Silbergroschen

Silbergroschen ist der Name für drei verschiedene deutsche Münztypen aus unterschiedlichen Epochen: sächsischer, schlesischer und preußischer Silbergroschen.[1]

Silbergroschen im Kurfürstentum Sachsen von 1475 bis 1482

Nach mehreren Jahren geringhaltiger Groschenprägungen im Herzogtum Sachsen musste Kurfürst Ernst gemeinsam mit seinem Bruder Albrecht, beide Markgrafen von Meißen und Wilhelm III. Landgraf von Thüringen mit der Münzordnung vom 28. Dezember 1474 eine neue harte Währung einführen. Kernpunkt war die deutliche Erhöhung des Silbergehaltes der Münzmark von 5 bis 8 Lot auf 15¼ Lot = 953,125 ‰ fein.[2]

Silbergroschen 1478 Münzstätte Zwickau
Soll-Gewicht: 1,623 g Ist: 1,67 g Durchmesser: 21,58–22,20 mm Dicke: 0,73 mm

Die daraus geschlagene Groschenmünze, anfangs zu 140¼ Stück aus der Erfurter Münzmark (235,4011 g) ein Stück = 1,68 g Raugewicht, unterteilt in 9 Pfennige, wurde erstmals als Silbergroschen bezeichnet:[3]

  • „silberin groschen der besten silberin muntze“ (Freiberger Urkunde von 1478)
  • „unser hauptmuntze der silberen groschen“ (Münzverordnung 1482)
  • „Schneberger silberlein gröschlein“ (Münzprobe in Würzburg 1496)

Die Prägung begann 1475 in der wieder eröffneten Münzstätte Zwickau unter dem Münzmeister Conrad Funcke aus dem zunehmenden Silberaufkommen der Schneeberger Gruben. Weil das Gepräge einem mit Spitzen verzierten Dreipass zeigte, wurde der Silbergroschen volkstümlich auch Spitzgroschen genannt.

In weiteren Münzordnungen wurde der Münzfuß mehrmals geändert; siehe dazu ausführlich unter Spitzgroschen. Die Münzordnung vom 13. Januar 1482 erhöhte den Wert des Spitzgroschens auf 12 Pfennige = 24 Heller. Nach den sehr hohen Stückzahlen von etwa 7,7 Mio. Stück war eine weitere Ausprägung der Spitzgroschen nicht mehr vorgesehen.[4]

Die Spitzgroschen waren wegen des hohen Feinsilbergehaltes sehr beliebt und blieben bis ins 16. Jahrhundert Zahlungsmittel.[5] Es erfolgten Nachprägungen von etwa 2,67 Mio. Stück im Zeitraum von 1547 bis 1553 unter den Kurfürsten Moritz und August.[6]

Silbergroschen um 1800 in den preußischen Provinzen

Nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges veranlasste König Friedrich II. im Königreich Preußen und der Kurfürstlichen Markgrafschaft Brandenburg mit dem von Martin Kröncke erarbeiteten Münzedikt vom 29. März 1764 die Rückkehr zum 14-Taler-Münzfuß für Kurantmünzen und zum 18-Taler-Münzfuß für Scheidemünzen. Dabei sollten die in den preußischen Provinzen umlaufenden polnischen und schlesischen Kupfergroschen durch neue silberhaltige Münzen endgültig verdrängt werden.

Schlesische Silbergroschen 1785 Münzstätte Breslau und 1806 Berlin im Vergleich zum preußischen Silbergroschen 1821

Zu diesem Zweck wurden von 1764 bis 1765 und dann ab 1771 Münzen im 21-Gulden-Münzfuß aus einer Silberlegierung mit der arabischen Wertezahl 3 und von 1800 bis 1808 mit der römischen Wertezahl III sowie der Umschrift MONETA ARGENT (Silbermünze) im Wert eines Preußischen Groschen für die Provinzen ausgegeben. Die Wertezahl resultiert daraus, dass 1 Preußischer Groschen in Schlesien den Wert von 3 Kreuzer und in Ostpreußen von 3 Gröschel hatte.

Die Prägung erfolgte mit 142½ Stück aus der Mark zu 233,8555 g bei einem Feinsilbergehalt von 4 LotGrän = 263,89 ‰, damit 540 Stück aus der feinen preußischen Mark, Feingewicht = 0,433 g und Raugewicht = 1,641 g. Weil diese Münzen nicht nur aus Kupfer bestanden, wurden sie im Gegensatz zu den Kupfergroschen als Silbergroschen bezeichnet.[7]

In Katalogen erscheinen diese Münzen teilweise noch als Dreikreuzerstücke[8] aber auch richtig unter den Namen Silbergroschen.[9]

Nach dem königlichen Edikt vom 13. Dezember 1811 begann die Einschmelzung der Scheidemünzen. Gemäß Abschnitt 3 galt für Preußen und Schlesien folgender Kurs:[10]

  • 1 Preußischer Reichstaler für 52½ Silbergroschen in schlechter Münze
  • 1 Preußischer Reichstaler für 32 Silbergroschen in guter Münze

Der schlesische Silbergroschen diente als Vorlage für den neuen Silbergroschen der preußischen Münzreform von 1821.[1]

Silbergroschen im Königreich Preußen von 1821 bis 1873

Voraussetzungen für eine Änderung

Nach Beendigung der napoleonischen Befreiungskriege musste im Rahmen der anstehenden Reformen auch das Münzsystem im Königreich Preußen völlig neu geordnet werden. Hauptsächlich der Staatsminister Freiherr vom Stein setzte sich für einen einheitlichen Münzfuß im Dezimalsystem für das gesamte Königreich ein, was er nur teilweise durchsetzen konnte.

Vorderseite der neuen preußischen Kurantmünzen und Silbergroschen
Rückseiten der Kurantmünzen 1 Taler und 1/6 Taler und Scheidemünzen 1 und ½ Silbergroschen

Am 30. September 1821 unterzeichnete König Friedrich Wilhelm III. die neue Münzverfassung.[11] Gemäß Artikel 7 und 11 der Münzverfassung wurden alle regionalen Münzsysteme abgeschafft und nur der Silbergroschen (Abk. Sgr) als neue Scheidemünze mit einem teilweisen Dezimalsystem eingeführt:

  • Alte Einteilung: 1 Taler im 14-Taler-Münzfuß = 24 Gute Groschen = 288 Pfennige
  • Neue Einteilung: 1 Taler im 14-Taler-Münzfuß = 30 Silbergroschen = 360 neue Pfennige

Außer dem preußischen EIN THALER wurde nur noch der VI. EINEN THALER als Kurantmünze geprägt. Dieser 1/6-Taler galt entsprechend der Unterteilung = 5 Silbergroschen.

Obwohl bereits in Abschnitt 13 des königlichen Edikts vom 13. Dezember 1811 ein Taler = 30 Groschen = 300 Pfennige angekündigt wurde, konnte sich König Friedrich Wilhelm III. nicht durchringen, den Silbergroschen in 10 Pfennige zu unterteilen. Die Zahl 12 erlaube die Teilung in fünf einfachen Zahlen ohne Bruch, die Zahl 10 nur in drei Zahlen ohne Bruch.[12]

Der Silbergroschen soll nach Artikel 7 und 8 der Münzverfassung im 16-Taler-Münzfuß mit 106⅔ Stück aus der preußischen Mark (233,8555 g) mit 64 Grän = 222,222 ‰ Feinsilber ausgeprägt werden. Damit die Währung stabil bleibt, sollten diese neuen Scheidemünzen nur noch soweit unbedingt notwendig geprägt werden.

Vergleich des bis 1836 geprägten 1/12-Taler (Doppelgroschen) des Königreichs Sachsen im Konventionsmünzfuß mit 1,462 g Feinsilber und des ab 1821 geprägten 2½ Silbergroschen des Königreichs Preußen mit 1,218 g Feinsilber

Im Verhältnis zum Konventionsgeld war der Silbergroschen im Königreich Preußen deutlich überbewertet. Der 1/12-Taler (Doppelgroschen) im Konventionsmünzfuß mit 1,462 g Feinsilber erhielt ab 1821 einen Kurs von 2½ Silbergroschen mit nur 1,218 g Feinsilber.[13]

Dieses Wertverhältnis galt auch gegen das alte preußische Kurant-Geld:[14]

SilbergroschenWert in altem KurantAltes Kurantneuer Wert
½ Silbergroschen =5 Pfennige½ Groschen (6 alte Pfennige) =8 neue Pfennige
1 Silbergroschen =10 Pfennige1 Groschen =1 Silbergroschen 3 neue Pfennige
2 Silbergroschen =1 Groschen 7 Pfennige2 Groschen =2 Silbergroschen 6 neue Pfennige

Das große Disagio zwischen Kuranttaler und Scheidemünze von 12,5 % führte teilweise dazu, dass die Silbergroschen anfangs im Ausland als minderwertige Münzen verrufen wurden:[15]

  • 1 Taler preußisch Kurant = 16,704 g Feinsilber
  • 30 Silbergroschen = 14,616 g Feinsilber

In Hessen erfolgte eine Warnung an die Bevölkerung, dass der Silbergroschen 1821 statt des eigentlichen Wertes von 3½ Kreuzer weniger als 3 Kreuzer im 24-Gulden-Fuß an Wert hat. Eine Annahme an öffentlichen Kassen wurde untersagt.[16]

Zum Misstrauen gegenüber der neuen Münze trug auch die Regelung im Abschnitt 7 Münzgesetz bei, wonach im Gegensatz zu anderen Staaten, Scheidemünzen nicht mehr in Kurantmünzen umgetauscht werden konnten. Auch bei Zahlungen gegenüber dem Staat, bestand im Königreich Preußen eine Annahmepflicht der Silbergroschen nur für zu leistende Zahlungen unter einem Sechstel-Taler (= 5 Silbergroschen).[17]

Erst nach dem Wiener Münzvertrag von 1857 erlaubte eine Verordnung von 1858 im Königreich Preußen wieder den Umtausch der Scheidemünzen in Kurantmünzen, wenn der Wert der Silbergroschen 20 Taler übersteigt.[18]

