Polizeistern Deutscher Bundestag


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Unbekannt
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620 x 620 Pixel (53002 Bytes)
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Public domain
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Eigenes Werk, basierend auf: Polizei-logo.jpg
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Die Polizei beim Deutschen Bundestag ist die für den Bereich des Deutschen Bundestages zuständige Polizei. Der Präsident des Deutschen Bundestages übt durch sie die ihm nach Art. 40 Abs. 2 des Grundgesetzes übertragene Polizeigewalt in den Gebäuden und auf dem Gelände des Bundestages aus. Da die genannte Bestimmung des Grundgesetzes dem Bundestagspräsidenten ausdrücklich die alleinige Polizeigewalt überträgt, sind andere Polizeibehörden und die Staatsanwaltschaft hier nicht zuständig. .. weiterlesen