Zeichen 419 - Wegweisung auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung (rechtsweisend), (750x200), StVO 1970


Autor/Urheber:
nach den historischen Vorgaben digital umgesetzt durch Mediatus
Größe:
750 x 200 Pixel (6767 Bytes)
Beschreibung:
Zeichen 419R: Wegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung (rechtsweisend), 750 x 200 mm. Wie im Verkehrsblatt 22, 1970, S. 788 beschrieben, durfte nur der Name des nächsten Ortes oder Ortsteils angegeben werden. Nach dem Verkehrsblatt Heft 14, 1972, war das Zeichen immer 200 mm hoch. Folgende Längen waren möglich: 750 mm und 1000 mm; jeweils einschließlich der Spitze. „Die Aufschrift soll nur den Namen des nächsten Ortes oder Ortsteils angeben“ (Quelle: Werner Full, Wolfgang Möhl, Karl Rüth: Straßenverkehrsrecht: Kommentar zu Straßenverkehrsordnung (StVO) etc. de Gruyter, Berlin, New York 1980, ISBN 3-11-005832-4, S. 702.).
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Public domain
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