Die Währungsreform zur Einführung der Silbergroschen wurde laut königlichen Kabinettsbefehl vom 25. Oktober 1825 erfolgreich vollzogen.[19]

Ausprägung der Silbergroschen im Königreich Preußen von 1821 bis 1856

Unter König Friedrich Wilhelm III. (1797–1840) begann 1821 die Herstellung der Scheidemünzen als ganzer und halber Silbergroschen in Ringprägung. An der Ausprägung waren die Münzstätten Berlin und Düsseldorf beteiligt. Die Münzstätte Berlin prägte beide Nominale jährlich bis 1840 und Düsseldorf das 1-Silbergroschen-Stück 1821–1828, 1830, 1832–1834, 1837 und 1839–1840 und das ½-Silbergroschen-Stück nur 1824–1826 und 1828.[20]

Rückseite des Silbergroschens

Das Gepräge der Münzen blieb während der Regentschaft unter König Friedrich Wilhelm III. unverändert. Geringfügige Abweichungen durch verschiedene Stempel sind möglich:

  • Avers: Kopfbild des Königs im Biedermeier-Stil mit langen Koteletten nach rechts; Name und Titel des Münzherrn als Umschrift, links unten beginnend in deutscher Kapitalschrift: FRIEDR◦WILH◦III KOENIG V◦PREUSSEN
  • Revers: Nominalwert in drei Zeilen: ½ bzw. 1 / SILBER / GROSCHEN darunter die Jahreszahl und darunter das Münzstättenzeichen, im oberen Teil, mit nach innen gekehrten Buchstaben umlaufend Pflichtangabe über das Teilverhältnis zur höheren Münzstufe: 60 bzw. 30 EINEN THALER und im unteren Teil, mit nach außen gekehrten Buchstaben umlaufend Angabe als SCHEIDE MÜNZE. Nur beim ½-Silbergroschen-Stück ist die Umschrift hälftig durch zwei Punkte getrennt.
  • Rand: Randstäbchen mit anliegendem Kreis aus voneinander getrennten Perlen, Kante glatt oder zumindest beim 1-Silbergroschen-Stück teilweise fein geriffelt.
  • Ausbringung:
NominalTeilverhältnis zur höheren MünzstufeGewichtFeingehaltStück a.f.M.Feingewicht
½ Silbergroschen1/60 Taler1,096 g3 Loth 10 Grän = 222,22 ‰9600,244 g
1 Silbergroschen1/30 Taler2,192 g3 Loth 10 Grän = 222,22 ‰4800,487 g
2½-, 1- und ½-Silbergroschen 1841–1852

Die Regelungen des Dresdner Münzvertrages der deutschen Zollvereins-Staaten und der Besonderen Übereinkunft der sich zum 14-Taler-Münzfuß bekennenden Staaten vom 30. Juli 1838 enthielten keine Vorgaben, die zu einer Änderungen bei der Ausbringung der Silbergroschen geführt hätten.[21]

Unter König Friedrich Wilhelm IV. (1840–1861) wurde von 1841 bis zunächst 1852 die Herstellung der 1-Silbergroschen- und ½-Silbergroschen-Stücke weitergeführt. Nur die Bildseite der Stücke änderte sich wie folgt:

  • Jugendliches Kopfbild des Königs im Biedermeier-Stil mit langen Koteletten nach rechts; Name und Titel des Münzherrn als Umschrift, links unten beginnend in deutscher Kapitalschrift: FRIEDR.WILH.IV KOENIG V. PREUSSEN

Die Münzstätte Berlin prägte beide Nominale jährlich bis 1852 und Düsseldorf nur noch das 1-Silbergroschen-Stück 1841–1845 und 1847–1848.[22]

Ab 1. Juni 1843 wurde als weiteres Nominal ein 2½-Silbergroschen-Stück ausgegeben. Die Einziehung der alten 1/12-Taler-Stücke im Wert von 15 Mio. Taler sei so weit fortgeschritten, dass die noch umlaufenden Stücke den Bedarf an Kleinmünzen nicht mehr decken können. Auch die bisher ausgeprägten ganzen und halben Silbergroschen im Wert von 3.325.000 Taler seien für den kleinen Geldverkehr nicht ausreichend (im gleichen Zeitraum wurden übrigens 1/6-Taler-Stücke im Wert von 33.336.000 Taler geprägt).[23] Die Prägung erfolgte in der Münzstätte Berlin von 1842–1844 und 1847–1852.

2½-, 1- und ½-Silbergroschen 1853–1856
NominalTeilverhältnis zur höheren MünzstufeGewichtFeingehaltStück a.f.M.Feingewicht
2 ½ Silbergroschen1/12 Taler3,248 g6 Loth = 375,00 ‰ +/- 1 Grän1921,218 g

1853 erhielt die Vorderseite der Silbergroschen ein neues Bildnis des Königs, das dem Alter von 58 Jahren angepasst war (in diesem Jahr war der 30. Hochzeitstag des Königs). Außerdem wurde beim 1-Silbergroschen- und 2½-Silbergroschen-Stück die Umschrift geändert:

  • Älteres Kopfbild des Königs im Biedermeier-Stil mit langen Koteletten nach rechts; Name und Titel des Münzherrn als Umschrift, links unten beginnend in deutscher Kapitalschrift: FRIEDR.WILHELM IV KOENIG V. PREUSSEN

Die Prägung aller drei Nominalen erfolgte jährlich von 1853 bis 1856 nur noch in der Münzstätte Berlin.[24]

Ausprägung der Silbergroschen im Königreich Preußen von 1857 bis 1873

Produktion von Silbergroschen im Königreich Preußen von 1857 bis 1873 gemäß Preußischem Münzgesetz vom 4. Mai 1857 und Wiener Münzvertrag vom 24. Januar 1857
2½, 1 und ½ Silbergroschen 1861–1873

Mit dem Inkrafttreten des Wiener Münzvertrages vom 24. Januar 1857 musste auch die weitere Ausprägung der Silbergroschen dem neuen Münzgewicht Zollpfund angepasst werden. Danach galt gemäß §§ 7 und 8 des neuen Münzgesetzes für die Scheidemünzen ein 34½-Taler-Münzfuß. Der Feingehalt wurde nicht geändert. Die Umstellung führte zu geringfügige Abweichungen im Feingewicht. Die bisherigen Münzen blieben jedoch gleichwertig gültig.[25]

Das Gepräge der Silbergroschen entsprach bereits den Regelungen von Artikel 14 des Wiener Münzvertrages vom 24. Januar 1857. Somit gab es keine äußerlichen Veränderungen an den Münzen. Die Details der Gepräge regelte eine gesonderte Verordnung. Der Feingehalt reduzierte sich bei den ganzen und halben Silbergroschen.[26]

NominalDurchmesserGewicht altGewicht neuFeingehaltStück a.f.PfundFeingewicht altFeingewicht neu
2 ½ Silbergroschen21,0 mm3,248 g3,221 g375,00 ‰4141,218 g1,208 g
1 Silbergroschen18,5 mm2,192 g2,196 g220,00 ‰1.0350,487 g0,483 g
½ Silbergroschen15,0 mm1,096 g1,098 g220,00 ‰2.0700,244 g0,242 g

Mit diesen Veränderungen führte die Münzstätte Berlin (A) die Prägungen der ganzen Silbergroschen- und 2½-Silbergroschen-Stücke mit dem Bildnis von König Friedrich Wilhelm IV jährlich von 1857 bis 1860 weiter. Der halbe Silbergroschen wurde nur 1858 und 1860 ausgeprägt. Die Übernahme der Regentschaft durch Prinz Wilhelm ab 1858 führte zu keinen Veränderungen am Gepräge.

Unter König Wilhelm I. (1861–1888) folgte die letzte Periode der Prägung von Silbergroschen. Die Bildseite zeigt das Kopfbild des Königs im Biedermeier-Stil mit Oberlippen- oder Backenbart nach rechts sowie Name und Titel des Münzherrn als Umschrift in deutscher Kapitalschrift: WILHELM KOENIG VON PREUSSEN. An der Wertseite gab es keine Veränderungen. Dieses Gepräge blieb bis zum Ende der Prägung der Silbergroschen unverändert.

Die Münzstätte Berlin Mzz. A prägte jährlich von 1861 bis 1873 alle drei Nominalen; die Münzstätte Hannover Mzz. B von 1869 bis 1873 das 2½-Silbergroschen-Stück und jährlich von 1866 bis 1873 den ganzen und halben Silbergroschen und die Münzstätte Frankfurt a. M. Mzz. C jährlich von 1867 bis 1873 das 1- und 2½-Silbergroschen-Stück sowie den halben Silbergroschen 1867, 1868 und 1872.

Von 1857 bis 1873 produzierte das Königreich Preußen Silbergroschen im Wert von 4.063.945 Taler. Das entsprach nur 2,62 % der Münzproduktion des Landes im genannten Zeitraum.

Übernahme und Ausprägung der preußischen Silbergroschen in anderen Ländern

Überblick

Das neue Billon-Scheidemünzsystem konnte sich in allen Ländern, die sich mit dem Dresdner Münzvertrag von 1838 für die Talerwährung entschieden hatten, durchsetzen. Dabei wurde das preußische Kleinmünzsystem entweder vollständig oder nur in Teilen übernommen, wobei das Feingewicht der Groschenstücke unabhängig von ihrem Münznamen in den jeweiligen Prägeperioden stets übereinstimmte. Mögliche Unterschiede waren:

  • abweichender Silberfeingehalt bei gleichem Feingewicht und damit anderes Raugewicht,
  • verschiedene Münznamen und Gepräge: Silbergroschen, Neugroschen oder nur Groschen,
  • Unterteilung des Groschen beim preußischen System in 12 Pfennige, beim sächsischen System in 10 Pfennige und nur in Hessen in 12 Heller und in Oldenburg in 12 Schwaren.

