Elektrokleinstfahrzeug

Elektrokleinstfahrzeug: E-Tretroller
„Elektrokleinstfahrzeug“: Aufkleber an einem E-Tretroller vom Hersteller

Als Elektrokleinstfahrzeug (EKF) im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)[1] werden in Deutschland seit 2019 Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h bis maximal 20 km/h bezeichnet, die folgende Merkmale aufweisen (§ 1 Abs. 1 eKFV):[2]

  1. Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz,
  2. eine Lenk- oder Haltestange,
  3. eine Leistungsbegrenzung auf 500 W bzw. auf 1,4 kW bei selbstbalancierenden Fahrzeugen,
  4. eine maximale Fahrzeugmasse ohne Fahrer von 55 kg.

Selbstbalancierende Fahrzeuge halten sich mit integrierter elektronischen Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik eigenständig aufrecht. EKF unterliegen einer Versicherungspflicht, sie müssen also ein Versicherungskennzeichen tragen. Die Versicherung muss mindestens einen Haftpflichtschutz umfassen. Zu den EKF gehören z. B. die Elektro-Tretroller oder Segways. E-Boards hingegen gehören nicht hierzu. Menschen, die dazu beschäftigt werden, Elektrokleinstfahrzeuge von Verleihsystemanbietern in Städten aufzuladen, werden als „Juicer“, „Charger“ und „Ranger“ bezeichnet.[3]

Unfallgefahr

Eine Studie an der Uniklinik Essen, die im Januar 2022 veröffentlicht wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die offizielle Statistik wohl nur einen Bruchteil aller Unfälle mit E-Rollern abbilde. Vermutlich verletzten sich viel mehr Menschen bei der Fahrt auf E-Scootern, als aus offiziellen Statistiken hervorgehe. Als Ursachen für einen erhöhten Anteil von Schwerverletzten im Vergleich zu Fahrradfahrern seien die Elektromobilität, Fahren unter Alkoholeinfluss und das unzureichende Tragen eines Helms bei E‑Scootern bei Dominanz von Kopfverletzungen zu nennen. Da 73  Prozent der erfassten E‑Scooter-Unfälle nicht polizeilich registriert wurden, sei von einer sehr viel höheren Anzahl von E‑Scooter-Unfällen auszugehen als bisher angenommen.[4][5]

Im Jahr 2021 hatten es laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 1150 Unfälle mit E-Scootern gegeben, bei denen andere Menschen zu Schaden kamen, wobei der durchschnittlichen Schaden 3.850 Euro betragen habe, ähnlich wie bei Mofas und Mopeds.[6]

2022 kamen elf Menschen bei E-Scooter-Unfällen ums Leben. Insgesamt sei die Zahl der Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen zu Schaden kamen, gegenüber dem Vorjahr um 49 Prozent gestiegen. Insgesamt wurden 8260 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden gezählt, 1234 Verkehrsteilnehmer wurden dabei schwer verletzt, elf starben. Häufigste Unfallursache war die falsche Benutzung der Fahrbahn oder Gehwege.[7]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV) vom 6. Juni 2019
  2. Bundesrat gibt grünes Licht für E-Scooter Bundesrat, abgerufen am 25. Mai 2019
  3. Dina Dervisevic,dde: So funktioniert die Miet-E-Scooter-Logistik: Juicer, Charger und Ranger sorgen für volle Akkus. 27. Juni 2019, abgerufen am 12. August 2022.
  4. Offenbar viel mehr Unfälle mit E-Scootern als bekannt – Fachleute fordern Helmpflicht. Spiegel Online, 10. Februar 2021
  5. E-Scooter‑, E-Bike- und Fahrradverletzungen im gleichen Zeitraum – eine prospektive Vergleichsstudie eines Level-1-Traumazentrums, Springer Link. Open Access
  6. Versicherer melden 1.150 Unfälle mit E-Scootern. ZEIT ONLINE, 14. Februar 2022
  7. E-Scooter: Elf Tote im vergangenen Jahr bei Unfällen. In: FAZ.NET. 10. Mai 2023, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 18. Juli 2023]).

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2019 Warszawa hulajnoga Lime, 1.jpg
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Hulajnoga elektryczna Lime przy ulicy Prostej w Warszawie w pobliżu Żelaznej.
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Etikettaufschrift “Elektrokleinstfahrzeug” an einem E-Tretroller von Lime