Ein-Neugroschen-Sachsen-B-1871-rv


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Beschreibung:
Ganzer Neugroschen (Zehnpfennigstück) 1871 Revers Johann König von Sachsen (1854-1873)
Beschreibung Revers

Münzname in drei Zeilen: 1 / NEU= / GROSCHEN darunter Jahreszahl; Umschrift durch zwei Rosetten geteilt; im oberen Teil mit nach innen gekehrten Buchstaben umlaufend Pflichtangabe SCHEIDE MÜNZE und im unteren Teil mit nach außen gekehrten Buchstaben umlaufend der Nominalwert 10 PFENNIGE
Rand und Stempelstellung: beidseitig Randstäbchen mit anliegendem Kreis aus voneinander getrennten Perlen, Kante glatt mit vertieften Vierecken; Kehrprägung
Münzgesetz und Münzfuß: Prägung als Scheidemünze im 34½-Taler-Münzfuß gemäß § 5 der modifizierten Münzverfassung von 1857 in Übereinstimmung mit Artikel 14 des Wiener Münzvertrages und Absatz 3 des Nachtrags zur besonderen protokollarischen Übereinkunft von 1857 mit 238,05 Stück aus dem Zollpfund bei einem Feinsilbergehalt von 230‰, damit 1.035 Stück aus dem feinen Zollpfund, Feingewicht = 0,483 g und Raugewicht = 2,100 g; niedrigeres Gewicht wurde am Durchmesser eingespart, unter 18 mm
Münzstätte und Prägezeitraum: Prägung 1867-1868, 1870-1871 und 1873 Münzstätte Dresden, Münzmeister Gustav Julius Buschick (1860-1887) Gesamtauflage = 3.126.168 Stück im Wert von 104.206 Taler = 0,30% Anteil an Gesamtmünzproduktion des Landes im Zeitraum von 1857 bis 1873 (ohne Goldmünzen).
Wert und Unterteilung: = 1/30 Taler im 30-Taler-Münzfuß = 10 Pfennige im 34½-Taler-Münzfuß; Annahmepflicht als Zahlungsmittel bis zu einem Betrag von unter 1/6-Taler = 5 Neugroschen. Eintausch an öffentlichen Kassen in Kurantmünzen ab einem Betrag von 20 Talern möglich.
Außerkurssetzung:

Nach Einführung der Reichswährung gemäß Artikel 15 Nr. 3 Münzgesetz Zahlungsmittel zum Wert von 10 Pfennig bis zur Außerkurssetzung ab 01. Juni 1876 zum gleichen Wert.
Jahrgang 1871: 292.973 Stück = 9,37% Anteil an Gesamtauflage dieser Münze von 1867 bis 1873; Gewicht: 2,13 g Durchmesser: 17,76 mm Dicke: 1,12 mm
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