Zusatzschild 743 i - Kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit explosionsgefährlichen oder leichtentzündlichen Stoffen, StVO 1970


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Zusatzschild 743 i: Kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit explosionsgefährlichen oder leichtentzündlichen Stoffen; nach der StVO von 1970, eingeführt 1971. Wie im Verkehrsblatt, Heft 23, 1976, Seite 736, vorgeschrieben, war das Zusatzschild bei 400 mm durchmessenden Verkehrszeichen, die Ronden bildeten, insgesamt 500 mm breit und 250 mm hoch. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der schwarze Rahmen war 15 mm breit. Der Ausrundungsradius betrug 60 mm. Ursprünglich wurde das Schild im Jahr 1972 als „Zusatzschild 743: Kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit explosionsgefährlichen oder leichtentzündlichen Stoffen (Symbol)“ eingeführt. Die Breite der Lichtkante konnte statt 10 mm auch 14 mm betragen.
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