Signal St 29 - Haltestellenzeichen, SOStrab DDR, 1976
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Bildtafel der Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik von 1979 bis 1990Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik von 1979 bis 1990 zeigt die Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), wie sie sich nach dem im Kraft treten der TGL 12096/01 am 1. Mai 1979 bis zur Wende darstellten. Mit dem Einigungsvertrag vom 31. August 1990 wurde die DDR als Staatsgebilde aufgelöst. Wie im Vertrag festgelegt, wurden unverzüglich und weitestgehend die Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gültig. Dies galt auch für die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) der DDR. Einige für die DDR-StVO wichtige Festlegungen, wie die TGL 12096/05 für Leitpfosten waren bereits am 1. Februar 1990 aufgehoben worden. Nur wenige StVO-Paragraphen der Deutschen Demokratischen Republik blieben vorübergehend rechtskräftig. Es verloren zunächst alle Verkehrszeichen bis auf folgende Ausnahmen ihre Gültigkeit: Bild 215 (Wendeverbot), Bild 419, Bild 421 sowie Bild 422. Bis zum 31. Dezember 1990 wurden auch diese Zeichen ungültig. .. weiterlesen
Bildtafel der Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik von 1971 bis 1978Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik von 1971 bis 1978 zeigt die Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), wie sie sich nach der am 1. August 1971 in Kraft getretenen Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung − StVO − vom 20. Mai 1971 darstellten. Die Gliederung und Darstellung der Verkehrszeichen in der damals gültigen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 30. Januar 1964 wurden auf Beschluss des Ministerrats der DDR, des Ministers des Inneren und Chefs der Deutschen Volkspolizei durch die Änderungsnovelle vom 20. Mai 1971, die am 1. August 1971 in Kraft trat, teils tiefgreifend verändert. Die StVO von 1964 trat mit Einführung der neuen StVO am 1. Januar 1978 außer Kraft. Allerdings wurde die neue TGL 12096/01, welche die Normierung der nun gültigen Verkehrszeichen festlegte, erst im November 1978 veröffentlicht und am 1. Mai 1979 verbindlich. Somit konnten frühestens Ende 1978 Schilder nach der neuen StVO gefertigt werden. Zusätzlich werden in dieser Bildtafel straßenverkehrsrelevante Zeichen beziehungsweise Signale der Verordnungen über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) wiedergegeben. .. weiterlesen
Straßenbahnsignale in DeutschlandDie Straßenbahnsignale in Deutschland richten sich nach der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab). Die Fahrsignale sind sogenannte Balkensignale, die auch für einige andere Fahrzeuge des Öffentlichen Personennahverkehrs gelten. Balkensignale gibt es auch in vielen anderen Ländern. Im Folgenden findet sich eine Auswahl der gültigen Signale nach der BOStrab einschließlich der nach den örtlichen Dienstvorschriften für den Fahrverkehr (DF) weiterhin gültigen „alten“ Signale der neuen Bundesländer sowie regional gültige Signale. Ein Teil der hier abgebildeten Signale wird auch für Oberleitungsbusse verwendet. Sofern es regional Abweichungen von der BOStrab gibt, sind diese ausdrücklich zulässig, sofern die Technische Aufsichtsbehörde in dem jeweiligen Fall eine Änderung nicht verlangt hat. .. weiterlesen
HaltestelleEine Haltestelle, veraltet auch Haltestation, Haltstation, Anhaltestation oder Anhaltstation, ist im Personenverkehr ein Ort auf einer Linie des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), der von Straßenbahnen, Oberleitungsbussen, Omnibussen oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln planmäßig oder zumindest regelmäßig bedient wird, um Fahrgästen das Zu- und Aussteigen zu ermöglichen. Haltestellen sind einerseits ein Rechtsbegriff der Personenbeförderung im Linienverkehr. Dieser wird definiert als „eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können“. Andererseits regelt § 20 Abs. 1 StVO, dass an Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten, nur vorsichtig – auch im Gegenverkehr – vorbeigefahren werden darf. Liegt eine Haltestelle direkt an der Straße, greifen besondere Verkehrsvorschriften für alle Fahrzeuge, insbesondere beim Vorbeifahren und Parken. Wird die Haltestelle gemäß der StVO beschildert, ist dies eine Angelegenheit des Verkehrsunternehmens und der anordnenden Straßenverkehrsbehörde auf Kosten des Verkehrsträgers. .. weiterlesen