Porträt des Wilhelm VIII. (Hessen-Kassel)
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LandgrafDer Landgraf ist ein Fürstentitel und steht damit über dem einfachen Grafenstand. Im Heiligen Römischen Reich waren spätestens ab dem Spätmittelalter Land-, Mark- und einige Pfalzgrafen dem Reichsfürstenstand angehörig und damit den Herzögen faktisch gleichgestellt. Landgrafschaften bestanden mit Hessen-Kassel und Hessen-Homburg auch noch in der Zeit des Deutschen Bundes. Die Anrede der zu Kurfürsten erhobenen Landgrafen von Hessen-Kassel war ab 1815 (Königliche) Hoheit. Der Landgraf von Hessen-Homburg, dem anders als seinen Verwandten in Kassel und Darmstadt keine Standeserhöhung zuteilwurde, wurde mit hochfürstliche Durchlaucht angesprochen. .. weiterlesen