Stoppschild

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Unterschiedliche Stoppschilder (links Australien, rechts Kanada)

Das Stoppschild (Deutschland, dort früher Haltschild), die Stopptafel (Österreich) beziehungsweise das Stoppsignal (Liechtenstein, Schweiz) ist ein Verkehrszeichen, das die Vorfahrtsregelung an Straßenkreuzungen und -einmündungen vorgibt und dem Verkehrsteilnehmer vorschreibt, anzuhalten und Vorfahrt zu gewähren. Das achteckige Schild ist eines der am meisten international verbreiteten und anerkannten Verkehrszeichen.[1] Die charakteristische Form kann vom Verkehrsteilnehmer ohne Kenntnis der jeweiligen Landessprache erfasst werden und ist auch dann noch erkennbar, wenn die Schildoberfläche verschmutzt, beschädigt oder mit Schnee bedeckt ist.

Geschichte

Gelbes Stoppschild in den Vereinigten Staaten

Das Aussehen und die Beschriftung war nicht von Anfang an einheitlich gestaltet. So wurden seit seiner erstmaligen Verwendung im Jahr 1915 in Detroit (USA) zunächst verschiedene Formen und Farben erprobt, wie etwa weiße Schilder mit schwarzer Schrift. Von 1924 bis 1954 wurden in den Vereinigten Staaten gelbe Stoppschilder mit schwarzer Schrift verwendet.[2] Die Beschriftung war ebenfalls unterschiedlich ausgeprägt und zum Teil ist sie es heute noch. Es hat sich zwar international die englische Bezeichnung STOP durchgesetzt, in südamerikanischen Ländern sind jedoch auch Beschriftungen mit PARE oder ALTO anzutreffen, im französischsprachigen Québec (Kanada) beinhaltet das Schild den Schriftzug ARRÊT. In der Türkei beinhalten die Stoppschilder den Schriftzug DUR. Zudem verwenden einige Länder die eigenen Schriftzeichen, manchmal auch eine zweisprachige Beschriftung oder ein Handzeichen (siehe Vergleich).

In Deutschland wurde das Halt-Zeichen am 1. November 1938 eingeführt.[3] Zuvor war für diese Verkehrsregel kein eigenes Schild vorgesehen. Es bestand aus dem weiterentwickelten Bild 30 (Vorfahrt achten) der Straßenverkehrs-Ordnung 1937, einem auf der Spitze stehenden Dreieck mit rotem Rand, das nun zusätzlich eine ultramarinblaue Innenfläche mit dem weißen Schriftzug HALT erhielt. Im Zuge internationaler Vereinheitlichung durch das Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen[4] wurden verschiedene Stoppschildvarianten vorgeschlagen.[5] Am 8. November 1968 einigten sich zahlreiche Länder, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und die Schweiz, auf die Zeichen B2a und B2b als mögliche Darstellungsformen eines Stoppschildes. Viele Länder, Österreich und die Schweiz zählten ebenfalls dazu, wählten das Zeichen B2a aus. In Deutschland wurde zunächst noch das alte Zeichen verwendet. Mit der Einführung einer neuen Straßenverkehrs-Ordnung am 1. März 1971 wurde dann das Zeichen B2a für verbindlich erklärt. Am 1. Mai 1971 schloss sich auch die Deutsche Demokratische Republik mit dem Zusatzabkommen zur Konvention über Verkehrszeichen dieser Regelung an.

Gesetzliche Regelungen

Sonderfall mit „zwei Linien“:
1. Ampel außer Betrieb
2. Haltlinie
3. Sichtlinie

Wie sich Verkehrsteilnehmer bei einem Stoppschild zu verhalten haben, ist in den Straßenverkehrsgesetzen und -verordnungen des jeweiligen Landes geregelt. In der Regel gilt, dass jedes Fahrzeug – auch die in einer Fahrzeugkolonne – an der Haltlinie anhalten muss. Sollte keine Haltlinie vorhanden sein, muss an einer Stelle angehalten werden, von der die anderen Straßen zu überblicken sind (sogenannte Sichtlinie). Nach dem Anhalten ist Vorfahrt zu gewähren.

