wurde mit brauner Farbe hervorgehoben.[30] Mit der Einführung dieser Steine wurde gleichzeitig die alte Tradition der Kilometer- beziehungsweise Meilensteine wiederaufgenommen. Doch aufgrund der hohen Fahrgeschwindigkeiten auf den Autobahnen waren die beschrifteten Steinen kaum lesbar, weshalb sich die bereits 1938 eingeführten großen blauen Tafeln mit den Fernziel- und Kilometerangaben letztendlich gegenüber den Steinen durchsetzten. So wurden die jene Steine, die den Krieg überstanden hatten, nach 1945 schrittweise während der Erneuerungsmaßnahmen und dem Ausbau der Autobahnen entfernt.[31]

Am 28. Juli 1939 wurden einheitliche Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien verkündet und im Reichsverkehrsblatt veröffentlicht. Bis zum 1. April 1941 mussten alle Haltestellen mit den neuen einheitlichen Zeichen versehen sein.[32] Diese Zeichen galten als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung. Im verlängerten Arm des runden Zeichens sollte in grüner Farbe die Bezeichnung der Kraftfahrlinie erscheinen. Diese Verordnung blieb in überarbeiteter Form bis zum 20. September 2006 in Kraft.[33]

August

Am 12. August 1939 wurde die technische Vorschrift RAB T-1 Iwkb 286 (RAB = Reichsautobahn) ausgegeben, die Vorgaben für drei neue Autobahnschilder enthielt, die sich mit der Voranzeige von Autobahntankstellen beschäftigten.

September

Nach der Besetzung der sogenannten Rest-Tschechei gingen die deutschen Behörden daran, auf dem nun zum Protektorat Böhmen und Mähren erklärten Gebiet das in Deutschland gültige Verkehrsrecht umzusetzen. Dazu mussten einige Verkehrszeichen sprachlich angepasst werden. Am 27. September 1939 wurden mit der im tschechoslowakischen Recht verankerten Verordnung Nr. 242/1939 im Anhang entsprechende Schilder vorgestellt.[34]

Nachfolgend Beispiele, die von den sonst üblichen Zeichen im Deutschen Reich abwichen:

1941

Aufgrund eines Schreibens des Reichsführers SS, Heinrich Himmler (1900–1945), vom 16. Dezember 1941 wurden seit Kriegsbeginn insbesondere in den westlichen Reichsgebieten umfassende Parkverbote erlassen, die ganze Ortschaften umfassen konnten. Dabei griffen die Verantwortlichen nicht auf die offiziellen, in der StVO vorgeschriebenen Parkverbotszeichen nach Bild 23 zurück, sondern stellten spezielle, rechteckige Tafeln auf, die nicht in der StVO aufgeführt waren.[13]

1942

In der vierten überarbeiteten Ausgabe der Vorläufigen Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen (RAL 1937) vom Dezember 1942 wurde eine überarbeitete Form der Leitsteine verordnet. Unter der Bezeichnung „Prellsteine“ waren diese mit Bild e 3 bereits in die Reichsstraßenverkehrs-Ordnung von 1934 bis 1938 aufgenommen worden, mit der Neufassung von 1938 aber wieder herausgefallen. Diese älteren Steine waren weiß gestrichen und besaßen einen schwarzgestrichenen Kopf. Leitsteine sollten zu jeder Witterung und jeder Tageszeit eine sichere und leichte Benutzung der Straßen ermöglichen. Sie waren so aufzustellen, dass sie die Straßenbenutzer, insbesondere die Fahrzeugführer, gut und rechtzeitig sehen konnten.

Als Leiteinrichtungen kamen insgesamt in Betracht:[35]

1. Leitsteine und Leitpflöcke,
2. Baumspiegel,
3. Schutzanlagen,
4. Trennstriche.

1943

Februar

Ab 1943 wurden die Warnlichtanlagen mit zwei Lichtern – weiß und rot – sowie Anlagen, die zusätzlich mit der Leuchtaufschrift „Zwei Züge“ versehen waren, mit der Elften Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 4. Februar 1943 Teil der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 17. Juli 1928. Diese Verordnung wurde am 23. Februar 1943 rechtsgültig. Neben der erstmaligen Aufnahme der Warnlichtanlagen kam auch der Blitzpfeil für Warnkreuze in die Betriebsordnung.[36]

Mai

In der Novelle vom 19. Mai 1943 zur „Anlage 1, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ wurde ein neues Bild (Bild 34a) eingeführt, das auf Rufstellen des NSKK-Verkehrshilfsdienstes hinweisen sollte. Es war am rechten Fahrbahnrand in nächster Nähe zu dem Gebäude aufzustellen, in dem sich die Rufstelle befand. Die neuen Zeichen mussten vom Nationalsozialistischen Kraftfahrkorps selbst beschafft und erhalten werden. Die weiße Umrandung war rückstrahlend auszuführen.[37]

Weitere Zusatzbeschilderung

Seit den frühen 1940er Jahren wurden witterungsbedingt kleine gelbe Fähnchen aufgestellt, welche die Aufschrift „Glatteis“ trugen.[38]

Lokal angeordnete Verkehrszeichen

Autobahnbeschilderung

Folgende Zeichen waren nicht in der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung enthalten und blieben größtenteils bis zur StVO-Novelle 1956 unverändert. Auch bei der Autobahnbeschilderung wurden dieselben Farbvorgaben des RAL eingehalten, wie diese in Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung angewandt wurden. In der Regel waren die großen blauen Autobahntafeln aus Holz und Sperrholz gefertigt. Sie besaßen eine weiße Umrandung, die entweder aufgemalt oder als Holzrahmung ausgeführt sein konnte. Die weißen Buchstaben wurden aufgemalt oder waren in einigen Fällen zusätzlich auch plastisch ausgeführt. Frühe Tafeln an den Reichsautobahnen wichen noch deutlich stärker von dem DIN-normierten Schriftsystem ab als spätere Ausführungen. Insgesamt blieb der handgefertigte Charakter der Schriftzeichen durch lokale individuelle Ausprägungen und durch das jeweilige Können der örtlichen Schildermaler sichtbar.

Ab 1937 war damit begonnen worden, die bis dahin hellen Betonfahrbahnen schwarz zu färben, um im Kriegsfall feindlichen Flugzeugen keine Orientierung zu bieten.[39]

An gefährdeten Unfallschwerpunkten mit Wildtieren wurden 1937 und per Weisung 1938 zunächst versuchsweise sogenannte Wildwechselschilder aufgestellt. Diese zeigten als Sinnbilder einen Hirsch, ein Reh oder ein Wildschwein. Man hoffte, diese Schilder möglicherweise wieder abbauen zu können „wenn sich das Wild an die veränderten Verhältnisse gewöhnt und neue Futterplätze gefunden hat.“[40] Schwere Unfälle zeigten schon früh, wie wichtig es war, diese Schilder zu beachten.

Wegweiser zur Reichsautobahn

Tafeln im Mittelstreifen

„Besonders hervorragende Punkte, wie gekreuzte Täler, Flußläufe und Seen, sind durch Hinweisschilder im Mittelstreifen gekennzeichnet.“[41]

Tafeln am rechten Fahrbahnrand

Die auch als „Hauptschilder“ bezeichneten Autobahnausfahrt-Vorwegweiser wurden leicht angewinkelt zur Fahrbahn hin aufgestellt.[42] Die Entfernungsbaken auf der Reichsautobahn, die 1938 als „neu“ bezeichnet wurden, gaben die Entfernung bis zu der kommenden Abzweigung bekannt und waren in einer Entfernung von jeweils 600, 400 und 200 Metern aufgestellt.[14] Bei einigen wenigen Autobahnvorwegweisern waren die Pfeile und teils die Ortsnamen mit Rückstrahlern ausgestattet. Bei den Vorankündigungen für Wildwechsel war diese Ausstattung Standard.

Literatur

  • Fahrer: Der Universalständer der Sm Kirchheim-Teck. In: Der RAB-Straßenmeister 3 (1941), S. 12.[43]
  • Rudolf Hoffmann: Die Kilometrierung der Reichsautobahnen. In: Die Straße 6, 1939, S. 486–488.
  • Anweisung des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen an die Direktion der Reichsautobahnen vom 4. Juli 1939 (Nr. 2250-27-A.20.46)
  • Dietmar Fack: Automobil, Verkehr und Erziehung. Motorisierung und Sozialisation zwischen Beschleunigung und Anpassung 1885–1945. Leske + Budrich, Opladen 2000, ISBN 3810023868.
  • RAB OBR Berlin: Die Wegweisung am Berliner Ring der RAB. In: Die Straße 6 (1939), S. 322
  • RAB T 1 Iwkb 193 vom 15. April 1938: Vorläufige Anweisung für die Durchführung der Bauarbeiten an den Reichsautobahnen Nr. 10, betr. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an den Reichsautobahnen. (u. a. Hinweisschilder für Parkplätze, gekreuzte Flussläufe, Wildwechsel und Gefällstrecken)
  • RAB T 2 Iwkb 57 vom 10. August 1939: Vorläufige Anweisung für die Kennzeichnung von Arbeits- und Gefahrenstellen an den Reichsautobahnen.
  • RAB Iwkbm 38, 1943: Erneuerung des weißen Trennstriches auf den Reichsautobahnen
  • RAB T 1 IwK 358, 1939: Verfügung Direktion Reichsautobahnen vom 11. Juli 1939 an alle Obersten Bauleitungen.
  • RAB Iwk 433, 1941: Neugestaltung der Reichsautobahnschilder
  • Hans Lorenz: Die Reichsautobahn im Wald. Waldbiologische, technische und rechtliche Grundlagen für Planung, Bau und Unterhaltung (= Schriftenreihe von Die Strasse 11), Volk und Reich, Berlin 1938.

