Wappen des Wildtierschutzes
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WildtierschützerDer Begriff des Wildtierschützers kommt aus dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG), das in Baden-Württemberg am 1. April 2015 das bisherige Jagdrecht abgelöst hat. Wildtierschützer sind speziell ausgebildete jagdausübungsberechtigte Personen und unterscheiden sich somit in Ausbildung und Aufgaben von Jagdschein-Inhabern und Jagdpächtern. Die Wildtierschützer ersetzen in Baden-Württemberg die ehemaligen Jagdaufseher. Die Tätigkeit kann ehrenamtlich oder hauptberuflich ausgeübt werden, aufgrund der aktuellen Strukturen und Gegebenheiten in Baden - Württemberg erfolgt die Ausübung aber hauptsächlich im Ehrenamt. .. weiterlesen