Nachfolgend die Produktion der Silbergroschen nach Abschluss des Wiener Münzvertrages vom 24. Januar 1857 sowie die Bezeichnung der Silbergroschen und deren Unterteilung in den Ländern mit Talerwährung:

LandPrägezeitraumGroschenproduktionAnteil an Landes-MünznameUnterteilung
der GroschenWert in TalerMünzproduktion
Königreich Preußen1857–18734.063.9442,62 %Silbergroschen12 Pfenninge
Königreich Sachsen1861–1873433.2921,23 %Neugroschen10 Pfennige
Königreich Hannover1857–1866410.9418,30 %Groschen10 Pfennige
Königreich Hannoverab 186600%Silbergroschen12 Pfenninge
Kurfürstentum Hessen1857–186678.52020,8 %Silbergroschen12 Heller
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach185815.0008,48 %Silbergroschen12 Pfenninge
Großherzogtum Oldenburg1858–1869142.62549,95 %Groschen12 Schwaren
Großherzogtum Oldenburg für Birkenfeld18586.00032,29 %Silbergroschen12 Pfenninge
Herzogtum Sachsen-Altenburgkeine00,00 %Neugroschen10 Pfennige
Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha1858–187020.29614,20 %Groschen10 Pfennige
Herzogtum Braunschweig1857–1860102.34228,45 %Groschen10 Pfennige
Herzogtümer Anhalt gesamt1859–186260.01522,08 %Silbergroschen12 Pfennige
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadtkeine00,00 %Silbergroschen12 Pfenninge
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen1858–187012.00022,47 %Silbergroschen12 Pfennige
Fürstentum Waldeck und Pyrmont18676.00013,57 %Silbergroschen12 Pfennige
Fürstentum Reuß ältere Linie18683.00011,28 %Silbergroschen12 Pfennige
Fürstentum Reuß jüngere Liniekeine00,00 %Silbergroschen12 Pfennige
Fürstentum Schaumburg-Lippe185814.10031,72 %Silbergroschen12 Pfennige
Fürstentum Lippe186024.40034,61 %Silbergroschen12 Pfenninge

Königreich Sachsen

Königreich Sachsen Münztyp 1841 bis 1861
Königreich Sachsen Münztyp 1863 bis 1867
Königreich Sachsen Münztyp 1867 bis 1873

Nachdem 1839 das Königreich Sachsen vom Konventionsmünzfuß zum 14-Taler-Münzfuß als Landeswährung wechselte, begann ab 1841 die Produktion der Kleinmünzen im durchgehenden Dezimalsystem. Im 16-Taler-Münzfuß wurden ganze, halbe und doppelte Zehnpfennigstücke geprägt, später nur noch als 2-, 1- und ½-Neugroschen bezeichnet.[27] Die Prägung erfolgte in Sachsen mit eigenem Feingehalt bei gleichem Feingewicht wie die preußischen Silbergroschen:[28]

NominalFeingewicht unverändertGewicht SachsenFeingehalt SachsenGewicht PreußenFeingehalt Preußen
2 Neugroschen0,974 g3,118 g312,50 ‰--
1 Neugroschen0,487 g2,126 g229,17 ‰2,192 g222,22 ‰
½ Neugroschen0,244 g1,063 g229,17 ‰1,096 g222,22 ‰

Nach dem Wiener Münzvertrag gab es zunächst keine Produktion von Billon-Scheidemünzen, weil noch 1856 die Stücke in sehr hoher Auflage geprägt wurden und die Münzstätte Dresden in der maximalen Herstellung von Vereinstalern zur Bekämpfung der internationalen Bankenkrise eingebunden war. Ab 1861 erfolgte wieder die Prägung von 2- und 1-Neugroschenstücken im 34½-Taler-Münzfuß in deutlich geringerer Auflagenhöhe erneut mit eigenem Feingehalt:[29]

NominalFeingewicht unverändertGewicht SachsenFeingehalt SachsenGewicht PreußenFeingehalt Preußen
2 Neugroschen0,967 g3,221 g300,00 ‰--
1 Neugroschen0,483 g2,100 g230,00 ‰2,196 g220,00 ‰

Im Zeitraum der Geltung der Dresdner Münzkonvention von 1840 bis 1856 wurden für 1.816.900 Taler Neugroschen geprägt; ein Anteil von 5,77 % an der gesamten Münzproduktion des Landes in diesem Zeitraum (ohne Goldmünzen). Von 1857 bis 1873 betrug die Produktion der Neugroschen nur noch 433.292 Taler; ein Anteil von 1,23 % an der gesamten Münzproduktion des Landes in diesem Zeitraum (ohne Goldmünzen).

Königreich Hannover

Das Königreich Hannover führte ab 1. Juli 1834 den 14-Taler-Fuß ein. Das Kleinmünzsystem wurde anfangs noch nicht übernommen. Der Taler war weiter in 24 Gute Groschen zu je 12 Pfennige bzw. in 36 Mariengroschen zu je 8 Pfennigen unterteilt. Geprägt wurden weiter 1/12- und 1/24-Taler-Stücke. Erst 1858 wurde auf das sächsische Kleinmünzsystem umgestellt. Die Ausprägung erfolgte als ganzes und halbes Groschenstück. Nach der Annexion durch Preußen 1866 wurde die Teilung der Groschen auf das preußische System zu je 12 Pfenningen umgeändert. Eigene Münzprägungen fanden nicht mehr statt.[30]

Kurfürstentum Hessen(-Kassel)

Das Kurfürstentum lag zwischen den preußischen Provinzen, so dass bereits ab 1819 nach dem 14-Taler-Fuß geprägt wurde. Der Taler war weiter in 24 Groschen zu je 12 Pfennige oder 16 Heller unterteilt. 1841 erfolgte die Umstellung auf Silbergroschen, die jedoch in 12 Heller unterteilt wurden. Außerdem erfolgte die Ausprägung mit abweichendem Feingehalt bei gleichem Feingewicht:

NominalPrägezeitRaugewichtFeingehaltFeingewicht
2 Silbergroschennur 18422,600 g375,00 ‰0,974 g
1 Silbergroschenab 18411,560 g312,50 ‰0,487 g
½ Silbergroschennur 18420,970 g250,00 ‰0,244 g

Das ab 1852 geprägte 2½-Silbergroschen-Stück entsprach der preußischen Münze. Nach der Annexion durch Preußen 1866 wurden die Münzen des Kurfürstentums Hessen den preußischen gleichgestellt. Eigene Münzprägungen fanden nicht mehr statt.[31]

½ Silbergroschen 1840 Münzstätte Berlin für Sachsen Weimar-Eisenach

Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach

Das Großherzogtum übernahm mit der Münzverfassung vom 27. Oktober 1840 das preußische Kleinmünzsystem insgesamt und ließ 1840 und 1858 jeweils ganze und halbe Silbergroschen in der Münzstätte Berlin prägen. Im Zeitraum des Geltung der Dresdner Münzkonvention von 1840 bis 1856 wurden ganze Silbergroschen im Wert von 80.251 Taler und halbe Silbergroschen im Wert von 39.995 Taler produziert. Der Anteil beider Silbergroschen an der gesamten Münzproduktion des Landes im Wert von 520.490 Taler betrug immerhin 23,10 %.[32]

Großherzogtum Oldenburg und Fürstentum Birkenfeld

Das Fürstentum Birkenfeld übernahm bereits 1838 den 14-Taler-Münzfuß und prägte 1848 und 1858 nach dem preußischen Kleinmünzsystem 2½- und 1-Silbergroschen-Stücke sowie nur 1858 auch das ½-Silbergroschen-Stück mit Unterteilung der Groschen in 12 Pfennige. Das 1858 geprägte 2½-Groschen-Stück und die von 1858 bis 1869 geprägten ganzen und halben Groschenstücke für Oldenburg entsprachen den preußischen Silbergroschen. Allerdings wurde der Groschen in 12 Schwaren geteilt. Groschen und Silbergroschen waren gleichwertig.[33]

Herzogtümer Anhalt

1850 übernahm das Herzogtum das preußische Scheidemünzsystem und ließ nach deren technischen Daten und Gestaltung in der Münzstätte Berlin 2½- und 1-Silbergroschen-Stücke von 1851 bis 1864 prägen. Der Silbergroschen wurde in 12 Pfennige unterteilt.[34]

Herzogtum Sachsen-Altenburg

Original (links) und Fälschung (rechts) des 2-Neugroschen-Stückes 1841 für Sachsen-Altenburg

Mit dem Münzgesetz von 1840 wechselte das Land vom Konventionsmünzfuß zum 14-Taler-Fuß und Übernahm unverändert das sächsische Kleinmünzsystem. Prägungen der doppelten, einfachen und halbe Neugroschen erfolgten nur 1841 bis 1842 in der Münzstätte Dresden im Wert von 26.200 Taler. Das sind 18,09 % Anteil an der gesamten Münzproduktion des Landes im Wert von 144.859 Taler im Zeitraum des Geltung der Dresdner Münzkonvention von 1840 bis 1856.[35]

In Altenburg wurden zeitgleich mit der ersten Ausgabe der Neugroschen umfangreiche Fälschungen des 2-Neugroschen-Stückes bekannt. Verwendet wurde das Zweipfennigstück aus Kupfer, welches mit Quecksilber weiß gefärbt wurde. Die Fälschung war daran zu erkennen, dass unter dem Wappen die Jahreszahl zwischen den zwei Sternen fehlte. Diese war beim Zweipfennigstück auf der Wertseite.[36]

Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha

Münzstätte Dresden für Sachsen-Gotha 1 Groschen nur 1841 Doppelgroschen 1865, 1868 und 1870

Mit dem Beitritt zum Dresdner Münzvertrag 1838 wurde das sächsische Kleinmünzsystem mit der Unterteilung des Talers in 30 Groschen zu je 10 Pfennigen in den Gebieten Coburg und Gotha übernommen. Die ab 1841 und ab 1858 in der Münzstätte Dresden geprägten doppelten, einfachen und halben Groschenstücke behielten den Namen Groschen, mit dem bereits der letzte 1/24-Taler im Konventionsmünzfuß benannt wurde.[37]

