Oznámení o popravě 1944
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FeindsenderDer Begriff Feindsender wurde im NS-Staat während des Zweiten Weltkriegs geprägt und bezeichnete Radiostationen, deren Hören durch die Nazis verboten war. Dies waren ausländische Sender, einschließlich Sender aus neutralen Ländern. Sogar das Hören von Rundfunkprogrammen aus mit dem NS-Staat verbündeter Länder, wie zum Beispiel Italien, fiel unter das Rundfunkverbot. .. weiterlesen
Rundfunkpropaganda im Zweiten WeltkriegDer Zweite Weltkrieg war der erste Krieg in der Geschichte der Menschheit, in dem mittels Rundfunkpropaganda große Teile der Bevölkerung eines feindlichen oder neutralen Staates unmittelbar und fast ohne Interventionsmöglichkeit der anderen Regierung mit Informationen über Kriegsverlauf, politische Absichtserklärungen und Ankündigungen künftiger Sanktionen gegen Kriegsverbrecher beeinflusst wurden. Die Sanktionen gegen das Mithören sogen. Feindsender waren sehr unterschiedlich: In Großbritannien blieb z. B. das Mithören dieser Sender ohne rechtliche Folgen; im NS-Staat musste man dagegen in vielen Fällen mit empfindlichen Zuchthausstrafen rechnen. Nicht wenige Deutsche bezahlten die Weiterverbreitung von solchen Feindstaaten-Meldungen ab 1941 mit ihrem Leben. .. weiterlesen
Arthur Otto RiechelmannArthur Otto Friedrich Riechelmann war ein deutscher Jurist. Unter dem Nationalsozialismus war er Vorsitzender Richter der zweiten Kammer des Sondergerichts Prag und führte dort eine Vielzahl von politischen Schauprozessen wegen Handlungen gegen das NS-Besatzungsregime. .. weiterlesen
Sondergericht PragDas Sondergericht Prag wurde 1940 beim deutschen Landgericht Prag eingerichtet, wobei die Rechtsgrundlage die „Verordnung der Reichsregierung über die Bildung von Sondergerichten vom 21. März 1933“ bildete. Weitere Sondergerichte auf dem besetzten Gebiet der Tschechoslowakei wirkten in Eger (Cheb), Leitmeritz (Litoměřice), Troppau (Opava) und in Brünn (Brno). .. weiterlesen