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Deutsche VolkslisteDie Deutsche Volksliste (DVL) teilte die Bevölkerung in den vom Deutschen Reich im Zweiten Weltkrieg eingegliederten und besetzten Teilen Polens in Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlichen Rechten. Wer in die Deutsche Volksliste aufgenommen wurde, erhielt je nach Einstufung in eine von vier Gruppen die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. ein späteres Anrecht auf sie. In oft diskriminierenden Verfahren wurden bei Anträgen auf Eintrag in die Deutsche Volksliste vor allem das politische Verhalten vor dem deutschen Überfall auf Polen 1939 und die ethnische Abstammung überprüft. Das Verfahren wurde in ähnlicher Form auch bald auf das Reichskommissariat Ukraine und auf Nordfrankreich ausgeweitet. .. weiterlesen