Weblinks

Anmerkungen

  1. Reichsgesetzblatt, Teil 1, Jahrgang 1937, Nr. 123, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1190.
  2. Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 108, ausgegeben zu Bonn, 5. Dezember 1970, S. 1565.
  3. Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil I, Nr. 103, Tag der Ausgabe: Berlin, 20. November 1956, S. 1239.
  4. Walther Killy, Rudolf Vierhaus (Hrsg.): Deutsche biographische Enzyklopädie (DBE). Band 4, Saur, München 1999, ISBN 3-598-23186-5, S. 259.
  5. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 59, Tag der Ausgabe: Berlin, 30. Mai 1934, S. 455 ff.
  6. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1181.
  7. a b c d Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1195.
  8. a b Johannes Denecke: Lackfarben 1932–1945. In: Johannes Denecke Tarnanstriche des deutschen Heeres 1914 bis heute, Bernard & Graefe, Bonn 1999, ISBN 3-7637-5990-5. S. 104–106.
  9. Straßenverkehrstechnik 4, 1973 (17. Jahrgang), S. 138–139; hier: S. 131.
  10. Johann Peter Noth, Reimund Wieg: 20 Jahre Gütezeichen-Verkehrszeichen. In: Straßenverkehrstechnik 4, 1978 (22. Jahrgang), S. 138–139; hier: S. 138.
  11. Vorschriften für den Straßenverkehr (Vfdverk). Gültig vom 1. Januar 1938 an (= Polizei-Druckvorschrift 5) Drewitz, 1937, S. 78.
  12. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Verlag Chemie, Weinheim an der Bergstraße 1958, S. 444.
  13. a b Dietmar Fack: Automobil, Verkehr und Erziehung. Motorisierung und Sozialisation zwischen Beschleunigung und Anpassung 1885–1945. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2000, ISBN 978-3-663-09328-2, S. 346.
  14. a b K. Pfanstiel (Hrsg.): Lehrbuch für Kraftfahrer aller Klassen. Degener, 1938, S. 45.
  15. a b c d e Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1192.
  16. a b c d Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1193.
  17. Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung – StVO –) vom 13. November 1937. In: Reichsgesetzblatt, Teil 1, Jahrgang 1937, Nr. 56, Berlin, 16. November 1937, S. 1193.
  18. a b c d Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1191.
  19. K. Pfanstiel (Hrsg.): „Lehrbuch für Kraftfahrer aller Klassen.“ Degener Verleg, 1938. S. 61.
  20. Kurt Albrecht: Kraftfahrtechnischer Leitfaden. 8. Auflage, Elbe Verlag, Dresden 1943. S. 291 sowie Tafel 115.
  21. K. Pfanstiel (Hrsg.): „Lehrbuch für Kraftfahrer aller Klassen.“ Degener Verleg, 1938. S. 61.
  22. Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. In: Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33, vom 29. Juli 1939
  23. E. Besser: Lichttechnik im Eisenbahnbetrieb. In: Rudolf Fewig (Hrsg.): Handbuch der Lichttechnik, Teil 1, Springer, Berlin 1938, S. 881–894; hier: S. 893.
  24. E. Behr: Sicherung von Wegübergängen in Schienenhöhe. In: VDI-Zeitschrift, 34 Band 82, (1939), S. 965 ff.; hier: S. 970.
  25. a b Beck’sche Kurz-Kommentare: Johannes Floegel, Fritz Hartung: Straßenverkehrsrecht. Straßenverkehrs-Ordnung, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Straßenverkehrsgesetz, Bestimmungen de StGB, der StPO und des JGG zum Schutz des Trassenverkehrs mit einem Anhang ergänzender Vorschriften. 8. Auflage, Beck, München 1966. S. 114.
  26. Straßenverkehrs-Ordnung, Beck’sche Textausgaben, 10. Auflage, Beck, München 2008, S.XVII
  27. Volkhard Stern: Reichsautobahn und Reiseruf – Ein früher Fernsprechdienst für Reisende im Kraftfahrzeug. In: Das Archiv. Magazin zur Post- und Telekommunikationsgeschichte, 1, 2008, S. 28–33; hier S. 32.
  28. Deutsche Verwaltung, 18, Heft 15 (1941), S. 290.
  29. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1938, Nr. 168, Tag der Ausgabe: Berlin, 17. Oktober 1938, S. 1434.
  30. Anweisung des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen an die Direktion der Reichsautobahnen vom 4. Juli 1939 (Nr. 2250-27-A.20.46); Rudolf Hoffmann: Die Kilometrierung der Reichsautobahnen. In: Die Straße 6, 1939, S. 486—488.
  31. Fritz Scheidegger: Aus der Geschichte der Bautechnik, Band 2, Birkhäuser, Basel 1992, ISBN 3764326425, S. 48.
  32. Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. In: Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33, vom 29. Juli 1939
  33. Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146–2153; hier: S. 2148 und S. 2153.
  34. Vládní nařízení ze dne 27. September 1939 o chování v silniční dopravě (dopravní řád silniční - d.ř.s.). Erscheinungstag: 30. Oktober 1939, Nr. 242/1939 Sb., Teil: 89/1939.
  35. Vorläufige Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen, Verlag Volk und Reich, 4. Auflage Dezember 1942, S. 23.
  36. Elften Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 4. Februar 1943. In: Reichsgesetzblatt, Nr. 5, Teil II, 16. Februar 1943, S. 17–29.
  37. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr. In: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1943, Nr. 55, Tag der Ausgabe: Berlin, 31. Mai 1943, S. 334.
  38. Kurt Albrecht: Kraftfahrtechnischer Leitfaden. 8. Auflage, Elbe Verlag, Dresden 1943. S. 293.
  39. Volkhard Stern: Reichsautobahn und Reiseruf – Ein früher Fernsprechdienst für Reisende im Kraftfahrzeug. In: „Das Archiv. Magazin zur Post- und Telekommunikationsgeschichte“, 1, 2008, S. 28–33; hier: S. 28.
  40. A. Becker: Über den Einsatz elektrisch geladener Weidezäune zum Wildschutz an den Reichsautobahnen. In: Deutsche Technik. Die technopolitische Zeitschrift 1941, S. 527.
  41. Stand der Reichsautobahnen Ende April 1939. In: Die Betonstraße. 14. Jahrgang, 1939, S. 140.
  42. a b Eduard Schönleben: Der Betrieb der Reichsautobahnen. In: Die Straße 1, 4. Jahrgang, (1937), S. 4–12; hier: Abb. 4: Hauptschild an der Reichsautobahn
  43. Der vorgestellte Universalständer für Verkehrsschilder besaß einen Betonsockel mit eingelassenem Rohrständer von 75 mm Durchmesser und daran angebrachten Schildhaltern. Die Verwendung des Ständers ermöglichte eine Lagerhaltung der Schilder in Regalen, was eine große Platzersparnis bedeutet.

