Warnungstafel für Wegübergänge mit Schranken, Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft, Ausführung ab 1906


Autor/Urheber:
nach einer Musterzeichnung von E. Pfeffer, Erfurt, von Mediatus digital übertragen.
Größe:
5118 x 4285 Pixel (95002 Bytes)
Beschreibung:
Warnungstafel für Wegübergänge mit Schranken, Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft, Ausführung ab 1906. Seit Ende 1894 wurden an allen königlich preußischen Strecken der Staatseisenbahn ältere Halt- und Warnungstafeln abgeschafft und gegen nur noch zwei Tafeln ersetzt. Der Unterschied dieser beiden Tafeln lag im Aufstellungsort und am textlichen Inhalt. Die hier gezeigte Tafel wurde an Wegübergängen mit Schranken aufgestellt, die andere Tafel an Wegübergängen ohne Schranken. Die Maße der Tafel werden in der Abbildung wiedergegeben, die Gesamthöhe der Tafel von ihrem Scheitelpunkt über den Pfosten bis zur Geländeoberkante lag bei 2400 mm. Umrandung und Schrift waren schwarz wiederzugeben, der Hintergrund war weiß. Die Buchstaben hatte erhaben aus dem Metall hervorzustehen. Die Tafeln wurden 1913 aus Zinkblech oder schmiedbarem Stahlguß hergestellt, der einen Überzug mit Emaillefeuerlack erhielt. Die Pfosten bestanden aus Eisen, Winkeleisen, Siederohren oder ausrangierten Eisenbahnschienen. Gebräuchliche Abmessungen waren für T-Eisen 80 auf 40 auf 7 mm, für Winkeleisen 70 auf 70 auf 7 mm und für Siederohre 48 mm mit 2,5 mm Wandstärke. Zum Befestigen der Tafeln an T-Eisen oder Eisenbahnschienen werden bisweilen Klauenplatten verwendet. Die Kosten einer Warnungstafel aus Zinkblech mit eingepreßten Buchstaben einschließlich Lackierung und Verstärkung aus 2 mm starkem verzinktem Eisenblech betrugen 1913 zwischen 4,50 bis 5,35 Mk. und die einer Tafel aus schmiedbarem Stahlguß mit Emaillefeuerlack 6.80 Mk. Ab 1897 galten die preußischen Vorgaben auch für die Großherzoglich Hessischen Staatseisenbahnen und ab 1906 wurden die Tafeln nur noch in der damals eingeführten sogenannten „lateinischen Balken-“ oder „Blockschrift“ angefertigt. Eine solche Tafel ist hier abgebildet. Im Text hieß es 1913: Die Tafeln sind da aufzustellen, wo Fuhrwerke und Tiere angehalten werden müssen (§ 79 der BO.), wenn Schranken geschlossen sind, oder ein Zug sich nähert. Quelle: Ferdinand Loewe, Hermann Zimmermann (Hrsg.): Handbuch der Ingenieurwissenschaften in fünf Bänden, Bd. 4, Der Eisenbahnbau., Engelmann, Leipzig, S. 85.
Lizenz:
Public domain
Credit:
siehe oben, die preußische Musterschrift wurde von dem Hobbytypographen Peter Wiegel erarbeitet und unter der Lizenz [1] (SIL Open Font License) unter Catfonds.de veröffentlicht. Die originale Hausschrift gilt in Zusammenhang mit der jeweiligen Warnungstafel gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Reichs-, Bundes-, DDR- oder Landesbehörde bzw. durch ein deutsches Reichs-, Bundes-, DDR- oder Landesgericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Thu, 18 Apr 2024 04:52:34 GMT

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