Stadtrechtsurkunde Flensburgs von 1284 (The Town Charter of Flensburg)
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FlensburgFlensburg ist eine große kreisfreie Mittelstadt im Norden Schleswig-Holsteins. Nach Kiel und Lübeck ist Flensburg die drittgrößte Stadt des Bundeslandes, die größte im Landesteil Schleswig und die nördlichste kreisfreie Stadt Deutschlands. .. weiterlesen
StadtrechtStadtrecht ist ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Vorrecht (Stadtregal), durch das ein Dorf oder eine vorstädtische Siedlung zur Stadt erhoben wurde und Inbegriff der in dem betreffenden Rechtsbezirk gültigen Rechtssätze war. Im Gegensatz dazu wurde das Landrecht zumeist von der Landesherrschaft festgelegt. Das Stadtrecht ist kein einheitliches „Stadtgesetz“, sondern besteht aus mehreren Privilegien und Einzelrechten, von denen meist das Marktrecht das älteste ist. Als Minderstadt werden Orte mit eingeschränktem Stadtrecht bezeichnet. .. weiterlesen