Herrenhaus Granges-sur-Marly 02
Größe:
4752 x 3168 Pixel (3082404 Bytes)
Kommentar zur Lizenz:
Laut
Artikel 27 des schweizerischen Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte dürfen Werke, die sich „bleibend an oder auf allgemein zugänglichem Grund befinden, abgebildet werden; die Abbildung darf angeboten, veräussert, gesendet oder sonst wie verbreitet werden. Die Abbildung darf nicht dreidimensional und auch nicht zum gleichen Zweck wie das Original verwendbar sein.“
Das Werk muss bleibend installiert sein, jedoch bedeutet „bleibend“ im Sinne des Gesetzes eine feste Installation, die auch temporär sein kann (d. h. zeitlich begrenzt), jedoch nicht „zufällig“, wie z. B. zum Transport des Werkes.
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Sun, 17 Dec 2023 21:17:34 GMT
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