Wie bei allen Vorfahrtszeichen gilt auch hier, dass Zeichen einer sich in Betrieb befindlichen Ampelanlage oder eines Verkehrspolizisten Vorrang vor dem Schild haben. Ferner wird bei Missachtung des Schildes ein entsprechendes Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben (in Deutschland „unbedingtes Haltgebot nicht befolgt“, 10 € ohne Gefährdung und Schädigung).

Ein Sonderfall ergibt sich, wenn sich die Haltlinie an einer ampelgeregelten Straßenkreuzung vor der sogenannten Sichtlinie befindet (Anordnung siehe nebenstehende Skizze) und die Ampelanlage außer Betrieb ist. Die deutsche Straßenverkehrs-Ordnung lässt offen, ob in jedem Fall sowohl an der Haltlinie als auch an der Sichtlinie angehalten werden muss. Dieser Sonderfall wird im deutschen Verkehrsrecht nicht abschließend geklärt.[6] Da keine vollkommene Rechtssicherheit besteht, ob nun zweimal angehalten werden muss oder ob ein einmaliges Halten genügt, wird von Seiten der Rechtsexperten geraten, an beiden Linien anzuhalten.

„Das Stop Schild steht an besonders gefährlichen Einmündungen oder Kreuzungen, an denen ein Erkennen und Einschätzen des vorfahrtberechtigten Verkehrs auf Grund der gefahrenen Geschwindigkeit und/oder unübersichtlichen Straßensituation ein Anhalten fordert, um die Zeit zu finden, die Situation ausreichend einzusehen um z.B. auch Distanz und Annäherungsgeschwindigkeit abschätzen zu können.

Es besteht die Anordnung: a) zu halten und primär b) ggf. die Vorfahrt zu gewähren

Ist nun die Haltlinie relativ weit vor der „Sichtlinie“, die bei einem tiefer gelegten Sportwagen sicher anders ist als vom hohen Sitz eines LKW, so würde bei einer „Nichtanhaltenpflicht“ an der (Sicht) Linie, an der man überhaupt erst den vorfahrtberechtigten Verkehrsraum einsehen kann, im Grunde ein Fahrverhalten vorliegen wie an einer „nur“ mit Vorfahrtgewährenzeichen ausgestatteter Situation. Damit ging der Sinn und der Vorteil des Haltens verloren, bei stillstehendem Fahrzeug die Zeit zu finden, die komplexe Situation in ihrer Gänze zu erfassen.“

In den Vereinigten Staaten hat neben dem Stoppschild ein rotes Blinklicht über der Kreuzung, das flashing red light, dieselbe (zusätzliche) Bedeutung, wie eine Ampelanlage, die außer Betrieb ist. Wenn das Stoppschild mit einem Zusatzzeichen „3-WAY“, „4-WAY“ oder „ALL WAY“ versehen ist, hat nach dem Anhalten derjenige Verkehrsteilnehmer Vorfahrt, der zuerst zum Halt gekommen ist.

Nachfolgend sind die aktuell gültigen Stoppschilder in Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgeführt:

Haltschilder am Alsterpark in Hamburg

Lokal angeordnetes Haltschild zur Regelung des Fahrradverkehrs (2017)

Eine Besonderheit befindet sich im Alsterpark in Hamburg. Dort werden behördlicherseits Haltschilder verwendet, um bei den Zugängen für Fußgänger zum Parkgelände den kreuzenden regen Fahrradverkehr um die Außenalster zum Halten aufzufordern. Die Schilder besitzen die seit dem 1. März 1971 eingeführte achteckige Form. Statt dem seitdem verwendeten Wort Stop wird dort aber auf das von den älteren Haltschildern bekannte Wort Halt zurückgegriffen. Im Jahr 2016 wurde diese nicht in der StVO aufgeführte Variante mit dem Schriftzug Halt erneuert. Dieses Verkehrszeichen folgt einer lokalen Anordnung und ist in diesem Bezug bindend.

