Syke Lindhofhöhe IMG 0473
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Offene Bauweise (Baurecht)Die Bauweise regelt das Verhältnis eines Gebäudes zu den seitlichen Grundstücksgrenzen. Rechtsgrundlage ist § 22 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Danach gibt es zwei grundsätzliche Varianten: die offene und die geschlossene Bauweise. In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand errichtet, in der geschlossenen Bauweise werden sie ohne seitlichen Grenzabstand errichtet. Die Bauweise wird im Bebauungsplan festgesetzt. § 22 Abs. 4 BauNVO erlaubt der Gemeinde auch, eine hiervon abweichende Bauweise festzusetzen. .. weiterlesen