Bild 30a - Halt! Vorfahrt achten! StVO 1953


Autor/Urheber:
Größe:
832 x 719 Pixel (3304 Bytes)
Beschreibung:
Bild 30a: Halt! Vorfahrt achten! Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1228. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Lizenz:
Public domain
Credit:
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1228, gezeichnet und interpretiert durch Mediatus
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Thu, 18 Apr 2024 06:37:04 GMT

Relevante Bilder


Relevante Artikel

Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1953 bis 1956

Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1953 bis 1956 zeigt die Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung vom 24. August 1953 beschlossen worden sind. Diese StVO trat am 1. September 1953 in Kraft. Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen im Verkehrsblatt und in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO) eingegangen. Auf Grundlage der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen vom 3. Juli 1951 werden hier auch die Autobahn-Verkehrszeichen behandelt. .. weiterlesen

Stoppschild

Das Stoppschild, die Stopptafel (Österreich) beziehungsweise das Stoppsignal ist ein Verkehrszeichen, das die Vorfahrtsregelung an Straßenkreuzungen und -einmündungen vorgibt und dem Verkehrsteilnehmer vorschreibt, anzuhalten und Vorfahrt zu gewähren. Das achteckige Schild ist eines der am meisten international verbreiteten und anerkannten Verkehrszeichen. Die charakteristische Form kann vom Verkehrsteilnehmer ohne Kenntnis der jeweiligen Landessprache erfasst werden und ist auch dann noch erkennbar, wenn die Schildoberfläche verschmutzt, beschädigt oder mit Schnee bedeckt ist. .. weiterlesen