Flughäfen

Vorschriftzeichen „Stopp bei Flugzeugrollverkehr“ (Flughafen München).

Gem. § 45 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) hat ein Flughafenunternehmen den Flughafen in betriebssicherem Zustand zu halten, ordnungsgemäß zu betreiben und eine sachkundige Person für die Leitung des Verkehrs zu bestellen. Das Betreten und Befahren der Flugbetriebsflächen wird in der Regel in einer Verkehrsordnung festgelegt.[7]

Im nicht allgemein zugänglichen Bereich wird der Anfang einer Rollbereichsstraße, die den Rollbereich eines Luftfahrzeugs quert, durch das Vorschriftzeichen Stopp bei Flugzeugrollverkehr gekennzeichnet, bei räumlich begrenzten Verhältnissen auch durch eine versetzt gestrichelte Fahrbahnbegrenzung.[8] Fahrzeuge am Boden müssen rollenden Flugzeugen stets Vorfahrt gewähren. Die Vorfahrt der Flugzeuge untereinander wird von den Fluglotsen geregelt.[9]

Unicode

Im Unicode-Standard ist das Zeichen OCTAGONAL SIGN an der Position U+1F6D1 im Unicodeblock Verkehrs- und Kartensymbole enthalten. Das Beispiel in den offiziellen Zeichentabellen enthält zwar keinen Text; dieser wird jedoch vom Standard zugelassen.[10]

Siehe auch

Weblinks

Commons: Stoppschilder – Sammlung von Bildern
Wiktionary: Stoppschild – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Colors Magazin: 1000 Signs. Taschen Verlag, Köln 2004, ISBN 3-8228-3135-2, S. 88.
  2. Manual of traffic signs – Were STOP signs ever yellow? Abgerufen am 22. Februar 2013.
  3. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1938, Nr. 168, Tag der Ausgabe: Berlin, 17. Oktober 1938, S. 1434.
  4. Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr. Abgerufen am 22. Februar 2013.
  5. Beispiele des Wiener Protokolls zur Darstellung von Verkehrszeichen. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 10. März 2013; abgerufen am 22. Februar 2013.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.cbrd.co.uk
  6. Wo muss man halten, wenn die Ampel außer Betrieb ist? Kommentar auf fahrtipps.de. Abgerufen am 22. Februar 2013.
  7. vgl. beispielsweise Fraport: Verkehrsordnung 2020, gültig seit 1. Januar 2020.
  8. vgl. Verkehrs- und Sicherheitsregeln für den nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens Stuttgart 7. überarbeitete Auflage, Januar 2013, 3.6.2 Rollbereichsstraßen, 4.1 Vorschriftzeichen, 4.2 Markierungen.
  9. Nikolaus Braun: Antworten aus dem Cockpit: Wie finden sich Piloten auf Flughäfen zurecht? airliners.de, 18. Januar 2018.
  10. Transport and Map Symbols. Unicode-Konsortium, abgerufen am 23. August 2022 (englisch).

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Bild 226: Halt - Vorfahrt gewähren, Straßenverkehrs-Ordnung 1977, TGL 12 096/01, November 1978, verbindlich ab 1. Mai 1979. Nenngrößen: 600 x 600 mm und 800 x 800 mm.


