StromTrasse 3968
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(n – 1)-RegelDie (n – 1)-Regel (sprich: N-minus-Eins-Regel, auch (n – 1)-Kriterium) bezeichnet ein Beurteilungskriterium für die Ausfallwahrscheinlichkeit anhand von zusätzlich vorhandener Redundanz. Sind für eine Aufgabe n Objekte zuständig oder verfügbar, so kann bei Einhaltung der (n – 1)-Regel beim Ausfall eines Objekts der Betrieb oder die Funktionstüchtigkeit durch die anderen n – 1 Objekte sicher gewährleistet werden. Anwendung findet die Regel z. B. bei der Planung und im Betrieb von Stromnetzen oder Wehranlagen in Flüssen. .. weiterlesen
DonaumastDonaumast ist die in Deutschland übliche Bezeichnung für eine bestimmte Bauform von Freileitungsmasten für zwei oder vier Drehstromkreise, bei der sich je zwei Leiterseile eines Stromkreises auf einer Traverse befinden und eines auf der anderen. In der Regel ist die breitere Traverse unten, die schmalere oben. .. weiterlesen