RGZ 54, 137


Autor/Urheber:
Richter
Größe:
981 x 1368 Pixel (222385 Bytes)
Beschreibung:
Eine grundlegende Reichsgerichtsentscheidung zur Saldotheorie im Bereicherungsrecht.
Lizenz:
Public domain
Credit:
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Thu, 25 Apr 2024 00:09:42 GMT


Relevante Artikel

Bereicherungsrecht (Deutschland)

Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Zivilrechts, das die Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen zum Gegenstand hat. Die ungerechtfertigte Bereicherung ist in den §§ 812 bis 822 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) als gesetzliches Schuldverhältnis geregelt. Dem Bereicherungsrecht steht die Möglichkeit der Rückabwicklung von Rechtsgeschäften über die Rücktrittsvorschriften der §§ 346 ff. BGB gegenüber, wobei die erfüllten primären Leistungspflichten dort in ein Rückgewährsschuldverhältnis umgewandelt werden und kein gesetzliches, sondern ein vertragliches Schuldverhältnis begründen. .. weiterlesen