PzBtl 104
(Originaltext: Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei ("public domain").
Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.)Relevante Bilder
Relevante Artikel
Panzergrenadierbrigade 10Die Panzergrenadierbrigade 10 mit Stab in Weiden in der Oberpfalz war eine Brigade des Heeres der Bundeswehr, die 1992 außer Dienst gestellt wurde. Ihre Truppenteile waren in der nördlichen Oberpfalz und in Oberfranken stationiert. .. weiterlesen
Gliederung des Feldheeres (Bundeswehr, Heeresstruktur 4)Die Gliederung des Feldheeres der Bundeswehr in der Heeresstruktur 4 beschreibt die Truppenteile des Feldheeres im Zeitraum von 1980 bis 1992. Die Heeresstruktur 4 beschreibt damit die Aufstellung des Feldheeres zum Ende des Kalten Krieges. .. weiterlesen