Wir haben es satt 19.01.2013 13-28-30
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Nachbau (Saatgut)Nachbau ist eine Form der Saatgutgewinnung durch Landwirte im eigenen Betrieb: Das so erzeugte Saatgut wird als „Nachbau“, zum Nachbau geeignete Sorten werden als „samenfest“ bezeichnet. .. weiterlesen
SortenschutzIn Deutschland wird mit Sortenschutz ein im Sortenschutzgesetz oder der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (GemSortV) rechtlich gesicherter Eigentumsanspruch auf Pflanzenzüchtungen bezeichnet. Dieser kann von dem Ursprungszüchter oder Entdecker einer Sorte beantragt werden. Der Antrag muss beim Bundessortenamt oder beim Gemeinschaftlichen Sortenschutzamt (CPVO) gestellt und bearbeitet werden. Der Antragssteller wird nach Genehmigung dann als „Sortenschutzinhaber“ bezeichnet ; er kann sein Recht auf andere übertragen. Der nationale Sortenschutz ist gegenüber dem gemeinschaftlichen Schutz inzwischen weit in den Hintergrund getreten. .. weiterlesen