Nicolai rasseng RechtsL Tit
Autor/Urheber:
Jewgenia
Attribution:
Das Bild ist mit 'Attribution Required' markiert, aber es wurden keine Informationen über die Attribution bereitgestellt. Vermutlich wurde bei Verwendung des MediaWiki-Templates für die CC-BY Lizenzen der Parameter für die Attribution weggelassen. Autoren und Urheber finden für die korrekte Verwendung der Templates hier ein Beispiel.
Shortlink:
Quelle:
Größe:
590 x 567 Pixel (62102 Bytes)
Beschreibung:
Erste Seite von: Helmut Nicolai, Die rassengesetzliche Rechtslehre. Grundzüge einer nationalsozialistischen Rechtsphilosophie [Nationalsozialistische Bibliothek hrsg. v. Gottfried Feder H. 39], Eher: München, 1932.
Kommentar zur Lizenz:
Frei gem. § 51 UrhG (Zitat).
Lizenz:
Credit:
Eigener Scan
Relevante Bilder
Relevante Artikel
Rechtsstaatsverständnis im Nationalsozialismus„Nationalsozialistischer deutscher Rechtsstaat“ und ähnliche Ausdrücke wie „der deutsche Rechtsstaat Adolf Hitlers“ wurden von nationalsozialistischen und den Nationalsozialisten nahestehenden Juristen mehrfach verwendet, um sich affirmativ auf ein ihres Erachtens spezifisch deutsches Rechtsstaats-Verständnis zu beziehen. .. weiterlesen