Zürich - Drei Stände - Chronik der Herrschaft Grüningen 1610


Autor/Urheber:
Pfr. Caspar Schwerter, upload by Roland zh on 21. Mai 2008
Größe:
475 x 577 Pixel (210615 Bytes)
Beschreibung:
Kanton Zürich : «Die Drei Stände» (Ständeordnung) in der handschriftlichen Chronik der Herrschaft Grüningen von 1610.
Lizenz:
Public domain
Credit:
Staatsarchiv des Kantons Zürich: «Die Drei Stände»
Darstellung der drei Stände in der handschriftlichen Chronik der Herrschaft Grüningen von 1610, verfasst vom Dättliker Pfarrer Caspar Schwerter. Symbolisch sin der «Lehrstand», der «Wehrstand» und der «Nährstand» in den Figuren eines Gelehrten, des Kaisers und eines Bauern dargestellt. Der «Gelehrte» betet für alle, der «Kaiser» streitet für alle, der «Bauer» ernährt alle.
Beschreibung auf der Website des Staatsarchiv des Kantons Zürich.
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Mon, 06 May 2024 07:23:40 GMT

Relevante Bilder


Relevante Artikel

Richtebrief

Der Richtebrief von 1304 ist das älteste erhaltene Stadtrecht der mittelalterlichen Reichsstadt und Stadtrepublik Zürich. Erwähnt werden Richtbriefe in Zürich seit Mitte des 13. Jahrhunderts, so um 1250, 1281 und 1291 – sie sollten den Frieden und das Wohl («Stadtfrieden») der Bürger innerhalb der Stadtmauern gewährleisten. Belegt sind Richtebriefe ebenfalls in den Schweizer Städten Schaffhausen und St. Gallen sowie im süddeutschen Konstanz. .. weiterlesen

Herrschaft Grüningen

Die Herrschaft Grüningen entstand im ausgehenden Spätmittelalter als Regensberger Gründung und bestand bis 1798. Zwischen 1406 respektive 1416 und 1798 war Grüningen eine Landvogtei der Stadt Zürich. .. weiterlesen

Stand (Gesellschaft)

Ein Stand war in den hierarchischen Gesellschaften des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Europa eine abgeschlossene gesellschaftliche Großgruppe, die durch rechtliche Bestimmungen, seien es Privilegien, oder Diskriminierungen, klar definiert war. Standesgrenzen zwischen verschiedenen Personen wurden in der Regel durch deren Herkunft bestimmt. Da mit Ausnahme des Klerus jede Person durch Geburt ihrem Stand angehörte, etwa dem Adel, dem Bürger- oder dem Bauerntum, wurde dieser auch als Geburtsstand bezeichnet. .. weiterlesen