Mukfellas
unbekannt
Logo of the Committee for the Propagation of Virtue and the Prevention of Vice, Saudi Arabia
Relevante Bilder
Relevante Artikel
Das Gebieten des Rechten und Verbieten des VerwerflichenDas Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen ist ein islamischer Grundsatz koranischen Ursprungs, der die Durchsetzung der islamischen Normen und Moralvorschriften in der Gesellschaft beschreibt. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe gilt im klassischen islamischen Recht als Pflicht der muslimischen Gläubigen, doch ist sie in einigen Ländern auch von staatlicher Seite institutionalisiert, wie zum Beispiel in Saudi-Arabien in Form des „Komitees für das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen“. In der klassischen islamischen Staatslehre wird das Amt, das für die Umsetzung dieses Grundsatzes zuständig ist, als Hisba bezeichnet, der Amtsträger als Muhtasib. In den westlichen Medien dagegen wird für Organisationen und Gruppen, die sich dieser Aufgabe widmen, meist der Begriff Islamische Religionspolizei verwendet. .. weiterlesen
Islamische ReligionspolizeiDie islamische Religionspolizei ist die offizielle Polizei einiger islamischer Staaten, die im Auftrag des Staates die Scharia-Vorschriften bezüglich des religiösen Verhaltens durchsetzt. Begründet wird die Einrichtung einer Religionspolizei mit der koranischen Vorschrift, das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten. .. weiterlesen