Crown of a Prince of the Blood of France (variant)
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Prinz von GeblütMit dem Titel Prinz von Geblüt wurden während der französischen Monarchie alle Angehörigen des königlichen Geschlechts der Kapetinger bezeichnet, die dem Geschlecht in männlicher Aszendenz angehörten. Als Personen königlichen Geblüts kam ihnen eine Relevanz in der Nachfolgeregelung auf den französischen Thron zu. Weibliche Nachkommen besaßen kein Nachfolgerecht. Traditionell wurden von den französischen Königen nur die Nachkommen König Ludwigs IX. des Heiligen (1214–1270) als Geblütsprinzen anerkannt, betroffen waren davon die Angehörigen der Häuser Valois und Bourbon samt deren Nebenlinien. Dem Haus Courtenay wurde deshalb der Geblütsrang von König Ludwig XIV. (1643–1715) aberkannt, da dieses nicht von Ludwig IX. abstammte. Nach der Unterzeichnung der Lateranverträge hat das Königreich Italien alle in Rom oder der Vatikanstadt wohnhaften Kardinäle als Fürsten von Geblüt betrachtet. .. weiterlesen
RangkroneDie Rangkronen sind ein Teilgebiet der Heraldik und sitzen meist dem Wappenschild auf, bei Vollwappen auch dem Wappenmantel. Im ersten Fall gibt es viele Wappendarstellungen, die nur aus Schild und Rangkrone bestehen. .. weiterlesen