Herzogtum Braunschweig

Das an Preußen angrenzende Herzogtum Braunschweig ging mit Gesetz vom 18. Dezember 1834 vom Leipziger 12-Taler-Fuß zum preußischen 14-Taler-Fuß über. Der Taler wurde jedoch weiterhin in 24 gute Groschen zu je 12 Pfennige bzw. in 36 Mariengroschen zu je 8 Pfennigen unterteilt. Ab 1. Januar 1858 galt das sächsische Kleinmünzsystem mit dem Münznamen Groschen. Die Ausprägungen der ganzen und halben Groschenstücke erfolgten nur von 1857 bis 1860.[38]

Fürstentümer Reuß ältere und jüngere Linie

Die Fürstentümer wechselten vom Konventionsmünzfuß zum 14-Taler-Münzfuß und übernahmen das preußischen Kleinmünzsystem mit der Unterteilung des Silbergroschens in 12 Pfennige. Der einfache Silbergroschen wurde 1841 bis 1855 mit Unterbrechung in der Münzstätte Berlin geprägt. Die ältere Linie prägte 1841 ein ½-Silbergroschen-Stück. Die Ausprägung eines 2-Silbergroschen-Stücks 1850 durch die jüngere Linie erfolgte mit dem Feingehalt des sächsischen 2-Neugroschen-Stückes von 312,5 ‰ Silber. Hessen prägte 1842 dieses Stück mit 375,00 ‰ Silber.[39]

Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen

Das Fürstentum begann nach 75 Jahren ohne Münzprägung nach der Dresdner Münzkonvention wieder mit der Ausgabe eigener Münzen. Von 1846 bis 1870 wurden in der Münzstätte Berlin der ganze und halbe Silbergroschen nach dem preußischen System mit der Unterteilung des Silbergroschens in 12 Pfennige geprägt.[40]

Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt

Das Fürstentum prägte 1841 in der Münzstätte Berlin den ganzen und halben Silbergroschen nach dem preußischen Kleinmünzsystem einschließlich der Unterteilung des Silbergroschens in 12 Pfenninge.[41]

Fürstentum Schaumburg-Lippe

Im Fürstentum galt der Konventionsmünzfuß. Der Taler wurde in 24 gute Groschen zu je 12 Pfennige bzw. in 36 Mariengroschen zu je 8 Pfennigen unterteilt. Es erfolgte kein Beitritt zur Dresdner Münzkonvention. Das Fürstentum verzichtete auf die Ausübung des Münzrechts. Nach dem Beitritt zum Wiener Münzvertrag prägte das Fürstentum nur 1858 nach dem preußischen Kleinmünzsystem mit Unterteilung des Silbergroschens in 12 Pfennige 2½-, 1- und ½-Silbergroschen-Stücke.[42]

Fürstentum Lippe

Das Fürstentum Lippe übernahm den 14-Taler-Münzfuß und das preußische Kleinmünzsystem einschließlich der Unterteilung des Silbergroschens in 12 Pfenninge. 1847 und 1860 wurden die 2½- und 1-Silbergroschen-Stücke und nur 1847 das ½-Silbergroschen-Stück in der Münzstätte Berlin geprägt.[43]

Fürstentum Waldeck und Pyrmont

Nach der Prägung im Konventionsfuß, der Taler zu 36 Mariengroschen, wurde 1836 das preußische Kleinmünzsystem übernommen und das Silbergroschenstück 1836–1855 zu 12 Pfennigen ausgeprägt. Eine weitere Prägung erfolgte unter preußischer Verwaltung 1867 in der Münzstätte Hannover.[44]

Außerkurssetzung der Silbergroschen

2½ Silbergroschen mit 1,208 g Silber und 2 Neugroschen 0,967 g – Reichswährung mit 1,00 g Silber
Silber- und Neugroschen mit 0,483 g Silber – Reichswährung aus Kupfer/Nickel
Halber Silbergroschen mit 0,242 g Silber – Reichswährung aus Kupfer/Nickel

Nach Einführung der Reichswährung bleiben gemäß Artikel 15 Nr. 3 Münzgesetz die Nominale

  • 2½ Silbergroschen zum Wert von 25 Pfennig
  • 2 Silbergroschen zum Wert von 20 Pfennig
  • 1 Silbergroschen zum Wert von 10 Pfennig
  • ½ Silbergroschen zum Wert von 5 Pfennig

Zahlungsmittel an Stelle der Reichsmünzen bis zur Außerkurssetzung ab 1. Juni 1876 zum gleichen Wert. Der Umtausch musste bis 31. August 1876 an den Kassen der Bundesstaaten erfolgen, die diese Münzen geprägt haben oder in deren Gebiet dieselben Zahlungsmittel sind.[45]

Die Münzbezeichnung Groschen wurde mit Einführung der Reichswährung verboten. Sie mussten offiziell Pfennigstücke genannt werden.

Einzelnachweise

  1. a b Friedrich von Schrötter: Wörterbuch der Münzkunde. 2. Auflage. 1970, S. 636.
  2. Friedrich Freiherr von Schrötter: Wörterbuch der Münzkunde. 2. Auflage. 1970, S. 636, 650.
  3. Gerhard Krug: Die Meissnisch-Sächsischen Groschen 1338–1500. Berlin 1974, S. 94 Anm. 462 und S. 97 Anm. 477, 478.
  4. Gerhard Krug: Die Meissnisch-Sächsischen Groschen 1338–1500. Berlin 1974, S. 94ff., 177ff.
  5. Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Chemnitz 1780, S. 167.
  6. Claus Keilitz, Helmut Kahnt: Die sächsisch-albertinischen Münzen 1547–1611. 2. Auflage. 2014, S. 38ff. und 102ff.
  7. Herbert Rittmann: Deutsche Geldgeschichte 1484–1914. Battenberg 1975, S. 521.
  8. Gerhard Schön: Deutscher Münzkatalog 18. Jahrhundert 1700–1806. 4. Auflage. 2008, S. 810 Nr. 61, 62 und S. 993f. Nr. 71, 73, 79.
  9. Arnold, Küthmann, Steinhilber: Großer Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute. 29. Auflage. 2014, S. 298 Nr. 36.
  10. Edikt in Betreff der Einschmelzung und Umprägung der Scheidemünze in Courant. Vom 13. Dezember 1811; Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1811, No. 66, S. 373ff.
  11. Gesetz über die Münzverfassung in den preußischen Staaten. Vom 30. September 1821; Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1821, No. 673, S. 159ff.
  12. Herbert Rittmann: Deutsche Geldgeschichte 1484–1914. Battenberg 1975, S. 520.
  13. Bekanntmachung dem 27sten November 1821, wegen und mit der Vergleichungs-Tabelle des Werths mehrerer fremder Geldsorten gegen Preußisches Geld. Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1821, No. 685, S. 190ff.
  14. Werth-Vergleichungstabellen der neuen Silbergroschen und Kupfermünzen gegen die jetzt noch umlaufende Schlesische, Preußische und Posener, auch Brandenburgische Scheidemünze. Vom 15ten November 1821; Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1822, No. 694, S. 2ff.
  15. Herbert Rittmann: Deutsche Geldgeschichte 1484–1914. Battenberg 1975, S. 524.
  16. Johann Ludwig Klüber: Das Münzwesen in Deutschland nach seinem jetzigen Zustand … 1828, S. 28, 32.
  17. Gesetz über die Münzverfassung in den preußischen Staaten. Vom 30. September 1821; Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1821, No. 673, S. 160.
  18. Verordnung, betreffend die Umwechselung der inländischen Scheidemünzen gegen Kurant bei den Staatskassen. Vom 15. Februar 1858. Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1858, No. 4839, S. 42.
  19. Allerhöchste Kabinetsordre vom 25sten Oktober 1825., daß bei künftigen Verträgen und Rechnungen unter der Bezeichnung von Groschen nur Silbergroschen verstanden seyn sollen. Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1825, No. 974, S. 227.
  20. Arnold, Küthmann, Steinhilber, neu bearbeitet und erweitert von Dieter Faßbender: Großer Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute. 29. Auflage 2014, S. 295f. Nr. 27, 30.
  21. Allgemeine Münzkonvention der zum Zoll- und Handelsvereine verbundenen Staaten. Vom 30. Juli 1838. Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1839, Nr. 1960, S. 18ff.
  22. Arnold, Küthmann, Steinhilber, neu bearbeitet und erweitert von Dieter Faßbender: Großer Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute. 29. Auflage. 2014, S. 307 Nr. 83, 85, 87.
  23. Verordnung, betreffend die Ausgabe von zwei und einen halben Silbergroschen-Stücken Scheidemünze. Vom 28. Juni 1843. Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten 1843, Nr. 2357, S. 265f.
  24. Arnold, Küthmann, Steinhilber, neu bearbeitet und erweitert von Dieter Faßbender: Großer Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute. 29. Auflage. 2014, S. 307 Nr. 84, 86, 88.
  25. Gesetz über das Münzwesen. Vom 4. Mai 1857. Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten, 1857 Nr. 4666, S. 305ff.
  26. Verordnung, betreffend die Form und das Gepräge der Münzsorten, welche in Gemäßheit des Gesetzes vom 4. Mai 1857. Über das Münzwesen ausgeprägt werden. Vom 21. Juni 1858. Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten, 1858 Nr. 4920, S. 365ff.
  27. Gesetz, die künftige Münzverfassung im Königreiche Sachsen betreffend; vom 20sten Juli 1840. Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1840, 13. Stück No. 61. S. 173ff.
  28. Rudolf Lorenz: Die Münzen des Königreichs Sachsen 1806–1871. Berlin 1968, S. 69ff.
  29. Rudolf Lorenz: Die Münzen des Königreichs Sachsen 1806–1871. Berlin 1968, S. 92ff.
  30. Wilhelm Zich: Der Wiener Münzvertrag vom 24. Januar 1857 und Carl Ludwig von Bruck. Dissertation an der Universität Wien, August 2009, S. 141ff.
  31. Arnold/Küthmann/Steinhilber, neu bearbeitet und erweitert von Dieter Faßbender: Großer Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute. 29. Auflage. 2014, S. 186ff.
  32. Arnold/Küthmann/Steinhilber, neu bearbeitet und erweitert von Dieter Faßbender: Großer Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute. 29. Auflage. 2014, S. 385ff.
  33. Arnold, Küthmann, Steinhilber, neu bearbeitet und erweitert von Dieter Faßbender: Großer Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute. 29. Auflage. 2014, S. 186ff.
  34. Arnold, Küthmann, Steinhilber, neu bearbeitet und erweitert von Dieter Faßbender: Großer Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute. 29. Auflage. 2014, S. 17ff.
  35. Gesetz, das Münzwesen im Herzogthume Sachsen-Altenburg betreffend, vom 28. November 1840. Herzogl. Sachsen-Altenburg. Gesetzsammlung, 1840, Stück VII., Nr. 44, S. 103f.
  36. Bekanntmachung der Landesregierung, die Verfälschung und betrügerische Ausgabe der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Zweipfennigstücke betr., vom 22. Februar 1841. Herzogl. Sachsen-Altenburg. Gesetzsammlung, 1841, Stück III., Nr. 23, S. 54.
  37. Arnold, Küthmann, Steinhilber, neu bearbeitet und erweitert von Dieter Faßbender: Großer Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute. 29. Auflage. 2014, S. 400ff.
  38. Wilhelm Zich: Der Wiener Münzvertrag vom 24. Januar 1857 und Carl Ludwig von Bruck. Dissertation an der Universität Wien, August 2009, S. 156ff.
  39. Arnold, Küthmann, Steinhilber, neu bearbeitet und erweitert von Dieter Faßbender: Großer Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute. 29. Auflage. 2014, S. 322ff.
  40. Arnold, Küthmann, Steinhilber, neu bearbeitet und erweitert von Dieter Faßbender: Großer Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute. 29. Auflage. 2014, S. 455ff.
  41. Arnold, Küthmann, Steinhilber, neu bearbeitet und erweitert von Dieter Faßbender: Großer Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute. 29. Auflage. 2014, S. 448ff.
  42. Arnold, Küthmann, Steinhilber, neu bearbeitet und erweitert von Dieter Faßbender: Großer Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute. 29. Auflage. 2014, S. 436ff.
  43. Arnold, Küthmann, Steinhilber, neu bearbeitet und erweitert von Dieter Faßbender: Großer Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute. 29. Auflage. 2014, S. 235ff.
  44. Wilhelm Zich: Der Wiener Münzvertrag vom 24. Januar 1857 und Carl Ludwig von Bruck. Dissertation an der Universität Wien, August 2009, S. 170ff.
  45. Münzgesetz. Vom 9. Juli 1873. Deutsches Reichsgesetzblatt, Band 1873, Nr. 22, S. 233–240 und Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung von Scheidemünzen der Thalerwährung. Vom 12. April 1876. Deutsches Reichsgesetzblatt, Band 1876, Nr. 11, S. 162.