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Bild 48 - Vor-Wegweiser, StVO 1937.svg
Bild 50 - Vor-Wegweiser. Das Schild war 1250 x 850 mm groß. Die schwarze Umrahmung war wie bei den Ortstafeln 40 mm stark. Die schwarzen Striche sollten bei Reichsstraßen 100 mm und 50 mm für andere Straßen breit sein. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1194 sowie S. 1208
Bild 52 - Zeichen für Hauptverkehrsstraßen, StVO 1937.svg
Bild 52: Zeichen für Vorfahrtstraßen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1208
Bild 61 - Gesperrt für Kraftfahrzeuge aller Art, StVO 1937.SVG
Bild 61: Gesperrt für Kraftfahrzeuge aller Art. Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Auch identisch in: R. Allmers, R. Kaufmann, C. Fritz, E. Kleinrath, E. H. Pflug (Hrsg.): Das deutsche Automobilwesen der Gegenwart. Reimar Hobbing, Berlin 1928. S. 219. Die Typographie wurde von einem historischen Vorbild übernommen. Die Bemaßung entspricht den damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm, der der dort einzusetzenden Punkte 100 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
Bild 23 - Parkverbot, StVO 1937.svg
Bild 23: Parkverbot; Rot: RAL 6 (rot) = RAL 2001 (Rotorange). Quelle: Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202
Anlage 2 -Kraftfahrlinien (Durchmesser 350 mm), StVO 1939.svg
Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien nach Anlage 2 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. Verkündet am 28. Juli 1939 im Reichsanzeiger Nr. 172 sowie im Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939: „Das Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien (Anlage 2) ist ein gelbes, gründgerändertes Schild in Form eines Signalarmes, dessen kreisrundes Ende ein H und dessen Arm die nähere Bezeichnung der Kraftfahrlinie - beides in grüner Schrift - enthält. Das kreisrunde Ende des Zeichens soll 25 oder 35 cm Durchmesser haben. Der Arm ist bis zur Mitte des Buchstabens H 50 cm lang.“. Die Haltestellenzeichen können auch in der gleichen Form und Farbe als beleuchtete Transparente ausgebildet werden. Als Farbton sollte der gelber Farbton wurde RAL 1012 des 5. Ergänzungsblatts zur Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 bestimmt, für den Grünton wurde die Farbe 27 der Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 festgelegt. Heute wären das RAL 1012 Zitronengelb und RAL 6002 Laubgrün. Die Haltestellenzeichen galten als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 13. November 1937. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen wurde im Bundesgesetzblatt mit der Signalordnung für Straßenbahnen. Vom 14. Juni 1958. als weiterhin gültig bestätigt (siehe: Signalordnung für Straßenbahnen. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 33, Bonn am 26. Juni 1958, S. 397-398; hier: S. 397). Im Jahr 2006 wurde die Verordnung von 1939 aufgehoben (siehe: Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146-2153; hier: S. 2148 und S. 2153).
Bild 10 - Einstreifige Bake (rechts), StVO 1937.svg
Bild 10: Einstreifige Bake (rechts); Quelle: Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1200
Bild 21 - Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten, StVO 1937.svg
Bild 21: Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten (z.B. 30 km, 40 km usw. je Stunde). Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Insgesamte Größe des Zeichens: 500 x 500 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202. Bereits in der selben Ausführung in Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 903. Da unter der Bezeichnung: „f: Verbot höherer Geschwindigkeit als 30 km je Stunde“.
Bild 30b - Skizze für die Kennzeichnung einer Straße, auf der zur Beachtung der Vorfahrt gehalten werden muß, StVO 1938.svg
Bild 30b: Skizze für die Kennzeichnung einer Straße, auf der zur Beachtung der Vorfahrt gehalten werden muß. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1938, Nr. 168, Tag der Ausgabe: Berlin, 17. Oktober 1938, S. 1436
Bild 62 - Gesperrt für Kraftfahrzeuge über 5,5 Tonnen Gesamtgewicht, StVO 1937.svg
Bild 62: Gesperrt für Kraftfahrzeuge über 5,5 Tonnen Gesamtgewicht. Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Auch identisch in: R. Allmers, R. Kaufmann, C. Fritz, E. Kleinrath, E. H. Pflug (Hrsg.): Das deutsche Automobilwesen der Gegenwart. Reimar Hobbing, Berlin 1928. S. 219. Die Typographie wurde von einem historischen Vorbild übernommen. Die Bemaßung entspricht den damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm, der der dort einzusetzenden Punkte 100 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
Bild 17 - Gebot für Reiter, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, StVO 1937.svg
Bild 17: Gebot für Reiter, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1192.
Autobahn-Vorankündigung Wildwechsel durch Hirsche, RAB 1938.svg
Autobahn-Vorankündigung Wildwechsel - Hirsche. Quelle: Indian Concrete Journal, 1938. Diese Tafeln wurden 1938 versuchsweiser Teil der Reichsautobahnbeschilderung und standen am rechten Fahrbahnrand. Dieses Zeichen wurde hier im Internet weiterverarbeitet, leider ohne Hinweis auf die Wikipedia aber mit einen Copyright-Zeichen: [1]
Bild 9 - Zweistreifige Bake (links), StVO 1937.svg
Bild 9: Zweistreifige Bake (links). Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1200
Warnzeichen bei Annäherung eines Zugs auf mehrgleisiger Bahn, BO 1943.svg
Warnkreuze und Warnlicher für Wegübergänge; hier: Warnzeichen bei Annäherung eines Zugs auf mehrgleisiger Bahn. Quelle: Elften Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 4. Februar 1943. In: Reichsgesetzblatt, Nr. 5, Teil II, 16. Februar 1943, S. 17–29. Diese Verordnung wurde am 23. Februar 1943 rechtsgültig. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Bild 35 - Ring für Laternenpfähle - Zeichen für Laternen, die nicht die ganze Nacht über brennen, StVO 1937.svg
Bild 35: Zeichen für Laternen, die nicht die ganze nacht über brennen. Ring für Laternenpfähle. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1204
Zusatztafel - Verlauf der Verbotsstrecke; StVO 1937.svg
Zusatztafel: Verlauf der Verbotsstrecke. Dieses Schild war im Verlauf einer Verbotsstrecke dicht unterhalb des Verbotszeichen anzubringen und wiederholte dieses Verbotszeichen; ergänzt durch zwei Pfeile, die in die Verbotsrichtungen – zum Verbotsanfang und zum Verbotsende – wiesen. Das Schild war 500 x 150 mm groß. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Es bezog sich auf den Verlauf einer Verbotsstrecke und konnte unter Park- und Halteverbotszeichen angebracht werden. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1192.
Bild 67 - Gesperrt für Kraftfahrzeuge aller Art - Sonn- und feiertags, StVO 1937.svg
Bild 67: Gesperrt für Kraftfahrzeuge aller Art: Sonn- und feiertags. Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Die Typographie wurde von einem historischen Vorbild übernommen. Die Bemaßung entspricht den damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
Bild 45 - Zeichen für Ring- oder Sammelstraßen für Fernverkehr, StVO 1937.svg
Autor/Urheber: Mediatus, Lizenz: CC0
Bild 45: Zeichen für Ring- oder Sammelstraßen für Fernverkehr. Insgesamte Größe des Zeichens: 400 x 400 mm. Größe des inneren gelben Kreises: 270 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1207.
Bild 42 - Wegweiser für sonstige befestigte Straßen, StVO 1937.svg
Bild 42: Wegweiser für sonstige befestigte Straßen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1207.
Beispiel - Fette Mittelschrift DIN 1451 (alt).svg
Autor/Urheber: Mediatus, Lizenz: CC0
Fette Mittelschrift nach DIN 1451. Alte, bis 1980 genutzte Form. Die hier gezeigte Type ist eine vom Mediatus entwickelte Variante aus historischen Zeichen. Siehe für Grundsätzlichkeiten u.a.: P. Krieg: Gestaltung und Ausführung von Verkehrszeichen und Prüfung der Haltbarkeit. In: Straße und Autobahn, 4, 1980, S. 196–200; hier: S. 196.
Bild 69 - Gesperrt für Fahrzeuge aller Art - Sonn- und feiertags, StVO 1937.svg
Bild 69: Gesperrt für Fahrzeuge aller Art: Sonn- und feiertags. Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Die Typographie wurde von einem historischen Vorbild übernommen. Die Bemaßung entspricht den damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
Bild 7 - Dreistreifige Bake (links) - vor unbeschranktem Übergang, StVO 1937.svg
Bild 7: Dreistreifige Bake (links) – vor unbeschranktem Übergang. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1199
Pfeilschild - Ausfahrt von Reichsautobahnen - nach einem Photo von 1938.svg
Pfeilschild - Ausfahrt von Reichsautobahnen - nach einem Photo von 1938 an der Ausfahrt Chiemsee/Bernau. Die Strecke 47 (München–Salzburg) begann im Münchener Ortsteil Ramersdorf und ist heute eine Teilstück der Bundesautobahn 8. Quelle des Schildes: Indian Concrete Journal, 1938. Die Typographie wurde unverändert dem Photo entnommen, die Schildgröße entspricht der Anlage zur technischen Vorschrift Reichsautobahn T-1 Jwkb 286 vom 12. August 1939. Dort wird das Schild als „Bild 3“ bezeichnet und die Gesamtgröße des Schildes mit 0,82 x 3,13 m angegeben, wobei die Pfeilspitze vom äußeren Rand gemessen 9,63 m lang ist. Nähere Angaben zur weißen Umrandung oder zur Schriftgröße werden nicht gemacht. Der Blauton entstammte der RAL-Farbkarte 840 b2 und war 32 h.Diese Tafeln standen am rechten Fahrbahnrand der Autobahnen.
Bild 55 - Wegweiser für Umleitungen mit Umleitungspfeil, StVO 1937.svg
Bild 55: Wegweiser für Umleitungen mit Umleitungspfeil. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1210
Bild 72 - Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen bis 5,5 t auf 30 km und über 5,5 t auf 25 km, StVO 1937.svg
Bild 72: Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen bis 5,5 t auf 30 km und über 5,5 t auf 25 km. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1213. Außerdem identisch in: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 908. Das Zeichen findet sich zudem in der Berliner Straßenordnung vom 15. Januar 1929, Anlage IV.
Anlage 4 - Haltestellenzeichen für Straßenbahnen, StVO 1939.svg
Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 4 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. Verkündet am 28. Juli 1939 im Reichsanzeiger Nr. 172 sowie im Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939. Geregelt war nur der Durchmesser des kreisrunden Zeichens. Für die Stärke der Linien waren Form und Maße freigestellt. An einer Doppelhaltestelle war das Haltestellenzeichen doppelt anzubringen. Das Haltestellenzeichen wurde am oberen Ende eines Ständers angebracht, der bis 0,5 m hoch grün und darüber gelb gestrichen war. Als Farbton sollte der gelber Farbton wurde RAL 1012 des 5. Ergänzungsblatts zur Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 bestimmt, für den Grünton wurde die Farbe 27 der Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 festgelegt. Heute wären das RAL 1012 Zitronengelb und RAL 6002 Laubgrün. Die Haltestellenzeichen galten als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 13. November 1937. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen wurde im Bundesgesetzblatt mit der Signalordnung für Straßenbahnen. Vom 14. Juni 1958. als weiterhin gültig bestätigt (siehe: Signalordnung für Straßenbahnen. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 33, Bonn am 26. Juni 1958, S. 397-398; hier: S. 397). Im Jahr 2006 wurde die Verordnung von 1939 aufgehoben (siehe: Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146-2153; hier: S. 2148 und S. 2153).
Bild 34 - Hilfsposten (mit Pfeil rechtsweisend), StVO 1937.svg
Bild 34: Hilfsposten (mit Pfeil rechtsweisend). Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1193.
Bild 19 - Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Breite, StVO 1937.svg
Bild 19: Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Breite (z.B. 2 m, 2,25 m usw.). Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Insgesamte Größe des Zeichens: 500 x 500 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202.
Tafel mit Fernzielangaben, 1938.svg
Tafel mit Fernzielangaben an Autobahnen. Die ab 1938 neue aufgestellten Tafeln wurden im Mittelsteifen positioniert. Quelle: Vorläufigen Anweisung für die Durchführung der Bauarbeiten an den Reichsautobahnen, Nr. 10, betr. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an den Reichsautobahnen. In: Die Strasse 5/1938, 13 (Juli 1938), S. 431-434; hier: Abb. 7. Tafel mit Fernzielangaben an der Reichsautobahnstrecke Berlin-München. Diese Zeichen waren 2,50 Meter breit und 1,50 Meter hoch.
Bundesarchiv Bild 146-1988-019-18, Reichsautobahn, Auto-Reiseruf.jpg
(c) Bundesarchiv, Bild 146-1988-019-18 / Kind, Enno / CC-BY-SA 3.0
Bild 33 - Vorsichtzeichen - Schule, StVO 1937.svg
Bild 33: Vorsichtzeichen „Schule“. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1193.
Anlage 1 - Straßenbahnen, StVO 1939.svg
Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 1 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. Verkündet am 28. Juli 1939 im Reichsanzeiger Nr. 172 sowie im Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939: „Das Haltestellenzeichen für Straßenbahnen (Anlage 1) ist eine kreisrunde gelbe Scheibe mit grünem Rand und grünem H. Der Durchmesser der Scheibe kann 35 oder 45 cm betragen“. Die Haltestellenzeichen können auch in der gleichen Form und Farbe als beleuchtete Transparente ausgebildet werden. Als Farbton sollte der gelber Farbton wurde RAL 1012 des 5. Ergänzungsblatts zur Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 bestimmt, für den Grünton wurde die Farbe 27 der Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 festgelegt. Heute wären das RAL 1012 Zitronengelb und RAL 6002 Laubgrün. Die Haltestellenzeichen galten als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 13. November 1937. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen wurde im Bundesgesetzblatt mit der Signalordnung für Straßenbahnen. Vom 14. Juni 1958. als weiterhin gültig bestätigt (siehe: Signalordnung für Straßenbahnen. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 33, Bonn am 26. Juni 1958, S. 397-398; hier: S. 397). Im Jahr 2006 wurde die Verordnung von 1939 aufgehoben (siehe: Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146-2153; hier: S. 2148 und S. 2153).
Zusatztafel - drei scharfe Kurven folgen, StVO 1936.svg
Zusatztafel - drei scharfe Kurven folgen. Beispiel für eine Zusatztafel mit mehreren gleichartigen Gefahrenstellen die kurz aufeinanderfolgen. Die Abbildung wurde nach dem Foto eines älteren Originals aus den 1960er Jahren rekonstruiert. Diverse Varianten sind möglich, da das Zeichnen im Reichsgesetzblatt nicht näher geregelt wurde. Quelle: Kurt Albrecht: „Kraftfahrtechnischer Leitfaden.“ 8. Auflage, Elbe Verlag, Dresden 1943. S. 291. Tafeln dieser Art wurden in ähnlicher Form bis 1971 in Westdeutschland aufgestellt.
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser, nach einem Photo von 1938.svg
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser. Schild der ersten Generation an dem 1935 eröffneten Autobahnabschnitt; Photo von 1938. Quelle: Indian Concrete Journal, 1938. Diese Tafeln standen am rechten Fahrbahnrand der Autobahnen. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde dem RAL-Farbtonregister 840 R entnommen. Der durch den RAL deffinierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben. Diese Zeichen waren 2,50 Meter breit und 1,50 Meter hoch. Quelle der Bemaßung: Eduard Schönleben: Der Betrieb der Reichsautobahnen. In: Die Straße 1, 4. Jahrgang, (1937), S. 4–12; hier: Abb. 4: Hauptschild an der Reichsautobahn.
Bild 13 - Verkehrsverbot für Kraftwagen, StVO 1937.svg
Bild 13: Verkehrsverbot für Kraftwagen. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Insgesamte Größe des Zeichens: 500 x 500 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1201.
Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang, 1941.svg
Vereinfachte Form von Warnkreuz mit Warnlicht für den unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang. Bauform Pintsch; neuere, querliegende Ausführung des Warnsignalschirms. Die rot-weiße Umrandung am Signalschirm sowie die Armen des Warnkreuzes waren mit runden Reflektoren besetzt. Quelle für die Zeichnung: E. Behr: Sicherung von Wegübergängen in Schienenhöhe. In: VDI-Zeitschrift, 34 Band 82, (1939), S. 965 ff.; hier: S. 970. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Bild 30 - Vorfahrt auf der Hauptstraße achten! StVO 1937.svg
Bild 30: Vorfahrt auf der Hauptstraße achten! Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1203
Bild 53 - Signalscheiben auf Drehgestellen zur Verkehrsregelung, StVO 1937.svg
Bild 53: Signalscheiben auf Drehgestellen zur Verkehrsregelung bei halbseitigen Sperrungen; Quelle: Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1209. Das Signal wurde bis zur Neufassung der StVO von 1970 in dieser Form in Westdeutschland eingesetzt.
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel unmittelbar an der Ausfahrt, vor 1945.svg
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel im Mittelstreifen – unmittelbar an der Ausfahrt. Quelle: Entzerrtes Standbild aus einem im März 1945 gedrehten Film der vorrückenden US-Armee. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde dem RAL-Farbtonregister 840 R entnommen. Der durch den RAL deffinierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben. Die Buchstaben waren ungewöhnlicherweise dreidimensional ausgeführt.
Anlage 2 - Kraftfahrlinien - Kraftpost.svg
Verkehrszeichen Kraftfahrlinien hier mit der Beschriftung „Kraftpost“ in der Farben der Anlage 2 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Mit der Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 14. August 1953 wurde die Gültigkeit der 1939 veröffentlichten Haltestellenzeichen bestätigt. Siehe: Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Vom 14. August 1953. In: Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 51 vom 21.08.1953, S. 974-977; hier: S. 974. Für die Farben war damals das RAL-Farbtonregister 840 R im Einsatz. Die Kraftpost verkehrte bis 1985 in Westdeutschland. In der DDR wurde die Kraftpost bereits 1953 aufgelöst.
Bild 56 - Umleitung (ohne Umleitungspfeil), StVO 1937.svg
Bild 56: Umleitung (ohne Umleitungspfeil). Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1199
Collage historischer und aktueller Verkehrszeichen.svg
Collage historischer und aktueller Verkehrszeichen. Die Zeichen wurden von mir selbst und Andreas 06 als Vektordateien erstellt. Es handelt sich um die Zeichen E - Unbeschrankter Bahnübergang, Bild 17c - Kraftfahrstraße, Zeichen 306 - Vorfahrtsstraße.
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel - 1000 m mit Zusatzschild Tankstellenvorankündigung.svg
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel: 1000 m mit Zusatztafel Tankstellenvorankündigung. Diese Tafeln standen im Mittelstreifen der Autobahnen. Hier an der Autobahnausfahrt bei „Drei Gleichen“ in Thüringen. Die Grafik entstand nach dem entzerrten Standbild eines Films, der 1945 durch eine motorisierte Einheit der US-Armee (8th Armored Division) gedreht wurde.
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel - 1000 m - Limburg.svg
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel - 1000 m. Über einem sehr guten Photo, das fast nicht weiter entzerrt werden mußte, nachgezeichnet. Wie damals üblich waren die Tafeln handgemalt. Daher weicht die Typographie in sich etwas von den Normbuchstaben ab. Ungewöhnlicherweise waren die typographischen Zeichen in diesem Fall leicht erhaben dargestellt und wohl in Sperrholz gefertigt. Die Tafel war zum Zeitpunkt der Aufnahme im Frühjahr 1945 bereits etwas älter. Bei zwei der dargestellten Buchstaben - jeweils das „m“ - war irgendwann die plastisch ausgeführte Version abhanden gekommen. Statt eine neue erhabene Ausführung anzubringen, waren an den Leerstellen die beiden fehlenden Buchstaben sorgfältig auf die Tafel gemalt worden. Diese Zeichen waren 2,50 Meter breit und 1,50 Meter hoch. Quelle: Times Magazin 1945, motorisierte Soldaten der 2. US-Infanteriedivision auf der Autobahn.
Zusatztafel - Reichsautobahn 2 x kreuzen, StVO 1936.svg
Zusatztafel: 2 mal wird die Reichsautobahn (über Brückenbauwerke) gekreuzt. Beispiel für eine Zusatztafel mit mehreren gleichartigen Gefahrenstellen die kurz aufeinanderfolgen. Varianten sind möglich, da das Zeichnen im Reichsgesetzblatt nicht näher geregelt wurde. Verwendung mit Warnzeichen c; ab 1938 Bild 4.
Bild 33 - Vorsichtzeichen, StVO 1937.svg
Bild 33: Vorsichtszeichen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1204
Bild 11 - Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art, StVO 1937.svg
Bild 11: Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art; Quelle: Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1201
Bild 27 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung- Rechts abbiegen oder geradeaus, StVO 1937.svg
