Etikettaufschrift “Elektrokleinstfahrzeug” an einem E-Tretroller von Lime
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ElektrokleinstfahrzeugAls Elektrokleinstfahrzeug (EKF) im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) werden in Deutschland seit 2019 Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h bis maximal 20 km/h bezeichnet, die folgende Merkmale aufweisen :Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz, eine Lenk- oder Haltestange, eine Leistungsbegrenzung auf 500 W bzw. auf 1,4 kW bei selbstbalancierenden Fahrzeugen, eine maximale Fahrzeugmasse ohne Fahrer von 55 kg. .. weiterlesen