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Doppelgroschen-Gotha-1870-av.jpg
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2 Groschen 1870 Avers Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha
Ernst II. Herzog zu Sachsen-Coburg und Gotha (1844-1893)
Münzstätte Dresden, Prägung 1865, 1868 und 1870 für Gebiet Gotha Gesamtauflage 130.894 Stück
1870 = 30.894 Stück, Sollgewicht: 3,221 g Ist: 3,21 g Durchmesser 20,98 mm Dicke: 1,29 mm
Münzmeister Gustav Julius Buschick im Amt 1860-1887
Stempel vom Gothaer Medailleur und Hofgraveur Prof. Ferdinand Helfricht nach eigenem Entwurf
Prägung gemäß Artikel 14 Wiener Münzvertrag vom 24.01.1857 als Scheidemünze im 34½-Taler-Münzfuß = 517,44 Stück aus dem Zollpfund Feinsilber, Feingewicht: 0,966 g / 155,23 Stück aus dem Zollpfund zu 300,00‰ Silber
Nach Einführung der Reichswährung gemäß Artikel 15 Nr. 3 Münzgesetz Zahlungsmittel zum Wert von 20 Pfennig bis zur Außerkurssetzung ab 01. Juni 1876 zum gleichen Wert.
Ein-Neugroschen-Sachsen-B-1865-av.jpg
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Ganzer Neugroschen (Zehnpfennigstück) 1865 Avers Johann König von Sachsen (1854-1873)
Beschreibung Avers:

Innerhalb eines Zierkreises eine mit der Königskrone bedeckte, mit symmetrischen Ornamenten verzierte Kartusche mit kleinem ovalen, heraldisch tingierten Königlich-Sächsischen Wappen; im oberen Teil umlaufend erstmalig die Landesbezeichnung als KOENIGREICH SACHSEN und im unteren Teil bogig die Jahreszahl zwischen zwei Rosetten
Rand und Stempelstellung: beidseitig Randstäbchen mit anliegendem Kreis aus voneinander getrennten Perlen, Kante glatt mit vertieften Vierecken; Kehrprägung
Münzgesetz und Münzfuß: Prägung als Scheidemünze im 34½-Taler-Münzfuß gemäß § 5 der modifizierten Münzverfassung von 1857 in Übereinstimmung mit Artikel 14 des Wiener Münzvertrages und Absatz 3 des Nachtrags zur besonderen protokollarischen Übereinkunft von 1857 mit 238,05 Stück aus dem Zollpfund bei einem Feinsilbergehalt von 230‰, damit 1.035 Stück aus dem feinen Zollpfund, Feingewicht = 0,483 g und Raugewicht = 2,100 g; niedrigeres Gewicht wurde am Durchmesser eingespart, unter 18 mm
Münzstätte und Prägezeitraum: Prägung 1861, 1863 und 1867 Münzstätte Dresden, Münzmeister Gustav Julius Buschick (1860-1887) Gesamtauflage = 2.366.802 Stück im Wert von 78.893 Taler = 0,22% Anteil an Gesamtmünzproduktion des Landes im Zeitraum von 1857 bis 1873 (ohne Goldmünzen).
Wert und Unterteilung: = 1/30 Taler im 30-Taler-Münzfuß = 10 Pfennige im 34½-Taler-Münzfuß; Annahmepflicht als Zahlungsmittel bis zu einem Betrag von unter 1/6-Taler = 5 Neugroschen. Eintausch an öffentlichen Kassen in Kurantmünzen ab einem Betrag von 20 Talern möglich.
Außerkurssetzung:

Nach Einführung der Reichswährung gemäß Artikel 15 Nr. 3 Münzgesetz Zahlungsmittel zum Wert von 10 Pfennig bis zur Außerkurssetzung ab 01. Juni 1876 zum gleichen Wert.
Jahrgang 1865: 556.656 Stück = 23,52% Anteil an Gesamtauflage dieser Münze von 1861 bis 1867, Gewicht: 2,09 g Durchmesser: 17,70 mm Dicke: 1,08 mm
Doppelter-Neugroschen-Altenburg-1841-av.jpg
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2 Neugroschen 1841 Avers Herzogtum Sachsen Altenburg
Joseph Herzog zu Sachsen-Altenburg (1834-1848)
Prägung nur 1841 Auflage: 231.000 Stück Münzstätte Dresden
Münzmeister Johann Georg Grohmann im Amt 1833 bis 1844, Stempel vom Friedrich Anton König Königlicher Münzgraveur und Medailleur 1824-1844
Prägung lt. Münzvertrag der deutschen Zollvereins-Staaten und Besondere protokollarischen Übereinkunft vom 30.07.1838 sowie §§ 5 und 6 Münzgesetz des Herzogtums vom 28.11.1840 im 16-Taler-Münzfuß
75 Stück aus der Mark zu 233,855 g, 240 Stück aus der feinen Mark 5 Loth = 312,50‰ Silber, Feingewicht: 0,974 g
Sollgewicht: 3,118 g Ist: 3,05 g Ringprägung Durchmesser Soll: 21,00 mm Ist: 21,12 mm, Dicke: 1,13 mm
Nach Einführung der Reichswährung gemäß Artikel 15 Nr. 3 Münzgesetz Zahlungsmittel zum Wert von 20 Pfennig bis zur Außerkurssetzung ab 01. Juni 1876 zum gleichen Wert.
Ein-Silbergroschen-Preussen-1841-rv.jpg
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1 Silbergroschen 1841 Revers Königreich Preußen
Silbergroschen-Preussen-1842-av.jpg
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Silbergroschen Königreich Preußen 1842 Avers
Silbergroschen-Preussen-1856-rv.jpg
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Silbergroschen Königreich Preußen 1856 Revers
Silbergroschen-Preussen-1871-av.jpg
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Silbergroschen Königreich Preußen 1871 Avers
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Ganzer Neugroschen (Zehnpfennigstück) 1871 Revers Johann König von Sachsen (1854-1873)
Beschreibung Revers

Münzname in drei Zeilen: 1 / NEU= / GROSCHEN darunter Jahreszahl; Umschrift durch zwei Rosetten geteilt; im oberen Teil mit nach innen gekehrten Buchstaben umlaufend Pflichtangabe SCHEIDE MÜNZE und im unteren Teil mit nach außen gekehrten Buchstaben umlaufend der Nominalwert 10 PFENNIGE
Rand und Stempelstellung: beidseitig Randstäbchen mit anliegendem Kreis aus voneinander getrennten Perlen, Kante glatt mit vertieften Vierecken; Kehrprägung
Münzgesetz und Münzfuß: Prägung als Scheidemünze im 34½-Taler-Münzfuß gemäß § 5 der modifizierten Münzverfassung von 1857 in Übereinstimmung mit Artikel 14 des Wiener Münzvertrages und Absatz 3 des Nachtrags zur besonderen protokollarischen Übereinkunft von 1857 mit 238,05 Stück aus dem Zollpfund bei einem Feinsilbergehalt von 230‰, damit 1.035 Stück aus dem feinen Zollpfund, Feingewicht = 0,483 g und Raugewicht = 2,100 g; niedrigeres Gewicht wurde am Durchmesser eingespart, unter 18 mm
Münzstätte und Prägezeitraum: Prägung 1867-1868, 1870-1871 und 1873 Münzstätte Dresden, Münzmeister Gustav Julius Buschick (1860-1887) Gesamtauflage = 3.126.168 Stück im Wert von 104.206 Taler = 0,30% Anteil an Gesamtmünzproduktion des Landes im Zeitraum von 1857 bis 1873 (ohne Goldmünzen).
Wert und Unterteilung: = 1/30 Taler im 30-Taler-Münzfuß = 10 Pfennige im 34½-Taler-Münzfuß; Annahmepflicht als Zahlungsmittel bis zu einem Betrag von unter 1/6-Taler = 5 Neugroschen. Eintausch an öffentlichen Kassen in Kurantmünzen ab einem Betrag von 20 Talern möglich.
Außerkurssetzung:

Nach Einführung der Reichswährung gemäß Artikel 15 Nr. 3 Münzgesetz Zahlungsmittel zum Wert von 10 Pfennig bis zur Außerkurssetzung ab 01. Juni 1876 zum gleichen Wert.
Jahrgang 1871: 292.973 Stück = 9,37% Anteil an Gesamtauflage dieser Münze von 1867 bis 1873; Gewicht: 2,13 g Durchmesser: 17,76 mm Dicke: 1,12 mm
Ein-Neugroschen-Sachsen-G-1842-rv.jpg
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Ganzer Neugroschen (Zehnpfennigstück) 1842 Revers Friedrich August II. König von Sachsen (1836-1854)
Beschreibung Revers:

Oberhalb eines kurzen Stegs Münzname in drei Zeilen: 1 / NEU= / GROSCHEN und darunter in zwei Zeilen den Nominalwert 10 / PFENNIGE darunter Münzmeisterinitiale G;
Rand und Stempelstellung: beidseitig schmales Randstäbchen mit anliegendem Kreis aus voneinander getrennten Perlen, Kante glatt Kehrprägung
Münzgesetz und Münzfuß: Prägung als Scheidemünze im 16-Taler-Münzfuß gemäß §§ 2, 9 und 10 Münzverfassung vom 01.01.1841 in Übereinstimmung mit der Dresdner Münz-Convention und Punkt 4 der besonderen protokollarischen Übereinkunft vom 30. Juli 1838 mit 110 Stück aus der Mark zu 233,855 g bei einem Feinsilbergehalt von 3 Lot 12 Grän = 229,167‰, damit 480 Stück aus der feinen Mark, Feingewicht = 0,487 g und Raugewicht = 2,126 g; Durchmesser = 18 mm
Münzstätte und Prägezeitraum: Prägung 1841 und 1842 Münzstätte Dresden, Münzmeister Johann Georg Grohmann (1833-1844) Gesamtauflage = 6.963.410 Stück im Wert von 232.114 Taler = 0,74% Anteil an Gesamtmünzproduktion des Landes im Zeitraum von 1840 bis 1856 (ohne Goldmünzen). Prägung mit Jahreszahl 1841 begann bereits 1840; 704.390 Stück am 04.11.1840 ausgegeben.
Wert und Unterteilung: = 1/30 Taler im 14-Taler-Münzfuß = 10 Pfennige im 16-Taler-Münzfuß
= 9 Pfennige im Konventionsmünzfuß in Sachsen
Außerkurssetzung: Nach Einführung der Reichswährung gemäß Artikel 15 Nr. 3 Münzgesetz Zahlungsmittel zum Wert von 10 Pfennig bis zur Außerkurssetzung ab 01. Juni 1876 zum gleichen Wert.

Jahrgang 1842: 2.463.393 Stück = 35,38% Anteil an Gesamtauflage dieser Münze von 1841 bis 1842; Gewicht: 2,19 g Durchmesser: 17,79 mm Dicke: 1,14 mm
Umtausch-5-Pfennig-1873.jpg
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½ Silbergroschen 1873 zu 1,098 g mit 0,242 g Feinsilber und 5 Pfennig 1875 zu 2,5 g Kupfer-Nickel-Legierung
Nach Einführung der Reichswährung bleiben gemäß Artikel 15 Nr. 3 Münzgesetz vom 09. Juli 1873 die Nominale
- 2½ Silbergroschen zum Wert von 25 Pfennig
- 2 Silbergroschen zum Wert von 20 Pfennig
- 1 Silbergroschen zum Wert von 10 Pfennig
- ½ Silbergroschen zum Wert von 5 Pfennig
Zahlungsmittel an Stelle der Reichsmünzen bis zur Außerkurssetzung ab 01. Juni 1876 zum gleichen Wert. Der Umtausch musste bis 31. August 1876 an den Kassen der Bundesstaaten erfolgen, die diese Münzen geprägt haben oder in deren Gebiet dieselben Zahlungsmittel sind.
Silbergroschen-Preussen-av.jpg
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Silbergroschen der Provinz Schlesien und des Königreichs Preußen
Avers
links: 1785 Münzstätte Breslau Prägung von 1771-1786
mitte: 1806 Prägung Münzstätten Berlin 1806-1807 und Glatz 1807-1808
rechts: 1821 Münzstätte Berlin gemäß Münzverfassung vom 30.09.1821
Umtausch-10-Pfennig-1873.jpg
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1 Silbergroschen 1873 zu 2,196 g mit 0,483 g Feinsilber und
10 Pfennig 1873 zu 4,0 g Kupfer-Nickel-Legierung und
1 Neugroschen 1873 zu 2,100 g mit 0,483 g Feinsilber
Nach Einführung der Reichswährung bleiben gemäß Artikel 15 Nr. 3 Münzgesetz vom 09. Juli 1873 die Nominale
- 2½ Silbergroschen zum Wert von 25 Pfennig
- 2 Silbergroschen zum Wert von 20 Pfennig
- 1 Silbergroschen zum Wert von 10 Pfennig
- ½ Silbergroschen zum Wert von 5 Pfennig
Zahlungsmittel an Stelle der Reichsmünzen bis zur Außerkurssetzung ab 01. Juni 1876 zum gleichen Wert. Der Umtausch musste bis 31. August 1876 an den Kassen der Bundesstaaten erfolgen, die diese Münzen geprägt haben oder in deren Gebiet dieselben Zahlungsmittel sind.
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Ganzer Neugroschen (Zehnpfennigstück) 1865 Revers Johann König von Sachsen (1854-1873)
Beschreibung Revers:

Innerhalb eines Zierkreises Münzname in drei Zeilen: 1 / NEU= / GROSCHEN darunter symmetrischer Zierstab und darunter Münzmeisterinitiale B; Zwischen zwei Rosetten im oberen Teil mit nach innen gekehrten Buchstaben umlaufend Pflichtangabe SCHEIDE MÜNZE und im unteren Teil mit nach außen gekehrten Buchstaben umlaufend der Nominalwert 10 PFENNIGE
Rand und Stempelstellung: beidseitig Randstäbchen mit anliegendem Kreis aus voneinander getrennten Perlen, Kante glatt mit vertieften Vierecken; Kehrprägung
Münzgesetz und Münzfuß: Prägung als Scheidemünze im 34½-Taler-Münzfuß gemäß § 5 der modifizierten Münzverfassung von 1857 in Übereinstimmung mit Artikel 14 des Wiener Münzvertrages und Absatz 3 des Nachtrags zur besonderen protokollarischen Übereinkunft von 1857 mit 238,05 Stück aus dem Zollpfund bei einem Feinsilbergehalt von 230‰, damit 1.035 Stück aus dem feinen Zollpfund, Feingewicht = 0,483 g und Raugewicht = 2,100 g; niedrigeres Gewicht wurde am Durchmesser eingespart, unter 18 mm
Münzstätte und Prägezeitraum: Prägung 1861, 1863 und 1867 Münzstätte Dresden, Münzmeister Gustav Julius Buschick (1860-1887) Gesamtauflage = 2.366.802 Stück im Wert von 78.893 Taler = 0,22% Anteil an Gesamtmünzproduktion des Landes im Zeitraum von 1857 bis 1873 (ohne Goldmünzen).
Wert und Unterteilung: = 1/30 Taler im 30-Taler-Münzfuß = 10 Pfennige im 34½-Taler-Münzfuß; Annahmepflicht als Zahlungsmittel bis zu einem Betrag von unter 1/6-Taler = 5 Neugroschen. Eintausch an öffentlichen Kassen in Kurantmünzen ab einem Betrag von 20 Talern möglich.
Außerkurssetzung:

Nach Einführung der Reichswährung gemäß Artikel 15 Nr. 3 Münzgesetz Zahlungsmittel zum Wert von 10 Pfennig bis zur Außerkurssetzung ab 01. Juni 1876 zum gleichen Wert.
Jahrgang 1865: 556.656 Stück = 23,52% Anteil an Gesamtauflage dieser Münze von 1861 bis 1867, Gewicht: 2,09 g Durchmesser: 17,70 mm Dicke: 1,08 mm
Silbergroschen-Preussen-rv.jpg
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Silbergroschen der Provinz Schlesien und des Königreichs Preußen
Revers
links: 1785 Münzstätte Breslau Prägung von 1771-1786
mitte: 1806 Prägung Münzstätten Berlin 1806-1807 und Glatz 1807-1808
rechts: 1821 Münzstätte Berlin gemäß Münzverfassung vom 30.09.1821
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Silbergroschen 1478 "Spitzgroschen“ Avers
Ernst, Albrecht und Wilhelm III.
Prägung 1478 in 14 Varianten Münzstätte Zwickau, Münzmeister Augustin Horn im Amt 1478-1481 (1485)
Prägung gemäß sächsischer Münzordnung III. vom 9. Dezember 1475 mit 145 Stück aus der Erfurter Mark zu 235,4011 g 15 Loth = 937,50‰, Feingewicht: 1,522 g
Soll-Gewicht: 1,623 g Ist: 1,70 g Durchmesser: 20,33-20,85 mm Dicke: 0,71 mm
Innerhalb eines Stäbchenzierkreises ein einseitig leicht eingebogener Schild mit dem Stammwappen des Herzogtums Sachsen (Rautenkranzschild); oben Münzzeichen Kleeblatt danach Münzherrn und Titel als Umschrift E◦W◦A◦D◦G◦DVCS◦SX◦TÜ◦L◦HA◦HS
= Ernst, Wilhelm, Albrecht, von Gottes Gnaden Herzöge von Sachsen, Landgraf von Thüringen, Markgraf von Meißen
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Ganzer Neugroschen (Zehnpfennigstück) 1871 Avers Johann König von Sachsen (1854-1873)
Beschreibung Avers

