WurzenSchloß


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Schloß Wurzen
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Wurzener Land

Das Wurzener Land ist ein Gebiet, in dem im Mittelalter die Bischöfe zu Meißen geschlossenen Besitz und territoriale Hochheitsrechte erwarben und behaupteten. Bis in die 1930er Jahre lassen sich Spuren der alten Landeseinheit in der ungefähren Übereinstimmung der Grenzen des einstigen Bischofslandes mit denen des Wurzener Amtsgerichtsbezirks finden. Das Wurzener Land bezeichnet ein historisches Territorium auf beiden Seiten der Vereinigten Mulde im Norden des heutigen Landkreises Leipzig, an der Grenze zum Landkreis Nordsachsen, mit der am östlichen Hochufer der Mulde gelegenen Großen Kreisstadt Wurzen als zentralem Ort. Der Name geht zurück auf das seit etwa 1000 entstandene weltliche Herrschaftsgebiet des Hochstifts Meißen, das – nach der Reformation und dem Amtsverzicht des letzten Bischofs von Meißen – von 1581 bis 1818 als eines der Nebenlande des albertinischen Kurfürstentums bzw. Königreichs Sachsen durch eine eigens eingesetzte Stiftsregierung zu Wurzen verwaltet wurde. Ein bedeutendes Baudenkmal ist Zeugnis dieser Epoche: Der Dom St. Marien zu Wurzen, der 2014 auf sein 900-jähriges Jubiläum verweisen konnte. .. weiterlesen

Hochstift Meißen

Das Hochstift Meißen war der territoriale Landbesitz des Bischofs sowie des Domkapitels von Meißen. Der Meißner Bischof wurde durch dieses Territorium zum Regenten eines Geistlichen Reichsfürstentums im Heiligen Römischen Reich. Er regierte dieses reichsunmittelbare Gebiet, das nicht mit seinem kirchlichen Sprengel, dem Bistum Meißen, identisch oder auch nur räumlich deckungsgleich war, als geistlicher Reichsfürst. Das Hochstift existiert bis heute als Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird als Stift der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens vom Domkapitel unter der Leitung des evangelischen Landesbischofs verwaltet. .. weiterlesen

Liste der Kulturdenkmale in Wurzen (A–J)

Diese Liste der Kulturdenkmale in Wurzen (A-J) enthält die Kulturdenkmale der Stadt Wurzen sortiert nach Straßennamen. Die Anmerkungen sind zu beachten. .. weiterlesen