Ströhl-Rangkronen-Fig. 03
Der Urheber dieses Werks ist 1919 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 100 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Relevante Bilder
Relevante Artikel
HerzogskroneDie Herzogskrone ist ein Rang- und Würdezeichen der Herzöge. Sie wurde teilweise aber auch materiell angefertigt und analog zu anderen Kronen als Insigne landesfürstlicher Macht getragen. .. weiterlesen
HerzogHerzog ist ein Adelstitel. Im Französischen entspricht er dem duc, im Englischen dem duke, im Spanischen dem duque, im Italienischen dem duca, im Ungarischen herceg, im Portugiesischen dem duque und im Polnischen dem wojewoda. Die Bezeichnungen in den romanischen Sprachen gehen auf lateinisch dux „Anführer“ zurück. .. weiterlesen