Luftaufsicht, Schoenefeld (1X7A5309 edit)
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LuftaufsichtLuftaufsicht ist in Deutschland die Bezeichnung für die unmittelbare behördliche Überwachung des Luftverkehrs. Sie wird in § 29 Luftverkehrsgesetz definiert. Die Luftaufsicht wird in Deutschland grundsätzlich von den Bundesländern ausgeübt. Sie ist jeweils dem Verkehrsministerium zugeordnet, kann aber auch von Mittelbehörden wie z. B. Bezirksregierungen als Landesluftfahrtbehörde wahrgenommen werden. Die Landesbehörde kann auch Dritte mit der Ausübung der Luftaufsicht betrauen. Die Luftaufsicht darf nicht mit der Flugsicherung oder dem Flugleiter verwechselt werden. .. weiterlesen