Bild 27: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Rechts abbiegen oder geradeaus. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202
Bild 1 - Allgemeine Gefahrstelle, StVO 1937.svg
Bild 1: Allgemeine Gefahrstelle. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1199
Warnkreuz mit rotem Warnlicht für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang.svg
Warnkreuz mit einem roten Warnlicht für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang. Wenn sich zwei Züge dem Bahnübergang nähern schaltet das Blinklicht ein und die Aufschrift Zwei Züge erscheint. Zugleich ertönt ein Wecker. Die rot-weiße Umrandung am Signalschirm sowie die Arme des Warnkreuzes waren mit runden Reflektoren besetzt. Quelle: DIN A3-Aushang der Reichsbahndirektion Schwerin: Warnlichter an unbeschrankten Eisenbahnübergängen vom Juli 1936. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Bild 22 - Halteverbot, StVO 1937.svg
Bild 22: Halteverbot; RAL 6 (rot) = RAL 2001 (Rotorange); RAL 32 h (blau) = RAL 5002 (Ultramarinblau). Quelle: Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1292
Bild 36 - Schild für Laternen an Überspannungen - Zeichen für Laternen, die nicht die ganze Nacht über brennen, StVO 1937.svg
Bild 36: Zeichen für Laternen, die nicht die ganze nacht über brennen. Schild für Laternen an Überspannungen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1204
Bild 70 - Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km.svg
Bild 70: Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1213. Außerdem identisch in: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 908. Auch identisch in: R. Allmers, R. Kaufmann, C. Fritz, E. Kleinrath, E. H. Pflug (Hrsg.): Das deutsche Automobilwesen der Gegenwart. Reimar Hobbing, Berlin 1928. S. 219. Das Zeichen findet sich zudem in der Berliner Straßenordnung vom 15. Januar 1929, Anlage IV.
Bild 24 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung - Rechts, StVO 1937.svg
Bild 24: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202
Bild 51 - Vor-Wegweiser, StVO 1937.svg
Bild 50 - Vor-Wegweiser. Das Schild war 1250 x 850 mm groß. Die schwarze Umrahmung war wie bei den Ortstafeln 40 mm stark. Die schwarzen Striche sollten bei Reichsstraßen 100 mm und 50 mm für andere Straßen breit sein. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1194 sowie S. 1208
Bild 64 - Durchfahrt verboten, StVO 1937.SVG
Bild 64: Durchfahrt verboten. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Die Bemaßung entspricht denn damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
Bild 44 - Reichsstraßen-Nummernschild, StVO 1937.svg
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Bild 44: Reichsstraßen-Nummernschild. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1207
Ohne Nummer - Übergang für Fußgänger, StVO 1937.svg
Ohne Nummer: Übergang für Fußgänger. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1193.
Bild 37 - Ortstafel (Vorderseite), StVO 1937.svg
Bild 37: Ortstafel (Vorderseite). Größe: 1000 x 650 mm. Randleiste: 40 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1205.
Bild 25 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung -Geradeaus, StVO 1937.svg
Bild 25: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Geradeaus. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202
Bild 66 - Gesperrt für Kraftfahrzeuge, ausgenommen Motorräder - Sonn- und feiertags, StVO 1937.svg
Bild 66: Gesperrt für_Kraftfahrzeuge, ausgenommen Motorräder: Sonn- und feiertags. Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Die Typographie wurde von einem historischen Vorbild übernommen. Die Bemaßung entspricht denn damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
Bild 73 - Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkung vor Schulen, StVO 1937.svg
Bild 73: Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkung vor Schulen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1213. Außerdem identisch in: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 908. Auch identisch in: R. Allmers, R. Kaufmann, C. Fritz, E. Kleinrath, E. H. Pflug (Hrsg.): Das deutsche Automobilwesen der Gegenwart. Reimar Hobbing, Berlin 1928. S. 219.
Einfahrt zur Reichsautobahn.svg
Pfeilschild - Einfahrt zur Reichsautobahn. Die Typographie wurde unverändert einem historischen Photo entnommen, die Schildgröße entspricht der Anlage zur technischen Vorschrift Reichsautobahn T-1 Jwkb 286 vom 12. August 1939. Dort wird das Schild als „Bild 3“ bezeichnet und die Gesamtgröße des Schildes mit 0,82 x 3,13 m angegeben, wobei die Pfeilspitze vom äußeren Rand gemessen 9,63 m lang ist. Nähere Angaben zur weißen Umrandung oder zur Schriftgröße werden nicht gemacht. Der Blauton entstammte der RAL-Farbkarte 840 b2 und war 32 h.Diese Tafeln standen am rechten Fahrbahnrand der Autobahnen.
Reichsautobahn - Baken vor einer Ausfahrt - 400 Meter.svg
Bake an Autobahnen: 400 Meter zur Ausfahrt. Nach dem Krieg galten die Reichsautobahn-Vorkriegsbestimmungen noch einige Zeit als Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik weiter. Ein Vorbild für das hier wiedergegebene Zeichen findet sich als grobe Skizze in Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Verordnungen. Schmidt, Berlin 1944. In der DDR wird das Zeichen mit seinen Bemaßungen z.B. in der folgenden Schrift wiedergegeben: Friedrich Nöring: Der Straßenbaupraktiker. Fachbuchverlag, Leipzig 1953, S. 79.
Kleiner Kilometerstein mit Zielortangabe in Richtung Autobahnende, Juli 1939.svg
Kleiner Kilometerstein mit Zielortangabe in Richtung Autobahnende, Juli 1939. Diese sog. „Kleinen Steine“ wurden ab August 1939 in einer jeweiligen Entfernung von 500 Metern zwischen den großen 25-Kilometer-Steinen an den Reichsautobahnen im Mittelstreifen aufgestellt. Die vertieft eingemeißelten Buchstaben wurden in brauner Farbe nachgezeichnet. Quelle: Anweisung des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen an die Direktion der Reichsautobahnen vom 4. Juli 1939 (Nr. 2250-27-A.20.46); * Rudolf Hoffmann: Die Kilometrierung der Reichsautobahnen. In: Die Straße 6, 1939, S. 486—488.
Bild 28 - Einbahnstraße, StVO 1937.svg
Bild 28 - Einbahnstraße; exakt vermaßt nach den Vorgaben von 1937: Farbe: RAL 6 (rot) = RAL 2001 (Rotorange); RAL 1 (weiß) = RAL 9002 (Grauweiß). Quelle: Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1203.
Bild 34 - Hilfsposten, StVO 1937.svg
Bild 34: Hilfsposten. Das Zeichen war 500 x 700 mm groß. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1204. Korrekte Farbgebung mit RAL 6 (rot); heute: RAL 2002 (Blutorange) und RAL 32 h (blau); heute: RAL 5002 (Ultramarinblau).
Haltestellenzeichen für Kraftpostlinien 1930er Jahre.svg
Haltestellenzeichen für Kraftpostlinien. Diese Emaille-Schilder wurden von der Reichspost in den 1930er Jahren eingeführt. Die rund 57 x 42 m großen Schilder waren normiert und wurden von verschiedenen Herstellern produziert. So zum Beispiel von U.W.R., bezeugt für 1936 und 1937
Zusatztafel - Entfernung in m StVO 1938.svg
Zusatztafel: Entfernung in m. Das Schild wurde mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von 1938 eingeführt und am 1. November 1938 rechtsgültig. Es bezog sich auf das gleichzeitig eingeführt Bild 30a und sollte an unübersichtlichen Stellen gemeinsam mit 30a aufgestellt werden, um auf die Kreuzung hinzuweisen. An der Kreuzung selbst mußte Bild 30a wiederholt und ohne Zusatztafel aufgestellt werden. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1192.
Bild 1 - Wegübergang mit Schranken, Reichsbahn-Verordnung 1928.svg
Bild 1: Wegübergang mit Schranken, Reichsbahn-Verordnung 1928; später als Warnkreuz für beschrankten ein- oder mehrgleisigen Bahnübergang bezeichnet, eingeführt am 1. Oktober 1928. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Das Zeichen wurden erstmals 1934 in die Sechste Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 20. November 1934 aufgenommen. Diese erschien im Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Teil II, S. 1051-1054 und wurde am 10. Dezember 1934 gültig.
Bild 2 - Eingleisiger Wegübergang ohne Schranken, Reichsbahn-Verordnung 1928.svg
Bild 2: Eingleisiger Wegübergang ohne Schranken; später als Warnkreuz für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang bezeichnet, eingeführt am 1. Oktober 1928. Die Bemaßung wird in der Zeichnung wiedergegeben. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Das Zeichen wurden erstmals 1934 in die Sechste Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 20. November 1934 aufgenommen. Diese erschien im Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Teil II, S. 1051-1054 und wurde am 10. Dezember 1934 gültig.
Warnkreuz mit einem roten Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang.svg
Warnkreuz mit einem roten Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang. Das rote Licht blinkte schnell und bedeutete: Halt! Der Übergang ist für den Straßenverkehr gesperrt. Die rot-weiße Umrandung am Signalschirm sowie die Arme des Warnkreuzes waren mit runden Reflektoren besetzt. Quelle: DIN A3-Aushang der Reichsbahndirektion Schwerin: Warnlichter an unbeschrankten Eisenbahnübergängen vom Juli 1936. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Bild 34a - Rufstelle des NSKK-Verkehrshilfsdienstes, StVO 1943.svg
Bild 34a: Rufstelle des NSKK-Verkehrshilfsdienstes. Quelle: Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr. In: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1943, Nr. 55, Tag der Ausgabe: Berlin, 31. Mai 1943, S. 334 und S. 335. Korrekte Farbgebung mit RAL 6 (rot); heute: RAL 2002 (Blutorange) und RAL 32 h (blau); heute: RAL 5002 (Ultramarinblau).
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser mit Fernzielangaben, 1945.svg
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser mit Fernzielangaben. Nachgezeichnet über einem 1945 entstandenen US-amerikanischen Photo. Das Schild stand im Mittelstreifen an der Autobahn A4 von Gerstungen kommend kurz vor dem Autobahnkreuz Wildeck-Obersuhl.
Wegweiser zur Reichsautobahn - nach einem Film-Standbild.svg
Wegweiser zur Autobahn. Über einem guten und entzerrten Standbild aus einem Privatfilm nachgezeichnet. Der Film zeigt in einer frühen Kriegsphase vorrückende motorisierte deutsche Verbände auf der Königsberger Autobahn Richtung Osten. Der örtliche Schildermaler hat die amtliche typographische Schriftvorgabe nach der damaligen DIN-Vornorm weitgehend übernommen. Die amtliche leuchthellorange Farbgebung wurde der Farbkarte RAL 840 B 2 entnommen. Der durch den RAL deffinierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben.
