Diese Fotografie ist gemeinfrei, weil aufgrund des Artikels 3 des polnischen Urheberrechtsgesetzes vom 29. März 1926 und Artikel 2 des Urheberrechtsgesetzes vom 10. Juli 1952 die Fotografien polnischer Urheber (oder die zuerst in Polen oder gleichzeitig in Polen und im Ausland erschienen sind), die ohne einen eindeutigen Vorbehalt der Urheberrechte vor der Änderung des Gesetzes am 23. Mai 1994 veröffentlicht wurden, dem urheberrechtlichen Schutz nicht unterliegen - es ist zu bestimmen, dass sie in Polen gemeinfrei sind.
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es drei Anforderungen erfüllt:
es zum ersten Mal außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurde (und nicht innerhalb von 30 Tagen auch in den USA veröffentlicht wurde),
es vor dem 1. März 1989 ohne Copyright-Vermerk oder vor 1964 ohne Erneuerung des Copyrights oder bevor das Ursprungsland Copyright-Beziehungen mit den USA aufgenommen hatte erstveröffentlicht wurde,
es im Herkunftsland (Polen) am URAA-Datum gemeinfrei war (1. Januar 1996).
Lizenz:
Public domain
Credit:
Image printed in the 60's from Polish Archive negative, now in Marek Tuszyński's collection of WWII prints. Scan from 4 × 5.5 cm print.
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Thu, 18 Apr 2024 22:45:05 GMT
Als Verbrechen der Wehrmacht werden Verbrechen bezeichnet, die Angehörige der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg begangen haben. Zu ihnen gehören Planung und Durchführung von Angriffs- und Vernichtungskrieg, Massenmorde an Zivilisten und als Partisanen Verdächtigten, Misshandlung und Ermordung von Kriegsgefangenen, Besatzungsverbrechen sowie die direkte und indirekte Teilnahme an Völkermorden, darunter dem Holocaust und dem Porajmos. Die Wehrmachtführung erließ verbrecherische Befehle, die gegen Normen des Kriegsvölkerrechts verstießen.
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