Regionen des AVR-Caritas in Deutschland
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AVR-CaritasDie „Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes“ (AVR-Caritas) sind das Regelwerk, nach dem die hauptamtlichen Mitarbeiter der Einrichtungen und Dienste in der Caritas beschäftigt und entlohnt werden. Nach dem Bundesarbeitsgericht handelt es sich um „Kollektivvereinbarungen besonderer Art“. Mit ihnen werden „allgemeine Bedingungen für die Vertragsverhältnisse der bei den Kirchen beschäftigten Arbeitnehmer durch eine paritätisch aus Vertretern der Dienstgeber- und der Mitarbeiterseite zusammengesetzte Arbeitsrechtliche Kommission festgelegt.“ .. weiterlesen