Zeichen 267 - Verbot der Einfahrt, StVO 1970


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Zeichen 267 – Verbot der Einfahrt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1589. Laut Verkehrsblatt Heft 24, 1976 S. 771, hatte das Schild eine Gesamtbreite von 600 mm. Die Lichtkantenbreite lag bei 10 mm. Wurde das Zeichen mit dem Alform-System verwendet, betrug die Lichtkante 28 mm, das Schild wurde dabei aber nicht größer, sondern der rote Innenkreis entsprechend kleiner (von 590 mm auf 572 mm). Der weiße Balken im Inneren des Zeichens war 90 mm hoch und 560 mm breit. Dieses Zeichen blieb auch nach dem Gültigwerden der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung von 2013 in dieser Form im Einsatz.
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