Haltestellenzeichen für Kraftpostlinien.svg
Haltestellenzeichen für Kraftpostlinien. Diese Emaille-Schilder wurden von der Reichspost während der Weimarer Republik eingeführt. Die rund 60 x 42 m großen Schilder waren normiert und wurden von verschiedenen Herstellern produziert. So zum Beispiel von Boos & Hahn in Ortenberg-Baden, bezeugt für 1932 und 1933; Emaillierwerk Schulze & Wehrmann, Wuppertal-Elberfeld (Gladiator-Email), 1932.
Zusatztafel - drei Querinnen folgen, StVO 1937.svg
Zusatztafel: Drei Querrinnen folgen. Tafel, wie sie ab 1938 lediglich durch eine grobe Beschreibung vom Reichsgesetzblatt geregelt wurde. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1191.
Bild 16 - Verkehrsverbot für Krafträder an Sonn- und Feiertagen, StVO 1937.svg
Bild 16: Verkehrsverbot für Krafträder an Sonn- und Feiertagen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202
Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang - Reichsbahn-Verordnung 1935.svg
Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Das rote Licht blinkte schnell und bedeutete: Halt! Der Übergang ist für den Straßenverkehr gesperrt. Das weiße Licht blinkte langsam und bedeutete: Der Übergang ist für den Straßenverkehr frei. Die rot-weiße Umrandung am Tragschild sowie die Arme des Warnkreuzes waren mit runden Reflektoren besetzt. Quellen: Das Stellwerk, Januar 1936; Kurt Albrecht: „Kraftfahrtechnischer Leitfaden.“ 8. Auflage, Elbe Verlag, Dresden 1943. S. 293.
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser mit Tankhinweis - 1938.svg
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel mit Hinweis auf die nächste Tankmöglichkeit. Diese Tafeln standen am rechten Fahrbahnrand der Autobahnen. Die Grafik entstand nach dem entzerrten Standbild aus dem Kurzfilm „Die Straßen der Zukunft“, der 1938 gedreht wurde. Das Schild gehört zur ersten Generation der Autobahnschilder an der 1935 fertiggestellten Straße; heute Teil der Bundesautobahn 67. Es wies auf die im Mai 1936 eröffnete erste Reichs-Autobahntankstelle bei der Anschlussstelle Darmstadt hin.
Bild 6 - Unbeschrankter Eisenbahnübergang, StVO 1937.svg
Historisches Verkehrszeichen (Deutschland): Bild 6: "Unbeschrankter Eisenbahnübergang", Quelle: Reichsgesetzblatt 123, 1937, S. 1199.
Vor-Wegweiser Kreisverkehr.svg
Vor-Wegweiser - in den Kreisverkehr einordnen. Schild nach StVO von 1937 mit abweichender Planskizze. Über einem Photo vorrückender Amerikaner im Frühjahr 1945 abgezeichnet. Der Vorwegweiser stand am Autobahnende nach Frankfurt. Das Schild war laut der am 1. Januar 1938 gültig gewordenen Straßenverkehrs-Ordnung 1250 x 850 mm groß. Die schwarze Umrahmung war wie bei den Ortstafeln 40 mm stark. Die schwarzen Striche sollten bei Reichsstraßen 100 mm und 50 mm für andere Straßen breit sein. Im Falle dieses Zeichens war der Strich für andere Straßen zu breit geraten und der Pfeil wich von den Vorgaben ab.
Bild 1 - Allgemeine Gefahrstelle mit Zusatztafel 6 Kurven.svg
Bild 1 - Allgemeine Gefahrstelle mit Zusatztafel 6 Kurven. Diese Zeichenkombination ist für 1938 belegt. Quelle: K. Pfanstiel (Hrsg.): „Lehrbuch für Kraftfahrer aller Klassen.“ Degener Verleg, 1938. S. 61. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Bild 41 - Wegweiser für Reichsstraßen, StVO 1937.svg
Bild 41: Wegweiser für Bundesfernstraßen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1199
Autobahn-Vorankündigung Wildwechsel durch Wildschweine, RAB 1938.svg
Autobahn-Vorankündigung Wildwechsel – Wildschweine. Nach einem entzerrten Film-Standbild aus den späten 1930er Jahren. Diese Tafeln wurden ab 1937 versuchsweiser Teil der Reichsautobahnbeschilderung und standen am rechten Fahrbahnrand.
Zusatztafel - Ende, StVO 1937.svg
Zusatztafel - Ende. Angebracht unter einem Parkverbotschild. Nach einem guten Standbild aus einem amerikanischen Kriegsberichterstatter-Film vom Frühjahr 1945. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Es bezog sich auf den Verlauf einer Verbotsstrecke und konnte unter Park- und Halteverbotszeichen angebracht werden. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1192.
Zusatztafel - Verlauf der Verbotsstrecke, StVO 1937.svg
Zusatztafel: Verlauf der Verbotsstrecke. Dieses Schild war im Verlauf einer Verbotsstrecke dicht unterhalb des Verbotszeichen anzubringen und wiederholte dieses Verbotszeichen; ergänzt durch zwei Pfeile, die in die Verbotsrichtungen – zum Verbotsanfang und zum Verbotsende – wiesen. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Es bezog sich auf den Verlauf einer Verbotsstrecke und konnte unter Park- und Halteverbotszeichen angebracht werden. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1192.
Bild 17 - Gebot für Fußgänger, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, StVO 1937.svg
Bild 17: Gebot für Fußgänger, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1192.
Bild 40 - Wegweiser für Reichsstraßen, StVO 1937.svg
Bild 40: Wegweiser für Bundesfernstraßen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1199
Bild 2 - Querrinne, StVO 1937 (1).svg
Bild 2: Querrinne. Quelle: Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1199
Bild 29 - Haltzeichen an Zollstellen, StVO 1937.svg
Bild 29: Wegweiser für Bundesfernstraßen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1203
Bild 63 - Gesperrt für Fahrzeuge aller Art, StVO 1937.SVG
Bild 63: Gesperrt für Fahrzeuge aller Art. Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Auch identisch in: R. Allmers, R. Kaufmann, C. Fritz, E. Kleinrath, E. H. Pflug (Hrsg.): Das deutsche Automobilwesen der Gegenwart. Reimar Hobbing, Berlin 1928. S. 219. Die Typographie wurde von einem historischen Vorbild übernommen. Die Bemaßung entspricht denn damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm, der der dort einzusetzenden Punkte 100 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
Bild 38 - Ortstafel (Rückseite), StVO 1937.svg
Bild 38 - Ortstafel (Rückseite). Größe: 1000 x 650 mm. Randleiste: 40 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1205.
Bild 43 - Wegweiser für unbefestigte Straßen, StVO 1937.svg
Bild 43: Wegweiser für unbefestigte Straßen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1207
Warnzeichen bei Annäherung zweier Züge auf mehrgleisiger Bahn, BO 1943.svg
Warnkreuze und Warnlicher für Wegübergänge; hier: Warnzeichen bei Annäherung zweier Züge auf mehrgleisiger Bahn. Quelle: Elften Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 4. Februar 1943. In: Reichsgesetzblatt, Nr. 5, Teil II, 16. Februar 1943, S. 17–29. Diese Verordnung wurde am 23. Februar 1943 rechtsgültig. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Obr. 29 -Příkaz zastavit u celního úřadu. StVO im Protektorat Böhmen und Mähren, 1939.svg
Obr. 29: Příkaz zastavit u celního úřadu. StVO im Protektorat Böhmen und Mähren, 1939. Quelle: Vládní nařízení ze dne 27.9.1939 o chování v silniční dopravě (dopravní řád silniční - d.ř.s.), Seite 791.
Bake an Autobahnen - 600 Meter zur Ausfahrt - nach einem Photo von 1938.svg
Bake an Autobahnen: 600 Meter zur Ausfahrt. Quelle des Schildes: Indian Concrete Journal, 1938. Diese Tafeln standen am rechten Fahrbahnrand der Autobahnen. Nach dem Krieg galten die Reichsautobahn-Vorkriegsbestimmungen noch einige Zeit als Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik weiter. In der DDR wird das Zeichen mit seinen Bemaßungen z.B. in der folgenden Schrift wiedergegeben: Friedrich Nöring: Der Straßenbaupraktiker. Fachbuchverlag, Leipzig 1953, S. 79.
Bild 71 - Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen über 5,5 Tonnen auf 25 km, StVO 1937.svg
Bild 70: Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1213. Außerdem identisch in: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 908. Das Zeichen findet sich zudem in der Berliner Straßenordnung vom 15. Januar 1929, Anlage IV.
Ohne Nummer – Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder an Sonn- und Feiertagen, StVO 1937.svg
Ohne Nummer: Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder an Sonn- und Feiertagen. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1192.
Leitsteine nach Tafel VIII zu RAL 1937, 4. Auflage, Dezember 1942.svg
Leitsteine an Straßen erster und zweiter Ordnung sowie an Reichsstraßen wie sie die Verordnung vom Dezember 1942 festgelegt hat. Die Steine sollten zu jeder Witterung und jeder Tageszeit eine sichere und leichte Benutzung der Straßen ermöglichen. Die Steine waren so aufzustellen daß sie die Straßenbenutzer, insbesondere die Fahrzeugführer, gut und rechtzeitig sehen konnten.
Bild 30a - Halt! Vorfahrt achten! StVO 1938.svg
Bild 30a: Halt! Vorfahrt auf der Hauptstraße achten! Deutsches Haltschild, eingeführt am 1. November 1938. Korrekte Farbgebung mit RAL 6 (rot); heute: RAL 2002 (Blutorange) und RAL 32 h (blau); heute: RAL 5002 (Ultramarinblau). Die Seitenlänge des Schildes mußte 1050 mm betragen, die Breite der roten Umrandung lag bei 120 mm. Die Schrifthöhe war 170 mm und der Abstand des Schriftzugs „Halt“ zur Unterkante des roten Rahmens betrug 70 mm. Die Schriftstärke mußte 1/7 der Schrifthöhe betragen. Quelle: Reichsgesetzblatt, Teil 1, Jahrgang 1938, Nr. 168, Tag der Ausgabe: Berlin, 17. Oktober 1938, S. 1434; Abbildung S. 1435.
Bild 47 - Vor-Wegweiser, StVO 1937.svg
Bild 47: Vor-Wegweiser. Das Schild war 1250 x 850 mm groß. Die schwarze Umrahmung war wie bei den Ortstafeln 40 mm stark. Die schwarzen Striche sollten bei Reichsstraßen 100 mm und 50 mm für andere Straßen breit sein. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1194 sowie S. 1208
Warnkreuz mit einem weißen Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang.svg
Warnkreuz mit einem weißen Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang. Das weiße Licht blinkte langsam und bedeutete: Der Übergang ist für den Straßenverkehr frei. Die rot-weiße Umrandung am Signalschirm sowie die Arme des Warnkreuzes waren mit runden Reflektoren besetzt. Quelle: DIN A3-Aushang der Reichsbahndirektion Schwerin: Warnlichter an unbeschrankten Eisenbahnübergängen vom Juli 1936. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Bild 3 - Kurve, StVO 1937.svg
Bild 3: Kurve; Quelle: Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1199
Obr. 28 - Einbahnstraße - Jednosměrná doprava. StVO im Protektorat Böhmen und Mähren, 1939.svg
Obr. 28: Einbahnstraße - Jednosměrná doprava. StVO im Protektorat Böhmen und Mähren, 1939. Quelle: Vládní nařízení ze dne 27.9.1939 o chování v silniční dopravě (dopravní řád silniční - d.ř.s.), Seite 791.
