Weissenstein turm-alt 01
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Wartordnung von 1498Die Wartordnung von 1498 ist ein spätmittelalterliches Dokument, welches die Einrichtung eines Systems von Warten für das Markgraftum Brandenburg-Kulmbach regelte. Warttürme, teilweise zwar stark verändert als Aussichtstürme, haben sich bis in die heutige Zeit erhalten. .. weiterlesen
WeißensteinturmDer Weißensteinturm ist ein 19 m hoher Aussichtsturm auf dem 668 m ü. NHN hohen Weißenstein, dem Hausberg der Marktgemeinde Stammbach im oberfränkischen Landkreis Hof. Hier befand sich ursprünglich ein Wartturm als Teil des markgräflichen Wartensystems. .. weiterlesen