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Bodenseehinterland zwischen Salem und MarkdorfDas Gebiet Bodenseehinterland zwischen Salem und Markdorf ist ein mit Verordnung vom 1. Januar 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgewiesenes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg. .. weiterlesen
Neckartal zwischen Rottweil und SulzDas FFH-Gebiet Neckartal zwischen Rottweil und Sulz liegt im Süden von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2005 durch das Regierungspräsidium Freiburg angemeldet. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Donau zwischen Riedlingen und SigmaringenDas Gebiet Donau zwischen Riedlingen und Sigmaringen ist ein 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Gebiete zwischen Bisingen, Haigerloch und RosenfeldDas Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) Gebiete zwischen Bisingen, Haigerloch und Rosenfeld in Baden-Württemberg wurde 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen angemeldet. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Argen und Feuchtgebiete bei Neukirch und LangnauDas FFH-Gebiet Argen und Feuchtgebiete bei Neukirch und Langnau liegt im Südosten von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2015 durch Zusammenlegung der zwei bereits bestehenden FFH-Gebiete Argen und Feuchtgebiete südlich Langnau sowie Moore und Weiher um Neukirch durch das Regierungspräsidium Tübingen ausgewiesen. .. weiterlesen
Obere Argen und SeitentälerDas Gebiet Obere Argen und Seitentäler ist ein 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Landes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Stromberg (FFH-Gebiet)Das FFH-Gebiet Stromberg liegt in der Mitte von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2005 zur Ausweisung vorgeschlagen und durch Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30. Oktober 2018 ausgewiesen. .. weiterlesen