Bild 2 - Tank, RAB T1 Jwkb 286, 1939.svg
Bild 2: Tank, nach der Anlage zur technischen Vorschrift Reichsautobahn T-1 Iwkb 286 vom 12. August 1939. Dort wird das Schild als „Bild 2“ bezeichnet und seine Gesamtgröße mit 0,60 x 0,40 m angegeben. Der weiße Kreis ist 0,35 m hoch. Im unteren Drittel, das vom unteren Schildrand 0,20 m hoch ist, befindet sich ein wegweisender Pfeil. Nähere Angaben zur weißen Umrandung oder zur Schriftgröße werden nicht gemacht. Der Blauton entstammte der RAL-Farbkarte 840 b2 und war 32 h. Das Schild war mittig an einen hölzernen Vierkantpfosten befestigt, der 10 × 10 Zentimeter umfaßte. Nach dem Krieg galten die Reichsautobahn-Vorkriegsbestimmungen noch einige Zeit als Bundesgesetz weiter.
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel unmittelbar an der Ausfahrt Frankfurt.svg
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel unmittelbar an der Ausfahrt. Die Vektorgraphik entstand über einem guten, entzerrten historischen Foto das im Juni 1945 von einem US-Soldaten geschossen wurde. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde der Farbkarte RAL 840 B 2 entnommen. Der durch den RAL deffinierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben. Diese Zeichen waren 2,50 Meter breit und 1,50 Meter hoch.
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser mit Tankhinweis - 1938 - II.svg
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel mit Hinweis auf die nächste Tankmöglichkeit. Quelle des Schildes: Indian Concrete Journal, 1938. Diese Tafeln standen am rechten Fahrbahnrand der Autobahnen. Das Schild gehört zur ersten Generation der Autobahnschilder an der 1935 fertiggestellten Straße; heute Teil der Bundesautobahn 67. Es wies auf die im Mai 1936 eröffnete erste Reichs-Autobahntankstelle bei der Anschlussstelle Darmstadt hin.
Ohne Nummer - Verkehrsverbot für Fahrräder, StVO 1937.svg
Ohne Nummer: Verkehrsverbot für Fahrräder. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1193.
Anlage 1 - Straßenbahnen (Durchmesser 450 mm), StVO 1939.svg
Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 1 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. Verkündet am 28. Juli 1939 im Reichsanzeiger Nr. 172 sowie im Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939: „Das Haltestellenzeichen für Straßenbahnen (Anlage 1) ist eine kreisrunde gelbe Scheibe mit grünem Rand und grünem H. Der Durchmesser der Scheibe kann 35 oder 45 cm betragen“. Die Haltestellenzeichen können auch in der gleichen Form und Farbe als beleuchtete Transparente ausgebildet werden. Als Farbton sollte der gelber Farbton wurde RAL 1012 des 5. Ergänzungsblatts zur Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 bestimmt, für den Grünton wurde die Farbe 27 der Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 festgelegt. Heute wären das RAL 1012 Zitronengelb und RAL 6002 Laubgrün. Die Haltestellenzeichen galten als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 13. November 1937. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen wurde im Bundesgesetzblatt mit der Signalordnung für Straßenbahnen. Vom 14. Juni 1958. als weiterhin gültig bestätigt (siehe: Signalordnung für Straßenbahnen. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 33, Bonn am 26. Juni 1958, S. 397-398; hier: S. 397). Im Jahr 2006 wurde die Verordnung von 1939 aufgehoben (siehe: Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146-2153; hier: S. 2148 und S. 2153).
Bild 12 - Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt, StVO 1937.svg
Bild 12: Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt; Quelle: Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1201.
Großer Kilometerstein mit Zielortangabe in Richtung Autobahnnullpunkt, Juli 1939.svg
Großer Kilometerstein mit Zielortangabe in Richtung Autobahnnullpunkt, Juli 1939. Diese Steine wurden ab August 1939 in einer jeweiligen Entfernung von 25 Kilometern zueinander, an den Reichsautobahnen im Mittelstreifen aufgestellt. Die vertieft eingemeißelten Buchstaben wurden in brauner Farbe nachgezeichnet. Quelle: Anweisung des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen an die Direktion der Reichsautobahnen vom 4. Juli 1939 (Nr. 2250-27-A.20.46); * Rudolf Hoffmann: Die Kilometrierung der Reichsautobahnen. In: Die Straße 6, 1939, S. 486—488.
Bild 50 - Vor-Wegweiser, StVO 1937.svg
Bild 50 - Vor-Wegweiser. Das Schild war 1250 x 850 mm groß. Die schwarze Umrahmung war wie bei den Ortstafeln 40 mm stark. Die schwarzen Striche sollten bei Reichsstraßen 100 mm und 50 mm für andere Straßen breit sein. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1194 sowie S. 1208
Bild 3 - Mehrgleisiger Bahnübergang ohne Schranken, Reichsbahn-Verordnung 1928.svg
Bild 3: Mehrgleisiger Bahnübergang ohne Schranken; später als Warnkreuz für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang bezeichnet, eingeführt am 1. Oktober 1928. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Das Zeichen wurden erstmals 1934 in die Sechste Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 20. November 1934 aufgenommen. Diese erschien im Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Teil II, S. 1051-1054 und wurde am 10. Dezember 1934 gültig.
Bild 57 - Tafel für Umleitung des Verkehrs auf Reichsstraßen, StVO 1937.svg
Bild 57: Tafel für Umleitung des Verkehrs auf Reichsstraßen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1211.
Bild 65 - Gesperrt für Fahrräder und Motorräder - Sonn- und feiertags, StVO 1937.svg
Bild 65: Gesperrt für Fahrräder und Motorräder: Sonn- und feiertags. Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Die Typographie wurde von einem historischen Vorbild übernommen. Die Bemaßung entspricht denn damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel - 1000 m - Breslau.svg
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel - 1000 m. Über einem guten und entzerrten Standbild aus einem privaten Farbfilm aus dem Sommer 1939 nachgezeichnet. Wie damals üblich waren die Tafeln handgemalt. Daher weicht die Typographie in sich etwas von den Normbuchstaben ab. Ungewöhnlicherweise waren auf die typographischen Zeichen in diesem Fall vollständig runden Reflektoren aufgesetzt worden. Diese Zeichen waren 2,50 Meter breit und 1,50 Meter hoch.
Bild 8 - Dreistreifige Bake (rechts) - vor beschranktem Übergang, StVO 1937.svg
Bild 8: Dreistreifige Bake (rechts) – vor beschranktem Übergang. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1199
Reichsautobahn - Baken vor einer Ausfahrt - 600 Meter.svg
Bake an Autobahnen: 600 Meter zur Ausfahrt. Nach dem Krieg galten die Reichsautobahn-Vorkriegsbestimmungen noch einige Zeit als Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik weiter. Ein Vorbild für das hier wiedergegebene Zeichen findet sich als grobe Skizze in Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Verordnungen. Schmidt, Berlin 1944. In der DDR wird das Zeichen mit seinen Bemaßungen z.B. in der folgenden Schrift wiedergegeben: Friedrich Nöring: Der Straßenbaupraktiker. Fachbuchverlag, Leipzig 1953, S. 79.
Autobahn-Vorankündigung Wildwechsel - Rehe.svg
Autobahn-Vorankündigung Wildwechsel – Rehe. Nach einem entzerrten Film-Standbild aus den späten 1930er Jahren. Diese Tafeln standen am rechten Fahrbahnrand der Autobahnen.
Zusatzzeichen - Baustelle - 1937.svg
Zusatzzeichen Baustelle. Nach einem Standbild aus dem 1937 gedrehten Kurzfilm „Schnelle Straßen“ mit Wolfgang Staudte.
Bild 32 - Parkplatz, StVO 1937.svg
Bild 32: Parkplatz. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1204
Beschrankter Wegübergang ein- oder mehrgleisig mit Fahrleitung, BO 1943.svg
Warnkreuze und Warnlicher für Wegübergänge; hier: Beschrankter Wegübergang ein- oder mehrgleisig mit Fahrleitung. Quelle: Elften Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 4. Februar 1943. In: Reichsgesetzblatt, Nr. 5, Teil II, 16. Februar 1943, S. 17–29. Diese Verordnung wurde am 23. Februar 1943 rechtsgültig. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Reichsautobahn - Baken vor einer Ausfahrt - 200 Meter.svg
Bake an Autobahnen: 200 Meter zur Ausfahrt. Nach dem Krieg galten die Reichsautobahn-Vorkriegsbestimmungen noch einige Zeit als Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik weiter. Ein Vorbild für das hier wiedergegebene Zeichen findet sich als grobe Skizze in Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Verordnungen. Schmidt, Berlin 1944. In der DDR wird das Zeichen mit seinen Bemaßungen z.B. in der folgenden Schrift wiedergegeben: Friedrich Nöring: Der Straßenbaupraktiker. Fachbuchverlag, Leipzig 1953, S. 79.
Ohne Nummer – Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder, StVO 1937.svg
Ohne Nummer: Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder. Digital erstellt nach einem in Königsberg erhalten gebliebenen Schild. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1192.
Anlage 2 -Kraftfahrlinien, StVO 1939.svg
Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien nach Anlage 2 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. Verkündet am 28. Juli 1939 im Reichsanzeiger Nr. 172 sowie im Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939: „Das Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien (Anlage 2) ist ein gelbes, gründgerändertes Schild in Form eines Signalarmes, dessen kreisrundes Ende ein H und dessen Arm die nähere Bezeichnung der Kraftfahrlinie - beides in grüner Schrift - enthält. Das kreisrunde Ende des Zeichens soll 25 oder 35 cm Durchmesser haben. Der Arm ist bis zur Mitte des Buchstabens H 50 cm lang.“. Die Haltestellenzeichen können auch in der gleichen Form und Farbe als beleuchtete Transparente ausgebildet werden. Als Farbton sollte der gelber Farbton wurde RAL 1012 des 5. Ergänzungsblatts zur Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 bestimmt, für den Grünton wurde die Farbe 27 der Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 festgelegt. Heute wären das RAL 1012 Zitronengelb und RAL 6002 Laubgrün. Die Haltestellenzeichen galten als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 13. November 1937. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen wurde im Bundesgesetzblatt mit der Signalordnung für Straßenbahnen. Vom 14. Juni 1958. als weiterhin gültig bestätigt (siehe: Signalordnung für Straßenbahnen. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 33, Bonn am 26. Juni 1958, S. 397-398; hier: S. 397). Im Jahr 2006 wurde die Verordnung von 1939 aufgehoben (siehe: Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146-2153; hier: S. 2148 und S. 2153).