Erstmalig auf ein königlich-sächsisches Groschenstück ein Kopfbild des Königs nach links im Stil des Klassizismus mit kurzem nach vorn gekämmtem Haar nach dem Entwurf aus 1857 vom ersten Graveur der Königlichen Münzstätte Dresden Karl Christian Friedrich Ulbricht (1848-1860) nach der im Jahr 1855 vom Bildhauer der Dresdner Kunstakademie Prof. Ernst Rietschel geschaffenen Büste des Königs; Darunter Münzmeisterinitiale B; Münzherr und Titel weiter mit dem Gottesgnadentum als Umschrift, links beginnend IOHANN V.G.G. KOENIG V. SACHSEN
Rand und Stempelstellung: beidseitig Randstäbchen mit anliegendem Kreis aus voneinander getrennten Perlen, Kante glatt mit vertieften Vierecken; Kehrprägung
Münzgesetz und Münzfuß: Prägung als Scheidemünze im 34½-Taler-Münzfuß gemäß § 5 der modifizierten Münzverfassung von 1857 in Übereinstimmung mit Artikel 14 des Wiener Münzvertrages und Absatz 3 des Nachtrags zur besonderen protokollarischen Übereinkunft von 1857 mit 238,05 Stück aus dem Zollpfund bei einem Feinsilbergehalt von 230‰, damit 1.035 Stück aus dem feinen Zollpfund, Feingewicht = 0,483 g und Raugewicht = 2,100 g; niedrigeres Gewicht wurde am Durchmesser eingespart, unter 18 mm
Münzstätte und Prägezeitraum: Prägung 1867-1868, 1870-1871 und 1873 Münzstätte Dresden, Münzmeister Gustav Julius Buschick (1860-1887) Gesamtauflage = 3.126.168 Stück im Wert von 104.206 Taler = 0,30% Anteil an Gesamtmünzproduktion des Landes im Zeitraum von 1857 bis 1873 (ohne Goldmünzen).
Wert und Unterteilung: = 1/30 Taler im 30-Taler-Münzfuß = 10 Pfennige im 34½-Taler-Münzfuß; Annahmepflicht als Zahlungsmittel bis zu einem Betrag von unter 1/6-Taler = 5 Neugroschen. Eintausch an öffentlichen Kassen in Kurantmünzen ab einem Betrag von 20 Talern möglich.
Außerkurssetzung:

