Neue Wappendarstellung ©martin halter bern


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„Eine Kontrolle, eine Bereinigung eines bereits bestehenden Familienwappens oder die Realisierung einer Neuschöpfung unter Berücksichtigung vorgetragener Bedürfnisse“ meint Martin Halter, Heraldiker und Glasmaler (seit über 4-Jahrzehnten ansässig in CH-Bern) „...bedingt eine langjährig breit abgstützte Erfahrungspraxis im Umgang mit dem komplexen Wappenwesen. Gleichzeitig ist ein überdurchschnittliches Wissen über mögliche herald. Quellen und Nachweise von tragender Bedeutung“.

Denn eine überzeugend darzustellende Heraldik, toleriert keine Unverbindlichkeiten, noch stützt sie sich auf Halbwahrheiten. Ein nachvollziehbar flexibles Verständnis gegenüber den herald. Gesetzmässigkeiten (Terminologie) ist absolut unerlässlich. Mitunter beeinflusst natürlich die vorzügliche Beherrschung einer subtilen Gestaltungsgrafik, das anzustrebende Schlussresultat einer tadellosen Wappendarstellung (Stilsicherheit in der Veranschaulichung eines Wappensymbols).

Die heute ungeschützte Bezeichnung Heraldiker /-in ist ein ambivalenter Begriff. Die Bezeichnung beinhaltet nicht automatisch, dass sich all jene Personen damit auf gleichem Niveau identifizieren können. Es gibt auch Scharlatane und vielfach resultiert so eine Fehleinschätzung seiner selbst. Für einen Laien bedeutet dies eine zusätzliche Unsicherheit, insbesondere dann, wenn ihm die Wappenkunde völlig fremd ist. Deshalb ist es für ihn von Vorteil, wenn er sich Schritt für Schritt mit der heraldischen Materie vertraut macht. Die Beratung bei einer Fachperson aufsucht, sich grundsätzlich ins Bild setzen lässt, warum oder wieso eine Wappendarstellung auf diese oder andere Weise zu erfolgen hat. In der Regel ist es selbst für einen Laien bald klar, inwieweit ihm verständlich genug, die Sachverhalte dargelegt werden können. Je eher die eingebrachten Argumente von einer Fachperson überzeugen, desto eher stellt sich das notwendig Vertrauensbildende ein. Jedoch bei Misstrauen oder Unklarheiten sollte man nicht zögern, um eine zweite oder dritte Stellungnahme bei einer anderen Fachperson einzuholen.

Obschon der Heraldik eine geschichtlich überlieferte Gesetzmässigkeit zu Grunde liegt, gibt es aktuell keinen amtlichen Schutz für Familienwappendarstellungen. Dieser Umstand führt leider dazu, dass das Wappenwesen bisweilen umstritten bleibt. Bisweilen Akteure im Gebiet der Heraldik dazu verleitet, den eigentlichen Stellenwert einer profunden Heraldik-Wappendarstellung mit ihren oberflächlichen Machenschaften zu untergraben.

M.H. info@glasmalkunst.ch

Wappenscheibe Zunft zum Mohren
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