Bild 17 - Gebot für Radfahrer, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, StVO 1937.svg
Bild 17 - Verkehrszeichen: Gebot für Radfahrer, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, den bezeichneten Weg oder Straßenteil zu benutzen. Quelle: Reichsgesetzblatt 1937
Bild 4 - Kreuzung, StVO 1937.svg
Autor/Urheber: Mailtosap (Sascha Pöschl), Lizenz: CC BY-SA 3.0
Bild 4: Kreuzung; Quelle: Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1199
Bild 68 - Gesperrt für Kraftfahrzeuge über 5,5 Tonnen Gesamtgewicht - Sonn- und feiertags, StVO 1937.svg
Bild 68: Gesperrt für Kraftfahrzeuge über 5,5 Tonnen Gesamtgewicht: Sonn- und feiertags. Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Die Typographie wurde von einem historischen Vorbild übernommen. Die Bemaßung entspricht den damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
Weggabelung unmittelbar vor einem Bahnübergang mit Zusatzschild, BO 1943.svg
Warnkreuze und Warnlichter - Anlage A (Zu $ 18) der BO von 1943: „Liegt ein Wegübergang unmittelbar hinter einer Wegegabelung, so wird durch einen Pfeil unter dem Warnkreuz angezeigt, daß es nur für den Straßenverkehr in der Richtung des Pfeiles gilt.“
Bild 59 - Gesperrt für Fahrräder und Motorräder, StVO 1937.svg
Bild 59: Gesperrt für Fahrräder und Motorräder. Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Auch identisch in: R. Allmers, R. Kaufmann, C. Fritz, E. Kleinrath, E. H. Pflug (Hrsg.): Das deutsche Automobilwesen der Gegenwart. Reimar Hobbing, Berlin 1928. S. 219. Die Typographie wurde von einem historischen Vorbild übernommen. Die Bemaßung entspricht den damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm, der des dort einzusetzenden Punktes 100 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
Obr. 30a - Stůj, dej přednost jízdě na hlavni silnici! StVO im Protektorat Böhmen und Mähren, 1939.svg
Autor/Urheber: Mediatus, Lizenz: CC0
Obr. 30a - Stůj, dej přednost jízdě na hlavni silnici! StVO im Protektorat Böhmen und Mähren, 1939. Quelle: Vládní nařízení ze dne 27.9.1939 o chování v silniční dopravě (dopravní řád silniční - d.ř.s.), Seite 791.
Bild 26 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung - Rechts abbiegen, StVO 1937.svg
Bild 26: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts abbiegen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202
Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang, Reichsbahn-Verordnung 1935.svg
Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Bild 5 - Beschrankter Eisenbahnübergang, StVO 1937.svg
Bild 5: Beschrankter Eisenbahnübergang; Quelle: Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1199
Reichsbahn-Einheitsschranken, 1932.svg
Reichsbahn-Einheitsschranke, wie sie ab 1932 gebaut wurde. Die Masten der Warnkreuze bestanden nach den amtlichen Vorgaben dieser Zeit entweder aus Holz, Beton oder alten Eisenbahnschienen. Bestimmend für die Optik der Schranken waren zwei lange rote Streifen.
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser, nach einem Film-Standbild von 1945.svg
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel. Quelle des Schildes: US-amerikanischer Original-Farbfilm vom Frühjahr 1945. Diese Tafeln standen am rechten Fahrbahnrand der Autobahnen. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde dem RAL-Farbtonregister 840 R entnommen. Der durch den RAL deffinierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben. Diese Zeichen waren 2,50 Meter breit und 1,80 Meter hoch. Quelle der Bemaßung: Eduard Schönleben: Der Betrieb der Reichsautobahnen. In: Die Straße 1, 4. Jahrgang, (1937), S. 4–12; hier: Abb. 4: Hauptschild an der Reichsautobahn.
Bild 3 - Ausfahrt mit Zusatzschild Tank, RAB T1 Jwkb 286, 1939.svg
Bild 3: Pfeilschild „Ausfahrt“ mit Zusatzschild „Tank“, nach der Anlage zur technischen Vorschrift Reichsautobahn T-1 Iwkb 286 vom 12. August 1939. Dort wird das Schild als „Bild 3“ bezeichnet. Die Originalbemaßung aus der in der Vorschrift abgebildeten Skizze wird hier vollständig wiedergegeben. Nähere Maßangaben zur Breite der weißen Umrandung oder zur Schriftgröße werden nicht gemacht. Der Blauton entstammte der RAL-Farbkarte 840 b2 und war 32 h. Nach dem Krieg galten die Reichsautobahn-Vorkriegsbestimmungen noch einige Zeit als Bundesgesetz weiter.
Bild 1 - Tank, RAB T1 Jwkb 286, 1939.svg
Bild 1: Tank, nach der Anlage zur technischen Vorschrift Reichsautobahn T-1 Iwkb 286 vom 12. August 1939. Dort wird das Schild als „Bild 1“ bezeichnet und die Gesamtgröße des Schildes mit 0,40 x 1,00 m angegeben. Nähere Angaben zur weißen Umrandung oder zur Schriftgröße werden nicht gemacht. Der Blauton entstammte der RAL-Farbkarte 840 b2 und war 32 h. Nach dem Krieg galten die Reichsautobahn-Vorkriegsbestimmungen noch einige Zeit als Bundesgesetz weiter.
Bild 46 - Vor-Wegweiser, StVO 1937.svg
Bild 46 - Vor-Wegweiser. Das Schild war 1250 x 850 mm groß. Die schwarze Umrahmung war wie bei den Ortstafeln 40 mm stark. Die schwarzen Striche sollten bei Reichsstraßen 100 mm und 50 mm für andere Straßen breit sein. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1194 sowie S. 1208
Zusatztafel - Anfang, StVO 1937.svg
Zusatztafel: Anfang. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Es bezog sich auf den Verlauf einer Verbotsstrecke und konnte unter Park- und Halteverbotszeichen angebracht werden. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1192.
Bild 31 - Droschkenplatz, StVO 1937.svg
Bild 31: Droschkenplatz. Insgesamte Größe des Zeichens: 500 x 800 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1203. Korrekte Farbgebung mit RAL 6 (rot); heute: RAL 2002 (Blutorange) und RAL 32 h (blau); heute: RAL 5002 (Ultramarinblau).
Bild 15 - Verkehrsverbot für Kraftwagen an Sonn- und Feiertagen, StVO 1937.svg
Bild 13: Verkehrsverbot für Kraftwagen an Sonn- und Feiertagen. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Insgesamte Größe des Zeichens: 500 x 500 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1201.
Bild 1 - Allgemeine Gefahrstelle mit Zusatztafel Gefällstrecke, StVO 1938.svg
Bild 1 - Allgemeine Gefahrstelle mit Zusatztafel Gefällstrecke. Zusatztafeln dieser Art wurden seit 1938 aufgestellt. Sie zeigten Länge und Höchstwert des Gefälles. Quelle: Kurt Albrecht: „Kraftfahrtechnischer Leitfaden.“ 8. Auflage, Elbe Verlag, Dresden 1943. S. 291 sowie Tafel 115. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Zu finden auch in Reichsgesetzblatt, Teil 1, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1191.
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser, nach einem Film-Standbild von 1939.svg
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser. Quelle: Entzerrtes Standbild aus einem 1939 gedrehten Farbfilm. Statt wie üblich finden sich hier keinerlei Distanzangaben. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde dem RAL-Farbtonregister 840 R entnommen. Der durch den RAL deffinierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben. Diese Zeichen waren 2,50 Meter breit und 1,50 Meter hoch. Quelle der Bemaßung: Eduard Schönleben: Der Betrieb der Reichsautobahnen. In: Die Straße 1, 4. Jahrgang, (1937), S. 4–12; hier: Abb. 4: Hauptschild an der Reichsautobahn.
Bild 39 - Wegweiser für Reichsstraßen, StVO 1937.svg
Bild 39: Wegweiser für Bundesfernstraßen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1199
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser.svg
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser, 1938. Nach einem entzerrten Foto nachgestaltet. Die Strecke 47 (München–Salzburg) begann im Münchener Ortsteil Ramersdorf und ist heute eine Teilstück der A8. Quelle des Schildes: Indian Concrete Journal, 1938. Diese Zeichen waren in der Regel 2,50 Meter breit und 1,50 Meter hoch. Quelle der Bemaßung: Eduard Schönleben: Der Betrieb der Reichsautobahnen. In: Die Straße 1, 4. Jahrgang, (1937), S. 4–12; hier: Abb. 4: Hauptschild an der Reichsautobahn. Das gezeigte Schild war in der Höhe kürzer.
Bild 60 - Gesperrt für Kraftfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, StVO 1937.SVG
Bild 60: Gesperrt für Kraftfahrzeuge, ausgenommen Motorräder. Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Auch identisch in: R. Allmers, R. Kaufmann, C. Fritz, E. Kleinrath, E. H. Pflug (Hrsg.): Das deutsche Automobilwesen der Gegenwart. Reimar Hobbing, Berlin 1928. S. 219. Die Typographie wurde von einem historischen Vorbild übernommen. Die Bemaßung entspricht den damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm, der der dort einzusetzenden Punkte 100 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
Autobahn - Hinweisschild im Mittelstreifen für besondere Punkte an der Autobahn, Photo 1938.svg
Hinweisschild für besondere Punkte. Zitat: „Besonders hervorragende Punkte, wie gekreuzte Täler, Flußläufe und Seen, sind durch Hinweisschilder im Mittelstreifen gekennzeichnet.“ Aus: Stand der Reichsautobahnen Ende April 1939. In: Die Betonstraße. 14. Jahrgang, 1939, S. 140.
Bild 14 - Verkehrsverbot für Krafträder, StVO 1937.svg
Bild 14: Verkehrsverbot für Krafträder. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1201
Bild 18 - Verkehrsverbot für Fahrzeuge über ein bestimmtes Gesamtgewicht, StVO 1937.svg
Bild 18: Verkehrsverbot für Fahrzeuge über ein bestimmtes Gesamtgewicht. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Insgesamte Größe des Zeichens: 500 x 500 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1201.
Bild 20 - Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Höhe, StVO 1937.svg
Bild 20: Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Höhe (z.B. 3 m, 3.20 m usw.). Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Insgesamte Größe des Zeichens: 500 x 500 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202.
Betriebszeichen an eingleisiger Bahn, BO 1943.svg
Warnkreuze und Warnlicher für Wegübergänge; hier: Betriebszeichen an eingleisiger Bahn. Quelle: Elften Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 4. Februar 1943. In: Reichsgesetzblatt, Nr. 5, Teil II, 16. Februar 1943, S. 17–29. Diese Verordnung wurde am 23. Februar 1943 rechtsgültig. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Bild 49 - Vor-Wegweiser, StVO 1937.svg
Bild 49 - Vor-Wegweiser. Das Schild war 1250 x 850 mm groß. Die schwarze Umrahmung war wie bei den Ortstafeln 40 mm stark. Die schwarzen Striche sollten bei Reichsstraßen 100 mm und 50 mm für andere Straßen breit sein. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1194 sowie S. 1208