Nach Einführung der Reichswährung gemäß Artikel 15 Nr. 3 Münzgesetz Zahlungsmittel zum Wert von 10 Pfennig bis zur Außerkurssetzung ab 01. Juni 1876 zum gleichen Wert.
Jahrgang 1871: 292.973 Stück = 9,37% Anteil an Gesamtauflage dieser Münze von 1867 bis 1873; Gewicht: 2,13 g Durchmesser: 17,76 mm Dicke: 1,12 mm
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2 Groschen 1870 Revers Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha
Ernst II. Herzog zu Sachsen-Coburg und Gotha (1844-1893)
Münzstätte Dresden, Prägung 1865, 1868 und 1870 für Gebiet Gotha Gesamtauflage 130.894 Stück
1870 = 30.894 Stück, Sollgewicht: 3,221 g Ist: 3,21 g Durchmesser 20,98 mm Dicke: 1,29 mm
Münzmeister Gustav Julius Buschick im Amt 1860-1887
Stempel vom Gothaer Medailleur und Hofgraveur Prof. Ferdinand Helfricht nach eigenem Entwurf
Prägung gemäß Artikel 14 Wiener Münzvertrag vom 24.01.1857 als Scheidemünze im 34½-Taler-Münzfuß = 517,44 Stück aus dem Zollpfund Feinsilber, Feingewicht: 0,966 g / 155,23 Stück aus dem Zollpfund zu 300,00‰ Silber
Nach Einführung der Reichswährung gemäß Artikel 15 Nr. 3 Münzgesetz Zahlungsmittel zum Wert von 20 Pfennig bis zur Außerkurssetzung ab 01. Juni 1876 zum gleichen Wert.
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2 Neugroschen 1841 Revers Herzogtum Sachsen Altenburg
Joseph Herzog zu Sachsen-Altenburg (1834-1848)
Prägung nur 1841 Auflage: 231.000 Stück Münzstätte Dresden
Münzmeister Johann Georg Grohmann im Amt 1833 bis 1844, Stempel vom Friedrich Anton König Königlicher Münzgraveur und Medailleur 1824-1844
Prägung lt. Münzvertrag der deutschen Zollvereins-Staaten und Besondere protokollarischen Übereinkunft vom 30.07.1838 sowie §§ 5 und 6 Münzgesetz des Herzogtums vom 28.11.1840 im 16-Taler-Münzfuß
75 Stück aus der Mark zu 233,855 g, 240 Stück aus der feinen Mark 5 Loth = 312,50‰ Silber, Feingewicht: 0,974 g
Sollgewicht: 3,118 g Ist: 3,05 g Ringprägung Durchmesser Soll: 21,00 mm Ist: 21,12 mm, Dicke: 1,13 mm
Nach Einführung der Reichswährung gemäß Artikel 15 Nr. 3 Münzgesetz Zahlungsmittel zum Wert von 20 Pfennig bis zur Außerkurssetzung ab 01. Juni 1876 zum gleichen Wert.
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2 Neugroschen 1841 Fälschung Avers Herzogtum Sachsen Altenburg
Joseph Herzog zu Sachsen-Altenburg (1834-1848)
Fast gleichzeitig mit der Ausgabe des Zweineugroschenstückes gelangten Fälschungen in den Umlauf. Verwendet wurde das Zweipfennigstück aus Kupfer, welches mit Quecksilber weiß gefärbt wurde. Am 26.02.1841 musste die Landesregierung auf die Fälschungen des Zweineugroschenstückes hinweisen. Die Fälschung war daran zu erkennen, dass unter dem Wappen die Jahreszahl zwischen den zwei Sternen fehlte. Diese war beim Zweipfennigstück auf der Wertseite.
Originalmünze mit vertieften Vierecken auf dem Rand, Fälschung nur glatter Rand
Silbermünzen-Preussen-1821-av.jpg
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Königreich Preußen
Friedrich Wilhelm III. König von Preußen 1797-1840
Münzprägung gemäß Gesetz über die Münzverfassung in den preußischen Staaten vom 30. September 1821
Vorderseite der Kurantmünzen 1 Taler und 1/6 Taler im 14-Taler-Münzfuß und Scheidemünzen 1- und 1/2-Silbergroschen im 16-Taler-Münzfuß
Silbergroschen-Preussen-1856-av.jpg
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Silbergroschen Königreich Preußen 1856 Avers
Groschen-Gotha-1841-av.jpg
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1 Groschen 1841 Avers Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha
Ernst I. Herzog zu Sachsen-Coburg und Gotha (1826-1844)
Münzstätte Dresden, Prägung nur 1841 für Gebiet Gotha, Gesamtauflage 354.600 Stück
Münzmeister Johann Georg Grohmann im Amt 1833-1844
Prägung gemäß Landesherrliche Verordnung des Herzogtums Gotha vom 30. September 1840 nach den Vorgaben des Münzvertrages der deutschen Zollvereins-Staaten im 16-Taler-Münzfuß nach dem sächsischen Kleinmünzsystem; 110 Stück aus der Gemischten Mark zu 3 Loth 12 Grän = 229,167‰ Silber Raugewicht: 2,126 g, 480 Stück aus der feinen Mark Feingewicht: 0,487 g
Ist-Gewicht: 2,14 g Durchmesser: 18,04 mm Dicke: 1,05 mm
Nach Einführung der Reichswährung gemäß Artikel 15 Nr. 3 Münzgesetz Zahlungsmittel zum Wert von 10 Pfennig bis zur Außerkurssetzung ab 01. Juni 1876 zum gleichen Wert
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Produktion von Silbergroschen im Königreich Preußen von 1857 bis 1873 gemäß Preußischem Münzgesetz vom 04. Mai 1857 und Wiener Münzvertrag vom 24. Januar 1857
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Silbergroschen Königreich Preußen 1872 Revers
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Silbergroschen Königreich Preußen 1842 Revers
Spitzgroschen-Zwickau-1478-rv.jpg
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Silbergroschen 1477 "Spitzgroschen“ Revers
Ernst, Albrecht und Wilhelm III.
Prägung 1478 in 14 Varianten Münzstätte Zwickau, Münzmeister Augustin Horn im Amt 1478-1481 (1485)
Prägung gemäß sächsischer Münzordnung III. vom 9. Dezember 1475 mit 145 Stück aus der Erfurter Mark zu 235,4011 g 15 Loth = 937,50‰, Feingewicht: 1,522 g
Soll-Gewicht: 1,623 g Ist: 1,67 g Durchmesser: 21,58-22,20 mm Dicke: 0,73 mm
Innerhalb eines Stäbchenzierkreises Spitzdreipass mit dem halbrunden Wappenschild des Stammlandes der Wettiner, der Markgrafschaft Landsberg (Landsberger Pfahlschild); oben Münzzeichen Kleeblatt danach Münzbezeichnung als Umschrift GROSSVS◦NOVVS◦HARCH◦HSɅ8
= Neuer Groschen der Markgrafschaft Meißen 78
Halber-Silbergroschen-Sachsen-Weimar-Eisenach-1840-av.jpg
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1/2 Silbergroschen 1840 Avers
Großherzogtum Sachsen Weimar-Eisenach Carl Friedrich Großherzog von Sachsen Weimar-Eisenach 1828-1853
Münzgesetz und Münzfuß: Prägung gemäß § 4 Münzverfassung vom 27. Oktober 1840 in Übereinstimmung mit Artikel 12 der Dresdner Münz-Convention 1838 und Punkt 4 der besonderen protokollarischen Übereinkunft als Scheidemünze im 16-Taler-Münzfuß mit 213⅓ Stück aus der Mark zu 233,8555 g bei einem Feinsilbergehalt von 64 Grän = 222,222‰, damit 960 Stück aus der feinen Mark, Feingewicht = 0,244 g und Raugewicht = 1,096 g nach dem preußischen Kleinmünzsystem.
Soll-Gewicht: 1,096 g Ist: 1,08 g Durchmesser: 15,01-15,02 mm Dicke: 0,65 mm
Prägung nur 1840 Münzstätten Berlin (A), Gesamtauflage = 2.399.722 Stück im Wert von 39.995 Taler = 7,68% Anteil an Gesamtmünzproduktion des Landes im Zeitraum von 1840 bis 1856
Wert und Unterteilung: Scheidemünze, 1/60 Taler = 6 Pfennige Umrechnung in Währung im 24½-Guldenfuß = 1 Kreuzer 3 Pfennige
Außerkurssetzung: Nach Einführung der Reichswährung gemäß Artikel 15 Nr. 3 Münzgesetz Zahlungsmittel zum Wert von 5 Pfennig bis zur Außerkurssetzung ab 01. Juni 1876 zum gleichen Wert.
Halber-Silbergroschen-Sachsen-Weimar-Eisenach-1840-rv.jpg
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1/2 Silbergroschen 1840 Revers
Großherzogtum Sachsen Weimar-Eisenach Carl Friedrich Großherzog von Sachsen Weimar-Eisenach 1828-1853
Münzgesetz und Münzfuß: Prägung gemäß § 4 Münzverfassung vom 27. Oktober 1840 in Übereinstimmung mit Artikel 12 der Dresdner Münz-Convention 1838 und Punkt 4 der besonderen protokollarischen Übereinkunft als Scheidemünze im 16-Taler-Münzfuß mit 213⅓ Stück aus der Mark zu 233,8555 g bei einem Feinsilbergehalt von 64 Grän = 222,222‰, damit 960 Stück aus der feinen Mark, Feingewicht = 0,244 g und Raugewicht = 1,096 g nach dem preußischen Kleinmünzsystem.
Soll-Gewicht: 1,096 g Ist: 1,08 g Durchmesser: 15,01-15,02 mm Dicke: 0,65 mm
Prägung nur 1840 Münzstätten Berlin (A), Gesamtauflage = 2.399.722 Stück im Wert von 39.995 Taler = 7,68% Anteil an Gesamtmünzproduktion des Landes im Zeitraum von 1840 bis 1856
Wert und Unterteilung: Scheidemünze, 1/60 Taler = 6 Pfennige Umrechnung in Währung im 24½-Guldenfuß = 1 Kreuzer 3 Pfennige
Außerkurssetzung: Nach Einführung der Reichswährung gemäß Artikel 15 Nr. 3 Münzgesetz Zahlungsmittel zum Wert von 5 Pfennig bis zur Außerkurssetzung ab 01. Juni 1876 zum gleichen Wert.
Groschen-Gotha-1841-rv.jpg
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1 Groschen 1841 Revers Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha
Ernst I. Herzog zu Sachsen-Coburg und Gotha (1826-1844)
Münzstätte Dresden, Prägung nur 1841 für Gebiet Gotha, Gesamtauflage 354.600 Stück
Münzmeister Johann Georg Grohmann im Amt 1833-1844
Prägung gemäß Landesherrliche Verordnung des Herzogtums Gotha vom 30. September 1840 nach den Vorgaben des Münzvertrages der deutschen Zollvereins-Staaten im 16-Taler-Münzfuß nach dem sächsischen Kleinmünzsystem; 110 Stück aus der Gemischten Mark zu 3 Loth 12 Grän = 229,167‰ Silber Raugewicht: 2,126 g, 480 Stück aus der feinen Mark Feingewicht: 0,487 g
Ist-Gewicht: 2,14 g Durchmesser: 18,04 mm Dicke: 1,05 mm
Nach Einführung der Reichswährung gemäß Artikel 15 Nr. 3 Münzgesetz Zahlungsmittel zum Wert von 10 Pfennig bis zur Außerkurssetzung ab 01. Juni 1876 zum gleichen Wert
Silbermünzen-Preussen-1821-rv.jpg
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Königreich Preußen
Friedrich Wilhelm III. König von Preußen 1797-1840
Münzprägung gemäß Gesetz über die Münzverfassung in den preußischen Staaten vom 30. September 1821
Rückseite der Kurantmünzen 1 Taler und 1/6 Taler im 14-Taler-Münzfuß und Scheidemünzen 1- und 1/2-Silbergroschen im 16-Taler-Münzfuß
Umtausch-20-Pfennig-1873.jpg
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2½ Silbergroschen 1873 zu 3,221 g mit 1,208 g Feinsilber und
20 Pfennig 1873 zu 1,111 g mit 1,0 g Feinsilber und
2 Neugroschen 1873 zu 3,221 g mit 0,967 g Feinsilber
Nach Einführung der Reichswährung bleiben gemäß Artikel 15 Nr. 3 Münzgesetz vom 09. Juli 1873 die Nominale
- 2½ Silbergroschen zum Wert von 25 Pfennig
- 2 Silbergroschen zum Wert von 20 Pfennig
- 1 Silbergroschen zum Wert von 10 Pfennig
- ½ Silbergroschen zum Wert von 5 Pfennig
Zahlungsmittel an Stelle der Reichsmünzen bis zur Außerkurssetzung ab 01. Juni 1876 zum gleichen Wert. Der Umtausch musste bis 31. August 1876 an den Kassen der Bundesstaaten erfolgen, die diese Münzen geprägt haben oder in deren Gebiet dieselben Zahlungsmittel sind.
Doppelter-Neugroschen-Altenburg-1841-av-Fälschung.jpg
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2 Neugroschen 1841 Fälschung Avers Herzogtum Sachsen Altenburg
Joseph Herzog zu Sachsen-Altenburg (1834-1848)
Fast gleichzeitig mit der Ausgabe des Zweineugroschenstückes gelangten Fälschungen in den Umlauf. Verwendet wurde das Zweipfennigstück aus Kupfer, welches mit Quecksilber weiß gefärbt wurde. Am 26.02.1841 musste die Landesregierung auf die Fälschungen des Zweineugroschenstückes hinweisen. Die Fälschung war daran zu erkennen, dass unter dem Wappen die Jahreszahl zwischen den zwei Sternen fehlte. Diese war beim Zweipfennigstück auf der Wertseite.
Originalmünze mit vertieften Vierecken auf dem Rand, Fälschung nur glatter Rand
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Vergleich des bis 1836 geprägten 1/12-Taler (Doppelgroschen) des Königreichs Sachsen im Konventionsmünzfuß mit 1,462 g Feinsilber und des ab 1821 geprägten 2½ Silbergroschen des Königreichs Preußen mit 1,218 g Feinsilber.
Ein-Neugroschen-Sachsen-G-1842-av.jpg
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Ganzer Neugroschen (Zehnpfennigstück) 1842 Avers Friedrich August II. König von Sachsen (1836-1854)
Beschreibung Avers:

Gerades Wappenschild mit dem heraldisch tingierten Königlich-Sächsischen Wappen, bedeckt mit der Königskrone; darunter in Bogenschrift zwischen zwei Rosetten Jahreszahl; Landesbezeichnung und Pflichtangabe als Scheidemünze als Umschrift, links beginnend in deutscher Kapitalschrift: K.S. SCHEIDE=MÜNZE (Königlich Sächsische Scheidemünze)
Rand und Stempelstellung: beidseitig schmales Randstäbchen mit anliegendem Kreis aus voneinander getrennten Perlen, Kante glatt Kehrprägung
Münzgesetz und Münzfuß: Prägung als Scheidemünze im 16-Taler-Münzfuß gemäß §§ 2, 9 und 10 Münzverfassung vom 01.01.1841 in Übereinstimmung mit der Dresdner Münz-Convention und Punkt 4 der besonderen protokollarischen Übereinkunft vom 30. Juli 1838 mit 110 Stück aus der Mark zu 233,855 g bei einem Feinsilbergehalt von 3 Lot 12 Grän = 229,167‰, damit 480 Stück aus der feinen Mark, Feingewicht = 0,487 g und Raugewicht = 2,126 g; Durchmesser = 18 mm
Münzstätte und Prägezeitraum: Prägung 1841 und 1842 Münzstätte Dresden, Münzmeister Johann Georg Grohmann (1833-1844) Gesamtauflage = 6.963.410 Stück im Wert von 232.114 Taler = 0,74% Anteil an Gesamtmünzproduktion des Landes im Zeitraum von 1840 bis 1856 (ohne Goldmünzen). Prägung mit Jahreszahl 1841 begann bereits 1840; 704.390 Stück am 04.11.1840 ausgegeben.
Wert und Unterteilung: = 1/30 Taler im 14-Taler-Münzfuß = 10 Pfennige im 16-Taler-Münzfuß
= 9 Pfennige im Konventionsmünzfuß in Sachsen
Außerkurssetzung: Nach Einführung der Reichswährung gemäß Artikel 15 Nr. 3 Münzgesetz Zahlungsmittel zum Wert von 10 Pfennig bis zur Außerkurssetzung ab 01. Juni 1876 zum gleichen Wert.

Jahrgang 1842: 2.463.393 Stück = 35,38% Anteil an Gesamtauflage dieser Münze von 1841 bis 1842; Gewicht: 2,19 g Durchmesser: 17,79 mm Dicke: 1,14 mm