Ein-Neugroschen-Sachsen-G-1842-av
Beschreibung Avers:
Gerades Wappenschild mit dem heraldisch tingierten Königlich-Sächsischen Wappen, bedeckt mit der Königskrone; darunter in Bogenschrift zwischen zwei Rosetten Jahreszahl;
Landesbezeichnung und Pflichtangabe als Scheidemünze als Umschrift, links beginnend in deutscher Kapitalschrift: K.S. SCHEIDE=MÜNZE (Königlich Sächsische Scheidemünze)
Rand und Stempelstellung:
beidseitig schmales Randstäbchen mit anliegendem Kreis aus voneinander getrennten Perlen, Kante glatt
Kehrprägung
Münzgesetz und Münzfuß:
Prägung als Scheidemünze im 16-Taler-Münzfuß gemäß §§ 2, 9 und 10 Münzverfassung vom 01.01.1841 in Übereinstimmung mit der Dresdner Münz-Convention und Punkt 4 der besonderen protokollarischen Übereinkunft vom 30. Juli 1838 mit 110 Stück aus der Mark zu 233,855 g bei einem Feinsilbergehalt von 3 Lot 12 Grän = 229,167‰, damit 480 Stück aus der feinen Mark, Feingewicht = 0,487 g und Raugewicht = 2,126 g; Durchmesser = 18 mm
Münzstätte und Prägezeitraum:
Prägung 1841 und 1842 Münzstätte Dresden, Münzmeister Johann Georg Grohmann (1833-1844) Gesamtauflage = 6.963.410 Stück im Wert von 232.114 Taler = 0,74% Anteil an Gesamtmünzproduktion des Landes im Zeitraum von 1840 bis 1856 (ohne Goldmünzen).
Prägung mit Jahreszahl 1841 begann bereits 1840; 704.390 Stück am 04.11.1840 ausgegeben.
Wert und Unterteilung:
= 1/30 Taler im 14-Taler-Münzfuß = 10 Pfennige im 16-Taler-Münzfuß
= 9 Pfennige im Konventionsmünzfuß in Sachsen
Außerkurssetzung:
Nach Einführung der Reichswährung gemäß Artikel 15 Nr. 3 Münzgesetz Zahlungsmittel zum Wert von 10 Pfennig bis zur Außerkurssetzung ab 01. Juni 1876 zum gleichen Wert.
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