Ohne Nummer – Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder an Sonn- und Feiertagen, StVO 1953


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Ohne Nummer: Ohne Nummer – Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder an Sonn- und Feiertagen. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1192. Mit der StVO-Novelle von 1953 wurde das Zeichen in der damals neuen Farbgebung bestätigt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S. 1214
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