  • Die Ausführung dieses Schildes richtet sich nach der im November 1978 bekanntgegebenen Norm TGL 12 096/01 (Anlagen des Straßenverkehrs -Leiteinrichtungen – Verkehrszeichen). Die Farbgrenzen werden deffiniert nach der erstmals im Februar 1967 bekanntgegebenen Norm TGL 20684, Blatt 6 (Signallichter – Farben und Farbgrenzen im Verkehrs – Ortsfeste Signallichter im Straßenverkehr). Alle zwei genannten Normen wurden am 01.01.1968 verbindlich. Die 12 mm durchmessenden, normierten Bohrlöcher im Schild nach TGL 12 096/01, Tabelle 10, sind behördlich vorgeschrieben und daher unverzichtbar bei diesen Verkehrszeichen und werden somit in der Abbildung wiedergegeben. Anwendung fand bei der Einführung dieser StVO die überarbeitete TGL 21196/04 (Anstrichstoffe, Farbregister) vom März 1977, die ab 1. Januar 1978 verbindlich wurde.
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In Hamburg angeordnete Abwandlung vom Stoppschild
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Skizze einer Straßenkreuzung mit Ampelanlage und Stoppschild
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Stoppschild in Australien.
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"STOP/ARRÊT": bilingual stop sign in Ottawa, Ontario
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Zeichen 206 - Halt! Vorfahrt gewähren! Verkehrszeichen der StVO 1970. Das Zeichen wird sowohl im Verkehrsblatt 1972 als auch im Verkehrsblatt, Heft 24, 1976, Seite 764. abgebildet. Es war danach insgesamt 900 mm breit und hoch. Die Lichtkante war 40 mm breit. Der Schriftzug „STOP“ hatte eine Breite von 650 mm und war 300 mm hoch. Jeder Buchstabe war zudem 140 mm breit. Die Strichstärke betrug 43 mm. Eine Längsseite des oktonalen Zeichens war 340 mm lang.
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Bild 30a - Halt! Vorfahrt achten! Das bis 1971 produzierte westdeutsche Verkehrszeichen „HALT“ in der Fassung der StVO vom 29. März 1956 mit drei abgerundeten Ecken; hergestellt bis 1971. Das Zeichen hatte eine 10 mm breite Lichtkante.
Bild 30a - Halt! Vorfahrt achten! StVO 1938.svg
Bild 30a: Halt! Vorfahrt auf der Hauptstraße achten! Deutsches Haltschild, eingeführt am 1. November 1938. Korrekte Farbgebung mit RAL 6 (rot); heute: RAL 2002 (Blutorange) und RAL 32 h (blau); heute: RAL 5002 (Ultramarinblau). Die Seitenlänge des Schildes mußte 1050 mm betragen, die Breite der roten Umrandung lag bei 120 mm. Die Schrifthöhe war 170 mm und der Abstand des Schriftzugs „Halt“ zur Unterkante des roten Rahmens betrug 70 mm. Die Schriftstärke mußte 1/7 der Schrifthöhe betragen. Quelle: Reichsgesetzblatt, Teil 1, Jahrgang 1938, Nr. 168, Tag der Ausgabe: Berlin, 17. Oktober 1938, S. 1434; Abbildung S. 1435.
Stop aircraft crossing - MUC.jpg
Sign "Stop aircraft crossing" at Franz Josef Strauss International Airport, near Terminal 2.
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g: Vorfahrtrecht auf der Hauptstraße achten! Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 901.
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Obr. 30a - Stůj, dej přednost jízdě na hlavni silnici! StVO im Protektorat Böhmen und Mähren, 1939. Quelle: Vládní nařízení ze dne 27.9.1939 o chování v silniční dopravě (dopravní řád silniční - d.ř.s.), Seite 791.
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Vortrittssignal: Stop
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Historisches Verkehrszeichen (Deutschland): "Halt für alle Fahrzeuge!", um 1937
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Bild 37: Halt! Vorfahrt auf der Hauptstraße beachten!. Verkehrszeichen der Deutschen Demokratischen Republik nach der StVO von 1956. Quelle: Rolf Jedicke: Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr – Straßenverkehrsordnung (StVO) – vom 4. Oktober 1956. In: Der deutsche Straßenverkehr. Sonderheft, November 1956.
  • Typfarbkarte 5/62: Rot 3000 (= RAL-Farbtonregister 840 R: 3000 = TGL 21196 (1969): 0605 „Signalrot“ = Lab L 44,78, a 50,80, b 26,62)
Zur CIELab-Umwandlung siehe: TGL 21196 (Juni 1987): Anstrichstoffe – Farbregister – Vorzugsfarben
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Österreichisches Vorschriftszeichen 24 - Halt
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Bild 30a: Halt! Vorfahrt achten! Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1228. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.